Private Rentenversicherung
Rente Private Rentenversicherung
Die Summe aller Entgeltpunkte wird mit zwei Faktoren multipliziert, die zum einen das Sicherungsziel der Rente und zum anderen
Zu- oder Abschläge aufgrund eines verspäteten oder vorzeitigen Rentenbezugs steuern. Das Endergebnis wird mit dem aktuellen
Rentenwert multipliziert. Der aktuelle Rentenwert wird im Rahmen der Rentenanpassung zum 1.7. eines jeden Jahres durch
Rechtsverordnung neu bestimmt. Er entspricht der Monatsrente für ein Beitragsjahr mit durchschnittlichem Arbeitsverdienst.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Besteuerung
Bei der Besteuerung von Private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist
zu unterscheiden zwischen den Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden,
und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge
aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn
erzielt wurden, sind steuerpflichtig. Die Höhe dieser Zinserträge wird pauschal über den sog. Ertragsanteil ermittelt (§ 22 EStG).
Je höher das Lebensalter zu Beginn der Rente, desto niedriger ist der zugrunde zu legende Ertragsanteil. Er bleibt über die
gesamte Rentenbezugsdauer hinweg konstant.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung sofort beginnende Rente
Die gewünschte sofort beginnende Rente wird entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise regelmäßig nachschüssig gezahlt,
solange die versicherte Person lebt (lebenslängliche Rentenzahlung).
Wird der Einmalbeitrag aus einer Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung mit Rentenoption finanziert, wird die Rente
i. d. R. im Voraus erbracht.
Sofort beginnende Private Rentenversicherung werden in unterschiedlicher Ausgestaltung angeboten, wobei die Unterschiede in der
Gestaltung der mitversicherten Todesfallleistung liegen. Eine Gestaltungsform ist die MRG neben der
Erstattungsmöglichkeit der getätigten Einzahlung abzüglich der bereits gezahlten Renten.
Auch die Vereinbarung einer Witwer- oder Witwenrente wird angeboten. Ihre Höhe wird in einem Prozentsatz der Hauptrente,
typischerweise in Anlehnung an die Private Rentenversicherung mit 60 Prozent, aber auch 50 Prozent oder bis zu 100 Prozent,
fixiert.