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Anbietervergleich Private Rentenversicherung

Die Private Rentenversicherung ist für alle Einkommensbezieher interessant, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben möchten. Wenn diese Versicherungsnehmer ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf Immobilien aufbauen möchten, werden sie an die Private Rentenversicherung in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die private Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden.


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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Leistungen

Leistungen aus der Private Rentenversicherung werden bei Eintritt eines Leistungsfalles erbracht, wenn die Wartezeit erfüllt ist. Darüber hinaus ist es bei einigen Leistungen erforderlich, dass bestimmte persönliche oder versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die Private Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen hauptsächlich in Form von monatlich wiederkehrenden Rentenzahlungen und Zusatzleistungen bzw. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Private Rentenversicherung

Überschussverteilung Private Rentenversicherung

Wer in Fonds investieren möchte, sollte dies unabhängig von einer Lebens- oder Private Rentenversicherung tun. Dies dürfte in der Regel kostengünstiger und effektiver sein. Im Sinne der sicheren Private Rentenversicherung können ungewollte negative Effekte entstehen, wenn sich die Wertsteigerung der Fondsanlagen nicht gem. Prognoserechnungen entwickelt. Aktienorientierte Private Rentenversicherung nutzen ähnlich den fondsorientierten die Möglichkeit, Überschüsse chancenorientiert anzulegen. Bei der Bonusrente wird der Jahr für Jahr entstehende Überschuss in eine aufgeschobene Private Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag investiert. Dadurch erhöht sich die Todesfallleistung, wenn die versicherte Person schon vor Rentenbeginn verstirbt.

Private Rentenversicherung

Pensions- Private Rentenversicherung

Diese Vertragsform kombiniert eine Altersvorsorge mit einer Absicherung der Hinterbliebenen auf der Basis einer einmaligen Kapitalzahlung im vorzeitigen Todesfall. Dem Versicherten wird eine Altersrente auf Lebenszeit garantiert. Im Todesfall vor Rentenbeginn sind die Hinterbliebenen durch das garantierte Todesfallkapital abgesichert. Der Versicherungsschutz lässt sich auf die individuellen Lebensbedürfnisse zuschneiden, sodass eine höhere Altersrente oder ein höherer Todesfallschutz bis hin zum Kapitalbedarf für den Fall einer schweren Erkrankung (Dread-Disease) und die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos eingeschlossen werden kann.

Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung geringe Einkünfte

Erwarten Sie bei bestehender Versicherungspflicht nur geringe Einkünfte oder sogar Verluste? Beantragen Sie einkommensgerechte Beitragszahlung. Durch die einkommensgerechte Beitragszahlung zahlen Sie den Betrag zur Rentenversicherung prozentual in der Höhe des gültigen Beitragssatzes zur Rentenversicherung (19,9 %) von Ihrem Einkommen Wird die einkommensgerechte Beitragszahlung nicht beantragt, ist ein Regelbeitrag zu zahlen. Die einkommensgerechte Zahlung ist in 2009 bei monatlichen Einkünften bis zu 2.520 EUR in den alten und 2.135 EUR in den neuen Bundesländern (2008: 2.485 EUR bzw. 2.100 EUR) günstiger als der Regelbeitrag. Liegt das monatliche Einkommen unter 400 EUR ist im Jahr 2009 und 2008 ein monatlicher Mindestbeitrag von 79,60 EUR zu entrichten.

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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Rückkaufswertes bei Kündigung

Ist für den Todesfall eine Leistung vereinbart, werden wir entsprechend § 176 VVG - soweit bereits entstanden - den Rückkaufswert erstatten. Er wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode als Zeitwert Ihrer Versicherung berechnet, wobei ein als angemessen angesehener Abzug[1] in Höhe von … erfolgt. Höchstens wird jedoch die bei Tod fällig werdende Leistung ausgezahlt. Aus einem vorhandenen Restbetrag wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik eine beitragsfreie Rente gebildet, die nur dann fällig wird, wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn erlebt. Wird jedoch die beitragsfreie Mindestrente von … nicht erreicht, erhalten Sie den vollen Rückkaufswert. Beitragsrückstände werden von dem Rückkaufswert abgesetzt.