Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Altersversorge
Die Private Rentenversicherung dient primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko
absichern. Sie eignen sich insbesondere für Personen, die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den
Todesfall über eine traditionelle Kapitallebensversicherung versichert werden können.
Zu beachten ist hierbei allerdings, dass von den Lebensversicherern zum Teil zu optimistische Sterbetafeln verwendet wurden.
Diese Verwendung falscher Sterbetafeln hat in der Vergangenheit bei den Kunden zu erheblicher Verärgerung geführt.
Deshalb ist darauf zu achten, dass Tarife vereinbart werden, die auf den jeweils aktuellsten Sterbetafeln basieren. Hinzu kommt,
dass die Prognoseberechnungen über die zu erwartenden Renditen in vielen Fällen keine Marktergebnisse darstellen, sondern
auch gezielte Subventionen sein können.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Leistungen
Die Tarifrente, auch garantierte Grundrente genannt, setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich Kosten und der garantierten
Verzinsung zusammen. Die garantierte Verzinsung des Deckungskapitals ist abhängig vom jeweiligen Tarif und
Vertragsabschlusszeitpunkt. Von 1994 bis 2000 wurden 4 Prozent Garantiezins zugrunde gelegt, ab Juli 2000 beträgt er gemäß
BMF-Beschluss nur noch 3,25 Prozent. Grundlage für diese Senkung ist die Deckungsrückstellungsverordnung. Diese schreibt den
Lebensversicherern vor, dass der Rechnungszinssatz 60 Prozent des zehnjährigen Durchschnittszinses der Staatsanleihen nicht
übersteigen darf, was bis 1997 einem Wert von 4,12 Prozent entsprach. Wegen der anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen wurde
die Absenkung des Garantiezinses beschlossen.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Erhöhungsoption
Sind versicherte Person und Versicherungsnehmer identisch, so kann ohne ein besonderes Ereignis alle fünf Jahre ein zusätzlicher
Todesfallschutz in bestimmter Höhe ohne erneute Gesundheitsprüfung abgesichert werden.
Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung
einer selbstständigen Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung,
Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B.
maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr als um 100 Prozent der ursprünglichen
Beitragssumme erhöht werden.