Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Rentenzahlung
Anstelle der lebenslangen Rente besteht bei einigen Versicherern auch die Möglichkeit, eine abgekürzte Rente zu vereinbaren.
Die abgekürzte Rente wird für einen konkreten Zeitraum gezahlt, jedoch nur solange der Versicherte lebt. Die abgekürzte Rente
kann alternativ auch zu einem späteren Zeitpunkt gewählt werden. Sie ist spätestens drei Monate vor Rentenbeginn zu beantragen.
Dafür können bestimmte Voraussetzungen gefordert sein, wie Rentengarantiezeit fünf Jahre oder Todesfallleistung mind. 60 Prozent
der Beitragssumme oder 100 Prozent des Fondsguthabens. Die Dauer der abgekürzten Rentenzahlung muss um mind. zwei Jahre eine
vereinbarte Garantiezeit überschreiten.
Der VN kann die Rentenzahlung wahlweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder in monatlichen Raten vereinbaren.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Besteuerung
Bei der Besteuerung von Private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist
zu unterscheiden zwischen den Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden,
und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge
aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn
erzielt wurden, sind steuerpflichtig. Die Höhe dieser Zinserträge wird pauschal über den sog. Ertragsanteil ermittelt (§ 22 EStG).
Je höher das Lebensalter zu Beginn der Rente, desto niedriger ist der zugrunde zu legende Ertragsanteil. Er bleibt über die
gesamte Rentenbezugsdauer hinweg konstant.
Private Rentenversicherung
Pensions- Private Rentenversicherung
Diese Vertragsform kombiniert eine Altersvorsorge mit einer Absicherung der Hinterbliebenen auf der Basis einer einmaligen
Kapitalzahlung im vorzeitigen Todesfall. Dem Versicherten wird eine Altersrente auf Lebenszeit garantiert. Im Todesfall vor
Rentenbeginn sind die Hinterbliebenen durch das garantierte Todesfallkapital abgesichert. Der Versicherungsschutz lässt sich
auf die individuellen Lebensbedürfnisse zuschneiden, sodass eine höhere Altersrente oder ein höherer Todesfallschutz bis hin
zum Kapitalbedarf für den Fall einer schweren Erkrankung (Dread-Disease) und die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos
eingeschlossen werden kann.