Private Rentenversicherung
Rente Private Rentenversicherung
Die Summe aller Entgeltpunkte wird mit zwei Faktoren multipliziert, die zum einen das Sicherungsziel der Rente und zum anderen
Zu- oder Abschläge aufgrund eines verspäteten oder vorzeitigen Rentenbezugs steuern. Das Endergebnis wird mit dem aktuellen
Rentenwert multipliziert. Der aktuelle Rentenwert wird im Rahmen der Rentenanpassung zum 1.7. eines jeden Jahres durch
Rechtsverordnung neu bestimmt. Er entspricht der Monatsrente für ein Beitragsjahr mit durchschnittlichem Arbeitsverdienst.
Private Rentenversicherung
Aufgeschobene Private Rentenversicherung
Die aufgeschobene Rente wird erst ab einem späteren, fest vereinbarten Zeitpunkt gezahlt. Innerhalb der Aufschubfrist (Ansparzeit)
wird der erforderliche Kapitalwert bis zum Beginn der Rentenzahlung angespart.
Typischerweise werden die Beiträge zu aufgeschobenen Rentenversicherungen als laufende Beiträge in monatlichen, vierteljährlichen
oder halbjährlichen Beitragsraten oder jährlich erbracht. Auch die Einzahlung eines Einmalbeitrags und sogar die Kombination von
Einmalbeitrag und regelmäßiger monatlicher Beiträge ist möglich.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob
die private Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die
Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Erhöhungsoption
Sind versicherte Person und Versicherungsnehmer identisch, so kann ohne ein besonderes Ereignis alle fünf Jahre ein zusätzlicher
Todesfallschutz in bestimmter Höhe ohne erneute Gesundheitsprüfung abgesichert werden.
Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung
einer selbstständigen Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung,
Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B.
maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr als um 100 Prozent der ursprünglichen
Beitragssumme erhöht werden.