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Gute Private Rentenversicherung

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Gute Private Rentenversicherung

Die Private Rentenversicherung ist für alle Einkommensbezieher interessant, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben möchten. Wenn diese Versicherungsnehmer ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf Immobilien aufbauen möchten, werden sie an die Private Rentenversicherung in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die private Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden.


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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Altersversorge

Die Private Rentenversicherung dient primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko absichern. Sie eignen sich insbesondere für Personen, die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den Todesfall über eine traditionelle Kapitallebensversicherung versichert werden können. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass von den Lebensversicherern zum Teil zu optimistische Sterbetafeln verwendet wurden. Diese Verwendung falscher Sterbetafeln hat in der Vergangenheit bei den Kunden zu erheblicher Verärgerung geführt. Deshalb ist darauf zu achten, dass Tarife vereinbart werden, die auf den jeweils aktuellsten Sterbetafeln basieren. Hinzu kommt, dass die Prognoseberechnungen über die zu erwartenden Renditen in vielen Fällen keine Marktergebnisse darstellen, sondern auch gezielte Subventionen sein können.

Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Prämienrückgewähr im Todesfall

Falls zusätzlich eine Prämienrückgewähr vereinbart wurde, werden die Beiträge bei Ableben der versicherten Person vor Rentenbeginn zurückgezahlt. Die Prämienrückgewähr umfasst dabei die Summe der gezahlten Beiträge, allerdings ohne Ratenzuschläge, Zinsen, Gebühren und ohne Beiträge für etwaige Zusatzversicherungen wie Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Einige Versicherer zahlen zusätzlich die bis zum Zeitpunkt des Todes bereits erzielte Überschussbeteiligung aus. Bei der fondsgebundenen Variante (FRV) wird teilweise neben den eingezahlten Beiträgen auch das restliche Fondsguthaben als Rente ausgezahlt.

Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Rente auf zwei verbundene Leben

Die Private Rentenversicherung auf zwei verbundene Leben wird recht selten angeboten. Zumeist wird ein solcher Vertrag zur Partnerabsicherung auf das Leben der Ehefrau und des Ehemannes abgeschlossen oder für zwei Geschäftspartner, Geschwister, unterschiedlichen oder auch gleichen Geschlechts. Beim Tode des Ehemannes wird die Rente in voller oder herabgesetzter Höhe (zumeist 60 Prozent) an die Witwe weitergezahlt. Im Todesfall einer der versicherten Personen sinkt die Rentenhöhe um einen zuvor vereinbarten Prozentsatz. Wer zuerst verstirbt, ist dabei unerheblich. Bei Tod der zweiten versicherten Person erlischt der Vertrag vollständig. Nur rund ein Drittel aller Versicherer haben einen solchen Tarif in ihrem Tarifprogramm.

Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Gesetzesänderung

Durch die vielen Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre gibt es eine Reihe von Stichtagen, die in der Private Rentenversicherung von Bedeutung sind. Viele Gesetzesänderungen zielten auf eine Verschlechterung der Rentenhöhe ab oder sollten die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente erschweren. Wer bei einer Rechtsänderung kurz vor der Rente steht, kann sich jedoch bis zur Rente nicht mehr angemessen auf die Veränderung einstellen. Daher wurden mit fast jeder Rechtsänderung Vertrauensschutzregelungen für rentennahe Jahrgänge eingeführt. Diese Vertrauensschutzregelungen beinhalten fast immer eine Stichtagsregelung. Wer an einem Stichtag ein bestimmter Sachverhalt oder ein bestimmtes Lebensalter erfüllt, hat die Rechtsänderung für den Betroffenen keine Auswirkungen - das alte Recht ist weiterhin anzuwenden.

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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Kapitalanlageergebnis

Beim Kapitalanlageergebnis wirken sich natürlich auch die Aufwendungen für das Management der Kapitalanlagen, Abschreibungen, Zuschreibungen und die Realisierung von Bewertungsreserven aus. Kapitalanlagen dürfen höchstens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden. Haben sie zum Bilanzstichtag einen niedrigeren Marktwert, müssen aus Gründen der Vorsicht überschussmindernde Abschreibungen vorgenommen werden (sog. Niederstwertprinzip). Steigt der Wert von Kapitalanlagen, auf die in der Vergangenheit Abschreibungen vorgenommen wurden, wieder an, so ist der Wert in der Bilanz zu erhöhen (sog. Wertaufholungsgebot). Dies führt zu einem höheren Überschuss. Obergrenze für diese Zuschreibung sind in jedem Fall die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Auch dies ist eine Ausprägung des Vorsichtsprinzips.