Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Kapitalabfindung
Man muss sich vor Augen halten, dass bei der Kapitalabfindung weniger Geld als prognostiziert ausgezahlt werden kann oder, dass
bei der Verrentung die Höhe der Bezüge in naher Zukunft gekürzt werden könnten.
Die private Private Rentenversicherung kann vor allem für Spitzenverdiener interessant sein, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst
und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben. Wenn diese Kunden ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf
Immobilien aufbauen möchten, werden sie an der privaten Rentenversicherung in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Mindestrente
Eine Mindestrentengarantie wird auch bei dieser Art der Private Rentenversicherung vereinbart. Beim Tod des Versicherten während des
Rentenbezugs wird die Rente in voller Höhe an die Hinterbliebenen im Rahmen der Mindestgarantie geleistet.
Die Rentengarantie ist die Mindestlaufzeit der monatlichen oder jährlichen Zahlung, unabhängig davon, ob die versicherte Person
diesen Zeitraum überlebt hat oder nicht. Empfehlenswert ist die steuerlich optimierte Garantiedauer.
Einige Versicherer bieten wahlweise Vorschusszahlungen auf die noch ausstehenden Garantierenten an.
Wenn die Garantierente die durchschnittliche Lebenserwartung der versicherten Person übersteigt, entfällt die vorteilhafte
Besteuerung des Ertragsanteils der Rente. Geeigneter ist dann bei derartigem Bedarf eine Hinterbliebenenrente.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Erhöhungsoption
Sind versicherte Person und Versicherungsnehmer identisch, so kann ohne ein besonderes Ereignis alle fünf Jahre ein zusätzlicher
Todesfallschutz in bestimmter Höhe ohne erneute Gesundheitsprüfung abgesichert werden.
Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung
einer selbstständigen Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung,
Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B.
maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr als um 100 Prozent der ursprünglichen
Beitragssumme erhöht werden.