Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Altersversorge
Die Private Rentenversicherung dient primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko
absichern. Sie eignen sich insbesondere für Personen, die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den
Todesfall über eine traditionelle Kapitallebensversicherung versichert werden können.
Zu beachten ist hierbei allerdings, dass von den Lebensversicherern zum Teil zu optimistische Sterbetafeln verwendet wurden.
Diese Verwendung falscher Sterbetafeln hat in der Vergangenheit bei den Kunden zu erheblicher Verärgerung geführt.
Deshalb ist darauf zu achten, dass Tarife vereinbart werden, die auf den jeweils aktuellsten Sterbetafeln basieren. Hinzu kommt,
dass die Prognoseberechnungen über die zu erwartenden Renditen in vielen Fällen keine Marktergebnisse darstellen, sondern
auch gezielte Subventionen sein können.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Prämienrückgewähr im Todesfall
Falls zusätzlich eine Prämienrückgewähr vereinbart wurde, werden die Beiträge bei Ableben der versicherten Person vor Rentenbeginn
zurückgezahlt. Die Prämienrückgewähr umfasst dabei die Summe der gezahlten Beiträge, allerdings ohne Ratenzuschläge, Zinsen,
Gebühren und ohne Beiträge für etwaige Zusatzversicherungen wie Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Einige Versicherer zahlen zusätzlich die bis zum Zeitpunkt des Todes bereits erzielte Überschussbeteiligung aus.
Bei der fondsgebundenen Variante (FRV) wird teilweise neben den eingezahlten Beiträgen auch das restliche Fondsguthaben als
Rente ausgezahlt.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Rente auf zwei verbundene Leben
Die Private Rentenversicherung auf zwei verbundene Leben wird recht selten angeboten. Zumeist wird ein solcher Vertrag zur Partnerabsicherung auf
das Leben der Ehefrau und des Ehemannes abgeschlossen oder für zwei Geschäftspartner, Geschwister, unterschiedlichen oder auch
gleichen Geschlechts. Beim Tode des Ehemannes wird die Rente in voller oder herabgesetzter Höhe (zumeist 60 Prozent) an die Witwe
weitergezahlt.
Im Todesfall einer der versicherten Personen sinkt die Rentenhöhe um einen zuvor vereinbarten Prozentsatz. Wer zuerst verstirbt,
ist dabei unerheblich. Bei Tod der zweiten versicherten Person erlischt der Vertrag vollständig. Nur rund ein Drittel aller
Versicherer haben einen solchen Tarif in ihrem Tarifprogramm.