Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Höhe der Rente
In der Private Rentenversicherung wird durch lebenslängliche Rentenzahlung einer monatlichen Rente (Leibrente) eine Versorgung erreicht,
bei der im Unterschied zu sonstigen Kapitalanlageformen nicht die Gefahr besteht, dass das Kapital (selbst bei Erreichen eines
ungewöhnlich hohen Alters) vorzeitig aufgezehrt wird.
Es wird somit das Langlebigkeitsrisiko versichert.
Die Rentenhöhe ist u. a. von folgenden Faktoren abhängig:
Grundrentenhöhe des Tarifs, Überschussrentenhöhe des Tarifs, Eintrittsalter bei Vertragsabschluss,
Rentenbeginnalter, Geschlecht, Rentenart und Kapitalverwendung beim Ableben,
Art der Finanzierung des Rentenanspruchs, Rentenzahlweise, Tarifformen und Zusatzversicherungen, Kostensituation des Tarifs.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Rentenzahlung
Zumeist wird die Rentenzahlung für mindestens fünf Jahre garantiert; d. h., beim Tod des Rentenbeziehers wird die Rente in voller
Höhe für maximal insgesamt fünf Jahre weitergezahlt. Überlebt der Versicherte die vereinbarte Rentengarantiezeit, so endet die
Rentenzahlung erst mit dem Tode, ohne dass eine weitere Todesfallleistung fällig wird. Auch längere Rentengarantien bis hin zu
20 Jahren sind möglich. Je länger die gewählte Rentengarantiezeit ist, desto niedriger ist die Monatsrente, die aus dem
Einmalbeitrag gezahlt wird.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Pflegerenten-Zusatzversicherung
Auch zur aufgeschobenen Private Rentenversicherung kann eine zusätzliche Pflegeversicherung vereinbart werden, die bei
Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe III eine lebenslange monatliche Rente in voller Höhe vorsieht (vgl. hierzu auch den
Abschnitt 15 sowie den Beitrag Die Pflegeversicherung).
Die Beiträge sind für den Zeitraum zu entrichten, in dem auch die Hauptversicherung besteht. Versicherungsschutz besteht hiervon
unabhängig lebenslang.
Für den Anspruch auf Zahlung der Pflegerente müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Sie orientieren sich an der Fähigkeit,
Verrichtungen des täglichen Lebens selbst durchzuführen. Ein Sechs-Punkte-Katalog regelt die Einstufung in drei Pflegestufen. Je
ein Punkt wird vergeben, wenn Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr ausgeführt werden können.