Private Rentenversicherung
Rente Private Rentenversicherung
Die Summe aller Entgeltpunkte wird mit zwei Faktoren multipliziert, die zum einen das Sicherungsziel der Rente und zum anderen
Zu- oder Abschläge aufgrund eines verspäteten oder vorzeitigen Rentenbezugs steuern. Das Endergebnis wird mit dem aktuellen
Rentenwert multipliziert. Der aktuelle Rentenwert wird im Rahmen der Rentenanpassung zum 1.7. eines jeden Jahres durch
Rechtsverordnung neu bestimmt. Er entspricht der Monatsrente für ein Beitragsjahr mit durchschnittlichem Arbeitsverdienst.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Besteuerung
Bei der Besteuerung von Private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist
zu unterscheiden zwischen den Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden,
und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge
aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn
erzielt wurden, sind steuerpflichtig. Die Höhe dieser Zinserträge wird pauschal über den sog. Ertragsanteil ermittelt (§ 22 EStG).
Je höher das Lebensalter zu Beginn der Rente, desto niedriger ist der zugrunde zu legende Ertragsanteil. Er bleibt über die
gesamte Rentenbezugsdauer hinweg konstant.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Staffelung der Rentenbezugszeit
Die Rentenbezugszeit kann in bis zu drei Phasen mit unterschiedlicher Rentenhöhe gestaffelt werden. Die Dauer der beiden ersten
Phasen ist üblicherweise frei wählbar, wobei aber die erste mindestens sechs Jahre betragen muss. Die für die letzte Phase
beantragte Rente wird lebenslänglich gezahlt. Man kann sich auch für nur einen Änderungszeitpunkt oder für eine durchgehend
unveränderte Rente entscheiden. Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist möglich.