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Private Rentenversicherung

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Private Rentenversicherung

Die Private Rentenversicherung kann vor allem für Spitzenverdiener interessant sein, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben. Wenn diese Kunden ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf Immobilien aufbauen möchten, werden sie an der privaten Rentenversicherung in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen. Dabei sollten zumindest fünf Kriterien ins Bewusstsein gerückt werden, Die in Aussicht gestellten Renditen sollten hinterfragt werden. Die Versicherer können nur das an die Kunden weitergeben, was sie auf dem Kapitalmarkt auch realisieren. Ergeben sich hierbei deutliche Diskrepanzen, so ist Vorsicht geboten.
Interessant ist die Rentenversicherung in erster Linie als Vertrag mit Kapitalabfindung. Die spätere Leibrente ist nur für Anleger sinnvoll, die im Ruhestand keine Grundrente beziehen, denn das Kapital ist beim Tod des Anlegers nach Ablauf der Garantiezeit in der Regel verloren.
Diese Überschussart ruft eine höhere Todesfallleistung hervor, einen eigentlich für die Private Rentenversicherung, in der es vorrangig um Altersversorgung geht, unerwünschten Nebeneffekt.
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Private Rentenversicherung Rente

Renten werden erbracht als Altersrente, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderung) und Renten wegen Todes (Witwen-/ WitwerrenteWaisenrente, Erziehungsrente) Die Höhe einer Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Das versicherte Arbeitsentgelt eines Kalenderjahres wird ins Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten desselben Jahres gesetzt. Die für jedes Jahr ermittelten Verhältniswerte (Entgeltpunkte) werden zusammengerechnet. Anschließend werden Zeiten, die ohne Beitragszahlung eine rentenrechtliche Bedeutung haben (z. B. Schulzeiten) mit einer Art Durchschnittsentgeltpunkten versehen.

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Private Rentenversicherung Mindestrente

Eine Mindestrentengarantie wird auch bei dieser Art der Private Rentenversicherung vereinbart. Beim Tod des Versicherten während des Rentenbezugs wird die Rente in voller Höhe an die Hinterbliebenen im Rahmen der Mindestgarantie geleistet. Die Rentengarantie ist die Mindestlaufzeit der monatlichen oder jährlichen Zahlung, unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Zeitraum überlebt hat oder nicht. Empfehlenswert ist die steuerlich optimierte Garantiedauer. Einige Versicherer bieten wahlweise Vorschusszahlungen auf die noch ausstehenden Garantierenten an. Wenn die Garantierente die durchschnittliche Lebenserwartung der versicherten Person übersteigt, entfällt die vorteilhafte Besteuerung des Ertragsanteils der Rente. Geeigneter ist dann bei derartigem Bedarf eine Hinterbliebenenrente.

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Private Rentenversicherung Teilrentenoption

Der Versicherungsnehmer kann während der Vertragsdauer in der Abruf- und der Verlängerungsphase auch Teilrenten beantragen. Für die Teilrenten muss eine vom Versicherer vorgegebene Mindestrentenhöhe erreicht werden. Außerdem muss der verbleibende Vertragsteil den tariflichen Mindestbedingungen genügen. Beitragsstundung bei Arbeitslosigkeit Nach Ablauf von fünf Jahren kann bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers die Stundung der Beiträge für maximal ein Jahr beantragt werden.

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Direktversicherung Private Rentenversicherung

Wird bei Abschluss einer Private Rentenversicherung eine Rentenzahlung und das Todesfallwagnis ausgeschlossen und von vornherein die Kapitalzahlung vereinbart, so handelt es sich nicht um eine Direktversicherung (BFH, Urteil v. 09.11.1990, VI R 164/86, BStBl 1991, Teil II, S. 189). Es ist zu unterscheiden zwischen einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung und der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung (Barlohnumwandlung). Letztere legt fest, dass in Abänderung des Anstellungs- und Gehaltsvertrages die Gesamtbezüge des Arbeitnehmers aus dem Versicherungsbeitrag und aus den übrigen bar zu zahlenden Bezügen bestehen, und weiterhin, dass der versicherte Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht erhält und bei vorzeitigem Ausscheiden die Versicherung auf diesen VN übertragen bzw. an den nächsten Arbeitgeber weitergegeben wird.

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Überschüsse Private Rentenversicherung

Die Überschüsse stammen im Wesentlichen aus den Erträgen der Kapitalanlagen. Von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen vorgesehen sind (§ 3 der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung), erhalten die Versicherungsnehmer insgesamt mindestens den in dieser Verordnung genannten Prozentsatz. In der derzeitigen Fassung der Verordnung sind 90 Prozent vorgeschrieben. Aus diesem Betrag werden zunächst die Zinsen gedeckt, die zur Finanzierung der garantierten Versicherungsleistungen benötigt werden (§ 1 Abs. 2 der Verordnung). Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.