Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Rentenzahlung
Anstelle der lebenslangen Rente besteht bei einigen Versicherern auch die Möglichkeit, eine abgekürzte Rente zu vereinbaren.
Die abgekürzte Rente wird für einen konkreten Zeitraum gezahlt, jedoch nur solange der Versicherte lebt. Die abgekürzte Rente
kann alternativ auch zu einem späteren Zeitpunkt gewählt werden. Sie ist spätestens drei Monate vor Rentenbeginn zu beantragen.
Dafür können bestimmte Voraussetzungen gefordert sein, wie Rentengarantiezeit fünf Jahre oder Todesfallleistung mind. 60 Prozent
der Beitragssumme oder 100 Prozent des Fondsguthabens. Die Dauer der abgekürzten Rentenzahlung muss um mind. zwei Jahre eine
vereinbarte Garantiezeit überschreiten.
Der VN kann die Rentenzahlung wahlweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder in monatlichen Raten vereinbaren.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Leistungen
Die Tarifrente, auch garantierte Grundrente genannt, setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich Kosten und der garantierten
Verzinsung zusammen. Die garantierte Verzinsung des Deckungskapitals ist abhängig vom jeweiligen Tarif und
Vertragsabschlusszeitpunkt. Von 1994 bis 2000 wurden 4 Prozent Garantiezins zugrunde gelegt, ab Juli 2000 beträgt er gemäß
BMF-Beschluss nur noch 3,25 Prozent. Grundlage für diese Senkung ist die Deckungsrückstellungsverordnung. Diese schreibt den
Lebensversicherern vor, dass der Rechnungszinssatz 60 Prozent des zehnjährigen Durchschnittszinses der Staatsanleihen nicht
übersteigen darf, was bis 1997 einem Wert von 4,12 Prozent entsprach. Wegen der anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen wurde
die Absenkung des Garantiezinses beschlossen.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Pflegerenten-Zusatzversicherung
Auch zur aufgeschobenen Private Rentenversicherung kann eine zusätzliche Pflegeversicherung vereinbart werden, die bei
Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe III eine lebenslange monatliche Rente in voller Höhe vorsieht (vgl. hierzu auch den
Abschnitt 15 sowie den Beitrag Die Pflegeversicherung).
Die Beiträge sind für den Zeitraum zu entrichten, in dem auch die Hauptversicherung besteht. Versicherungsschutz besteht hiervon
unabhängig lebenslang.
Für den Anspruch auf Zahlung der Pflegerente müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Sie orientieren sich an der Fähigkeit,
Verrichtungen des täglichen Lebens selbst durchzuführen. Ein Sechs-Punkte-Katalog regelt die Einstufung in drei Pflegestufen. Je
ein Punkt wird vergeben, wenn Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr ausgeführt werden können.