Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Rendite
Die in Aussicht gestellten Renditen sollten hinterfragt werden. Die Versicherer können nur das an die Kunden weitergeben,
was sie auf dem Kapitalmarkt auch realisieren. Ergeben sich hierbei deutliche Diskrepanzen, so ist Vorsicht geboten.
Interessant ist die Rentenversicherung in erster Linie als Vertrag mit Kapitalabfindung. Die spätere Leibrente ist nur für
Anleger sinnvoll, die im Ruhestand keine Grundrente beziehen, denn das Kapital ist beim Tod des Anlegers nach Ablauf der
Garantiezeit in der Regel verloren.
In Frage kommen vorrangig Lebensversicherer mit Finanzpolster, sodass auch die stillen Reserven Berücksichtigung finden sollten.
Sowohl bei hohen Einzahlungen als auch bei hohen Sparraten sollte das Risiko auf mehrere Versicherer verteilt werden.
Die steuerlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Voraussetzungen für steuerliche Förderungen müssen unbedingt beachtet
und eingehalten werden.
Private Rentenversicherung
Ertragsanteilsbesteuerung Private Rentenversicherung
Die Ertragsanteilsbesteuerung auf Leibrenten findet auch auf die der Leibrente üblicherweise vorgeschaltete Rentengarantie
Anwendung. Geht die Rentengarantiezeit jedoch über die mittlere Lebenserwartung hinaus, so wird die Rente in voller Höhe als
Zeitrente angesehen. Dies bedeutet, dass sie in voller Höhe zu versteuern wäre. Der Rentenbesteuerung wird teilweise dadurch
begegnet, dass nach der Tarifgestaltung bei Tod anstelle der Auszahlung der garantierten Rente eine steuerfreie
Beitragsrückerstattung vorgenommen wird. Auch Kapitalabfindungen bereits laufender Renten sind steuerfrei. Allerdings kann ein
steuerschädlicher Gestaltungsmissbrauch vorliegen, wenn Renten innerhalb einer der statistischen Lebenserwartung entsprechenden
Garantiezeit durch eine Kapitalzahlung abgefunden werden.
Private Rentenversicherung
Pensions- Private Rentenversicherung
Diese Vertragsform kombiniert eine Altersvorsorge mit einer Absicherung der Hinterbliebenen auf der Basis einer einmaligen
Kapitalzahlung im vorzeitigen Todesfall. Dem Versicherten wird eine Altersrente auf Lebenszeit garantiert. Im Todesfall vor
Rentenbeginn sind die Hinterbliebenen durch das garantierte Todesfallkapital abgesichert. Der Versicherungsschutz lässt sich
auf die individuellen Lebensbedürfnisse zuschneiden, sodass eine höhere Altersrente oder ein höherer Todesfallschutz bis hin
zum Kapitalbedarf für den Fall einer schweren Erkrankung (Dread-Disease) und die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos
eingeschlossen werden kann.