Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Beiträge
Die Private Rentenversicherung wird durch Beiträge der Arbeitgeber und der Versicherten sowie durch Zuschüsse des Bundes finanziert. Die Beiträge
werden nach einem Vorhundertsatz (Beitragssatz) von der Beitragsbemessungsgrundlage (z. B. der Bruttolohn) erhoben. Die
Beitragsbemessungsgrundlage ist auf einen Höchstbetrag, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze, begrenzt. Bei Arbeitnehmern
werden die Beiträge vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). In besonderen
Fällen kann es auch dazu kommen, dass nur der Arbeitgeber seinen Anteil zur Private Rentenversicherung abführen muss.
Selbstständig tätige Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte müssen den vollen Beitrag alleine tragen. Bei
Sozialleistungsbeziehern zahlt auch der Träger, der die Leistung erbringt, Beiträge zur Private Rentenversicherung. Für Wehr- und
Zivildienstleistende trägt der Bund die Beiträge.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Rentenabrufoption und Rentenaufschuboption
Die Option der Renten-Abrufphase ermöglicht, die Rente bis zu zehn Jahre nach der Aufschubzeit abzurufen. Genutzt wird diese
Möglichkeit insbesondere aus steuerlichen Erwägungen. Rentenleistung oder Kapitalabfindung können so bedarfsgerecht geplant
werden. Fast zwei Drittel aller Tarife können mit einer solchen Option ausgestaltet werden. Typischerweise wird die Abrufoption
zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr wahrgenommen.
Durch die Rentenabrufoption kann der Rentenbeginn bis zu fünf Jahre vorverlegt werden; die Rente ist dann entsprechend niedriger.
Durch die Rentenaufschuboption kann der Rentenbeginn bis zu fünf Jahre hinausgezögert werden; die Rente erhöht sich dadurch.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung sofort beginnende Rente
Die gewünschte sofort beginnende Rente wird entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise regelmäßig nachschüssig gezahlt,
solange die versicherte Person lebt (lebenslängliche Rentenzahlung).
Wird der Einmalbeitrag aus einer Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung mit Rentenoption finanziert, wird die Rente
i. d. R. im Voraus erbracht.
Sofort beginnende Private Rentenversicherung werden in unterschiedlicher Ausgestaltung angeboten, wobei die Unterschiede in der
Gestaltung der mitversicherten Todesfallleistung liegen. Eine Gestaltungsform ist die MRG neben der
Erstattungsmöglichkeit der getätigten Einzahlung abzüglich der bereits gezahlten Renten.
Auch die Vereinbarung einer Witwer- oder Witwenrente wird angeboten. Ihre Höhe wird in einem Prozentsatz der Hauptrente,
typischerweise in Anlehnung an die Private Rentenversicherung mit 60 Prozent, aber auch 50 Prozent oder bis zu 100 Prozent,
fixiert.