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Beitragsvergleich Private Rentenversicherung

Die Private Rentenversicherung ist für alle Einkommensbezieher interessant, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben möchten. Wenn diese Versicherungsnehmer ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf Immobilien aufbauen möchten, werden sie an die Private Rentenversicherung in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die private Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden.


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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Höhe der Rente

In der Private Rentenversicherung wird durch lebenslängliche Rentenzahlung einer monatlichen Rente (Leibrente) eine Versorgung erreicht, bei der im Unterschied zu sonstigen Kapitalanlageformen nicht die Gefahr besteht, dass das Kapital (selbst bei Erreichen eines ungewöhnlich hohen Alters) vorzeitig aufgezehrt wird. Es wird somit das Langlebigkeitsrisiko versichert. Die Rentenhöhe ist u. a. von folgenden Faktoren abhängig: Grundrentenhöhe des Tarifs, Überschussrentenhöhe des Tarifs, Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, Rentenbeginnalter, Geschlecht, Rentenart und Kapitalverwendung beim Ableben, Art der Finanzierung des Rentenanspruchs, Rentenzahlweise, Tarifformen und Zusatzversicherungen, Kostensituation des Tarifs.

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Überschussverteilung Private Rentenversicherung

Wer in Fonds investieren möchte, sollte dies unabhängig von einer Lebens- oder Private Rentenversicherung tun. Dies dürfte in der Regel kostengünstiger und effektiver sein. Im Sinne der sicheren Private Rentenversicherung können ungewollte negative Effekte entstehen, wenn sich die Wertsteigerung der Fondsanlagen nicht gem. Prognoserechnungen entwickelt. Aktienorientierte Private Rentenversicherung nutzen ähnlich den fondsorientierten die Möglichkeit, Überschüsse chancenorientiert anzulegen. Bei der Bonusrente wird der Jahr für Jahr entstehende Überschuss in eine aufgeschobene Private Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag investiert. Dadurch erhöht sich die Todesfallleistung, wenn die versicherte Person schon vor Rentenbeginn verstirbt.

Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Teilrentenoption

Der Versicherungsnehmer kann während der Vertragsdauer in der Abruf- und der Verlängerungsphase auch Teilrenten beantragen. Für die Teilrenten muss eine vom Versicherer vorgegebene Mindestrentenhöhe erreicht werden. Außerdem muss der verbleibende Vertragsteil den tariflichen Mindestbedingungen genügen. Beitragsstundung bei Arbeitslosigkeit Nach Ablauf von fünf Jahren kann bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers die Stundung der Beiträge für maximal ein Jahr beantragt werden.

Private Rentenversicherung

Beitragsberechnung Private Rentenversicherung

Der Beitrag in der Private Rentenversicherung berechnet sich nach dem Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Beitragssatz beträgt derzeit (2007) 19,9 Prozent. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung. Andere Versicherte tragen den Beitrag grundsätzlich selbst in voller Höhe. Zum beitragspflichtigen Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers gehören das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen, nicht jedoch monatlich ausgezahlte Provisionen (allerdings gehören Provisionsvorschüsse doch wieder zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt). Beim Selbstständigen gilt grundsätzlich die Bezugsgröße (bei Existenzgründern vorübergehend die halbe Bezugsgröße) als Berechungsgrundlage, auf Antrag aber auch abweichend mehr oder weniger, je nach dem steuerlichen Gewinn aus Gewerbetrieb bzw. aus selbstständiger Arbeit.

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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Rückkaufswertes bei Kündigung

Ist für den Todesfall eine Leistung vereinbart, werden wir entsprechend § 176 VVG - soweit bereits entstanden - den Rückkaufswert erstatten. Er wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode als Zeitwert Ihrer Versicherung berechnet, wobei ein als angemessen angesehener Abzug[1] in Höhe von … erfolgt. Höchstens wird jedoch die bei Tod fällig werdende Leistung ausgezahlt. Aus einem vorhandenen Restbetrag wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik eine beitragsfreie Rente gebildet, die nur dann fällig wird, wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn erlebt. Wird jedoch die beitragsfreie Mindestrente von … nicht erreicht, erhalten Sie den vollen Rückkaufswert. Beitragsrückstände werden von dem Rückkaufswert abgesetzt.