Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Kapitalabfindung
Man muss sich vor Augen halten, dass bei der Kapitalabfindung weniger Geld als prognostiziert ausgezahlt werden kann oder, dass
bei der Verrentung die Höhe der Bezüge in naher Zukunft gekürzt werden könnten.
Die private Private Rentenversicherung kann vor allem für Spitzenverdiener interessant sein, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst
und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben. Wenn diese Kunden ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf
Immobilien aufbauen möchten, werden sie an der privaten Rentenversicherung in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Überschussverteilung
Die Private Rentenversicherung sind während der Ansparphase in der Aufschubzeit an den Überschüssen beteiligt.
Einige Versicherer bieten inzwischen auch die sog. Fondsvariante an, d. h. die Investition des Überzinses in Investmentfonds.
Diese Alternative gewinnt immer mehr an Zuspruch, da Fondsanlagemöglichkeiten eine wachsende Akzeptanz erleben. Der aus den
eingezahlten Beiträgen erwirtschaftete Überschuss, eben dieser Überzins, der die Zinsgarantie von derzeit 3,25 Prozent übersteigt,
wird mittels der Überschussbeteiligungsform verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage angelegt.
Einige Versicherer eröffnen die Möglichkeit, einen niedrigeren Garantiezins von z. B. 1,5 Prozent statt 3,25 Prozent zu vereinbaren.
Dadurch wird ein größerer Teil der Überschüsse in Aktienfonds investiert.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Erhöhungsoption
Sind versicherte Person und Versicherungsnehmer identisch, so kann ohne ein besonderes Ereignis alle fünf Jahre ein zusätzlicher
Todesfallschutz in bestimmter Höhe ohne erneute Gesundheitsprüfung abgesichert werden.
Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung
einer selbstständigen Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung,
Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B.
maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr als um 100 Prozent der ursprünglichen
Beitragssumme erhöht werden.