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Private Rentenversicherung Angebot

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Private Rentenversicherung Angebot

Die Private Rentenversicherung ist für alle Einkommensbezieher interessant, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben möchten. Wenn diese Versicherungsnehmer ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf Immobilien aufbauen möchten, werden sie an die Private Rentenversicherung in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die private Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden.


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Private Rentenversicherung

Rente Private Rentenversicherung

Die Summe aller Entgeltpunkte wird mit zwei Faktoren multipliziert, die zum einen das Sicherungsziel der Rente und zum anderen Zu- oder Abschläge aufgrund eines verspäteten oder vorzeitigen Rentenbezugs steuern. Das Endergebnis wird mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Der aktuelle Rentenwert wird im Rahmen der Rentenanpassung zum 1.7. eines jeden Jahres durch Rechtsverordnung neu bestimmt. Er entspricht der Monatsrente für ein Beitragsjahr mit durchschnittlichem Arbeitsverdienst.

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Private Rentenversicherung Besteuerung

Bei der Besteuerung von Private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist zu unterscheiden zwischen den Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden, und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn erzielt wurden, sind steuerpflichtig. Die Höhe dieser Zinserträge wird pauschal über den sog. Ertragsanteil ermittelt (§ 22 EStG). Je höher das Lebensalter zu Beginn der Rente, desto niedriger ist der zugrunde zu legende Ertragsanteil. Er bleibt über die gesamte Rentenbezugsdauer hinweg konstant.

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Private Rentenversicherung Staffelung der Rentenbezugszeit

Die Rentenbezugszeit kann in bis zu drei Phasen mit unterschiedlicher Rentenhöhe gestaffelt werden. Die Dauer der beiden ersten Phasen ist üblicherweise frei wählbar, wobei aber die erste mindestens sechs Jahre betragen muss. Die für die letzte Phase beantragte Rente wird lebenslänglich gezahlt. Man kann sich auch für nur einen Änderungszeitpunkt oder für eine durchgehend unveränderte Rente entscheiden. Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist möglich.

Private Rentenversicherung

Beitragsberechnung Private Rentenversicherung

Der Beitrag in der Private Rentenversicherung berechnet sich nach dem Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Beitragssatz beträgt derzeit (2007) 19,9 Prozent. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung. Andere Versicherte tragen den Beitrag grundsätzlich selbst in voller Höhe. Zum beitragspflichtigen Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers gehören das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen, nicht jedoch monatlich ausgezahlte Provisionen (allerdings gehören Provisionsvorschüsse doch wieder zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt). Beim Selbstständigen gilt grundsätzlich die Bezugsgröße (bei Existenzgründern vorübergehend die halbe Bezugsgröße) als Berechungsgrundlage, auf Antrag aber auch abweichend mehr oder weniger, je nach dem steuerlichen Gewinn aus Gewerbetrieb bzw. aus selbstständiger Arbeit.

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Private Rentenversicherung Rückkaufswertes bei Kündigung

Ist für den Todesfall eine Leistung vereinbart, werden wir entsprechend § 176 VVG - soweit bereits entstanden - den Rückkaufswert erstatten. Er wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode als Zeitwert Ihrer Versicherung berechnet, wobei ein als angemessen angesehener Abzug[1] in Höhe von … erfolgt. Höchstens wird jedoch die bei Tod fällig werdende Leistung ausgezahlt. Aus einem vorhandenen Restbetrag wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik eine beitragsfreie Rente gebildet, die nur dann fällig wird, wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn erlebt. Wird jedoch die beitragsfreie Mindestrente von … nicht erreicht, erhalten Sie den vollen Rückkaufswert. Beitragsrückstände werden von dem Rückkaufswert abgesetzt.