Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Rente
Renten werden erbracht als Altersrente, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderung) und
Renten wegen Todes (Witwen-/ WitwerrenteWaisenrente, Erziehungsrente)
Die Höhe einer Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten
Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Das versicherte Arbeitsentgelt eines Kalenderjahres wird ins Verhältnis zum
Durchschnittsverdienst aller Versicherten desselben Jahres gesetzt. Die für jedes Jahr ermittelten Verhältniswerte
(Entgeltpunkte) werden zusammengerechnet. Anschließend werden Zeiten, die ohne Beitragszahlung eine rentenrechtliche
Bedeutung haben (z. B. Schulzeiten) mit einer Art Durchschnittsentgeltpunkten versehen.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Prämienrückgewähr im Todesfall
Falls zusätzlich eine Prämienrückgewähr vereinbart wurde, werden die Beiträge bei Ableben der versicherten Person vor Rentenbeginn
zurückgezahlt. Die Prämienrückgewähr umfasst dabei die Summe der gezahlten Beiträge, allerdings ohne Ratenzuschläge, Zinsen,
Gebühren und ohne Beiträge für etwaige Zusatzversicherungen wie Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Einige Versicherer zahlen zusätzlich die bis zum Zeitpunkt des Todes bereits erzielte Überschussbeteiligung aus.
Bei der fondsgebundenen Variante (FRV) wird teilweise neben den eingezahlten Beiträgen auch das restliche Fondsguthaben als
Rente ausgezahlt.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Staffelung der Rentenbezugszeit
Die Rentenbezugszeit kann in bis zu drei Phasen mit unterschiedlicher Rentenhöhe gestaffelt werden. Die Dauer der beiden ersten
Phasen ist üblicherweise frei wählbar, wobei aber die erste mindestens sechs Jahre betragen muss. Die für die letzte Phase
beantragte Rente wird lebenslänglich gezahlt. Man kann sich auch für nur einen Änderungszeitpunkt oder für eine durchgehend
unveränderte Rente entscheiden. Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist möglich.