Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Rente
Renten werden erbracht als Altersrente, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderung) und
Renten wegen Todes (Witwen-/ WitwerrenteWaisenrente, Erziehungsrente)
Die Höhe einer Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten
Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Das versicherte Arbeitsentgelt eines Kalenderjahres wird ins Verhältnis zum
Durchschnittsverdienst aller Versicherten desselben Jahres gesetzt. Die für jedes Jahr ermittelten Verhältniswerte
(Entgeltpunkte) werden zusammengerechnet. Anschließend werden Zeiten, die ohne Beitragszahlung eine rentenrechtliche
Bedeutung haben (z. B. Schulzeiten) mit einer Art Durchschnittsentgeltpunkten versehen.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Rentenabrufoption und Rentenaufschuboption
Die Option der Renten-Abrufphase ermöglicht, die Rente bis zu zehn Jahre nach der Aufschubzeit abzurufen. Genutzt wird diese
Möglichkeit insbesondere aus steuerlichen Erwägungen. Rentenleistung oder Kapitalabfindung können so bedarfsgerecht geplant
werden. Fast zwei Drittel aller Tarife können mit einer solchen Option ausgestaltet werden. Typischerweise wird die Abrufoption
zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr wahrgenommen.
Durch die Rentenabrufoption kann der Rentenbeginn bis zu fünf Jahre vorverlegt werden; die Rente ist dann entsprechend niedriger.
Durch die Rentenaufschuboption kann der Rentenbeginn bis zu fünf Jahre hinausgezögert werden; die Rente erhöht sich dadurch.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Staffelung der Rentenbezugszeit
Die Rentenbezugszeit kann in bis zu drei Phasen mit unterschiedlicher Rentenhöhe gestaffelt werden. Die Dauer der beiden ersten
Phasen ist üblicherweise frei wählbar, wobei aber die erste mindestens sechs Jahre betragen muss. Die für die letzte Phase
beantragte Rente wird lebenslänglich gezahlt. Man kann sich auch für nur einen Änderungszeitpunkt oder für eine durchgehend
unveränderte Rente entscheiden. Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist möglich.