Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Rente
Renten werden erbracht als Altersrente, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderung) und
Renten wegen Todes (Witwen-/ WitwerrenteWaisenrente, Erziehungsrente)
Die Höhe einer Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten
Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Das versicherte Arbeitsentgelt eines Kalenderjahres wird ins Verhältnis zum
Durchschnittsverdienst aller Versicherten desselben Jahres gesetzt. Die für jedes Jahr ermittelten Verhältniswerte
(Entgeltpunkte) werden zusammengerechnet. Anschließend werden Zeiten, die ohne Beitragszahlung eine rentenrechtliche
Bedeutung haben (z. B. Schulzeiten) mit einer Art Durchschnittsentgeltpunkten versehen.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Überschussverteilungsart
Welche Überschussverteilungsart im Einzelfall die vorteilhafteste ist, hängt nicht zuletzt von dem tatsächlich realisierten
Lebensalter bis zum Eintritt des Todes ab. Da hierbei nur Erwartungen und Wahrscheinlichkeiten zu Rate gezogen werden können,
ist die Entscheidung für ein Überschusssystem und gegen die anderen Überschusssysteme nicht zuletzt von der Einschätzung der
eigenen Lebenserwartung abhängig. Anhaltspunkte sind dabei oftmals die statistisch-durchschnittliche Lebenserwartung für Männer
und Frauen, Familienhistorie, Erbkrankheiten u. a. Versucht man unter Rentabilitätserwägungen eine Entscheidung zu treffen,
so können folgende Daten unter Umständen weiterhelfen. Es ist darauf zu achten, dass die hier ermittelten Relationen vom
jeweiligen Versicherer und Tarif abhängen (also auch zu anderen Ergebnissen führen könnten) und eine Einzelfallberechnung
unentbehrlich machen.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Staffelung der Rentenbezugszeit
Die Rentenbezugszeit kann in bis zu drei Phasen mit unterschiedlicher Rentenhöhe gestaffelt werden. Die Dauer der beiden ersten
Phasen ist üblicherweise frei wählbar, wobei aber die erste mindestens sechs Jahre betragen muss. Die für die letzte Phase
beantragte Rente wird lebenslänglich gezahlt. Man kann sich auch für nur einen Änderungszeitpunkt oder für eine durchgehend
unveränderte Rente entscheiden. Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist möglich.