Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Rehabilitation und Teilhabe
Im Bereich der Rehabilitation / Teilhabe werden Leistungen erbracht als
medizinische Leistungen zur Rehabilitation (u. a. Badekuren und stationäre Rehabilitationsleistungen);
Leistungen zur Teilhabe (u. a. Umschulungen, Leistungen zur Erlangung und Erhaltung eines Arbeitsplatzes, Zuschüsse an Arbeitgeber);
ergänzende und sonstige Leistungen (u. a. Haushaltshilfen und Reisekosten im Zusammenhang mit Rehabilitationsleistungen,
Kinderkuren, Nach- und Festigungskuren z. B. bei Krebs).
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Mindestrente
Eine Mindestrentengarantie wird auch bei dieser Art der Private Rentenversicherung vereinbart. Beim Tod des Versicherten während des
Rentenbezugs wird die Rente in voller Höhe an die Hinterbliebenen im Rahmen der Mindestgarantie geleistet.
Die Rentengarantie ist die Mindestlaufzeit der monatlichen oder jährlichen Zahlung, unabhängig davon, ob die versicherte Person
diesen Zeitraum überlebt hat oder nicht. Empfehlenswert ist die steuerlich optimierte Garantiedauer.
Einige Versicherer bieten wahlweise Vorschusszahlungen auf die noch ausstehenden Garantierenten an.
Wenn die Garantierente die durchschnittliche Lebenserwartung der versicherten Person übersteigt, entfällt die vorteilhafte
Besteuerung des Ertragsanteils der Rente. Geeigneter ist dann bei derartigem Bedarf eine Hinterbliebenenrente.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Staffelung der Rentenbezugszeit
Die Rentenbezugszeit kann in bis zu drei Phasen mit unterschiedlicher Rentenhöhe gestaffelt werden. Die Dauer der beiden ersten
Phasen ist üblicherweise frei wählbar, wobei aber die erste mindestens sechs Jahre betragen muss. Die für die letzte Phase
beantragte Rente wird lebenslänglich gezahlt. Man kann sich auch für nur einen Änderungszeitpunkt oder für eine durchgehend
unveränderte Rente entscheiden. Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist möglich.