Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Höhe der Rente
In der Private Rentenversicherung wird durch lebenslängliche Rentenzahlung einer monatlichen Rente (Leibrente) eine Versorgung erreicht,
bei der im Unterschied zu sonstigen Kapitalanlageformen nicht die Gefahr besteht, dass das Kapital (selbst bei Erreichen eines
ungewöhnlich hohen Alters) vorzeitig aufgezehrt wird.
Es wird somit das Langlebigkeitsrisiko versichert.
Die Rentenhöhe ist u. a. von folgenden Faktoren abhängig:
Grundrentenhöhe des Tarifs, Überschussrentenhöhe des Tarifs, Eintrittsalter bei Vertragsabschluss,
Rentenbeginnalter, Geschlecht, Rentenart und Kapitalverwendung beim Ableben,
Art der Finanzierung des Rentenanspruchs, Rentenzahlweise, Tarifformen und Zusatzversicherungen, Kostensituation des Tarifs.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Rentenzahlung
Zumeist wird die Rentenzahlung für mindestens fünf Jahre garantiert; d. h., beim Tod des Rentenbeziehers wird die Rente in voller
Höhe für maximal insgesamt fünf Jahre weitergezahlt. Überlebt der Versicherte die vereinbarte Rentengarantiezeit, so endet die
Rentenzahlung erst mit dem Tode, ohne dass eine weitere Todesfallleistung fällig wird. Auch längere Rentengarantien bis hin zu
20 Jahren sind möglich. Je länger die gewählte Rentengarantiezeit ist, desto niedriger ist die Monatsrente, die aus dem
Einmalbeitrag gezahlt wird.
Private Rentenversicherung
Vermögensbildungs Private Rentenversicherung
Diese bislang selten angebotene Tarifformkombination bietet die Möglichkeit, über den Zeitraum von zwölf Jahren die
vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in Höhe von 40 EUR in eine Lebensversicherung zu investieren. Gleichzeitig wird
eine aufgeschobene Private Rentenversicherung vereinbart, aus der ab dem vereinbarten Rentenbeginn eine lebenslange monatliche
Rentenzahlung erfolgt. Die Ablaufleistung der Vermögensbildungsversicherung fließt nach zwölf Jahren in ein Beitragsdepot,
das jährlich verzinst wird. Aus dem Beitragsdepot werden jährlich die für die Private Rentenversicherung erforderlichen Beiträge
entnommen.