Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Höhe der Rente
In der Private Rentenversicherung wird durch lebenslängliche Rentenzahlung einer monatlichen Rente (Leibrente) eine Versorgung erreicht,
bei der im Unterschied zu sonstigen Kapitalanlageformen nicht die Gefahr besteht, dass das Kapital (selbst bei Erreichen eines
ungewöhnlich hohen Alters) vorzeitig aufgezehrt wird.
Es wird somit das Langlebigkeitsrisiko versichert.
Die Rentenhöhe ist u. a. von folgenden Faktoren abhängig:
Grundrentenhöhe des Tarifs, Überschussrentenhöhe des Tarifs, Eintrittsalter bei Vertragsabschluss,
Rentenbeginnalter, Geschlecht, Rentenart und Kapitalverwendung beim Ableben,
Art der Finanzierung des Rentenanspruchs, Rentenzahlweise, Tarifformen und Zusatzversicherungen, Kostensituation des Tarifs.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Leistungen
Die Tarifrente, auch garantierte Grundrente genannt, setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich Kosten und der garantierten
Verzinsung zusammen. Die garantierte Verzinsung des Deckungskapitals ist abhängig vom jeweiligen Tarif und
Vertragsabschlusszeitpunkt. Von 1994 bis 2000 wurden 4 Prozent Garantiezins zugrunde gelegt, ab Juli 2000 beträgt er gemäß
BMF-Beschluss nur noch 3,25 Prozent. Grundlage für diese Senkung ist die Deckungsrückstellungsverordnung. Diese schreibt den
Lebensversicherern vor, dass der Rechnungszinssatz 60 Prozent des zehnjährigen Durchschnittszinses der Staatsanleihen nicht
übersteigen darf, was bis 1997 einem Wert von 4,12 Prozent entsprach. Wegen der anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen wurde
die Absenkung des Garantiezinses beschlossen.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Staffelung der Rentenbezugszeit
Die Rentenbezugszeit kann in bis zu drei Phasen mit unterschiedlicher Rentenhöhe gestaffelt werden. Die Dauer der beiden ersten
Phasen ist üblicherweise frei wählbar, wobei aber die erste mindestens sechs Jahre betragen muss. Die für die letzte Phase
beantragte Rente wird lebenslänglich gezahlt. Man kann sich auch für nur einen Änderungszeitpunkt oder für eine durchgehend
unveränderte Rente entscheiden. Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist möglich.