Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Kapitalabfindung
Man muss sich vor Augen halten, dass bei der Kapitalabfindung weniger Geld als prognostiziert ausgezahlt werden kann oder, dass
bei der Verrentung die Höhe der Bezüge in naher Zukunft gekürzt werden könnten.
Die private Private Rentenversicherung kann vor allem für Spitzenverdiener interessant sein, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst
und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben. Wenn diese Kunden ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf
Immobilien aufbauen möchten, werden sie an der privaten Rentenversicherung in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Überschussverteilung
Die Private Rentenversicherung sind während der Ansparphase in der Aufschubzeit an den Überschüssen beteiligt.
Einige Versicherer bieten inzwischen auch die sog. Fondsvariante an, d. h. die Investition des Überzinses in Investmentfonds.
Diese Alternative gewinnt immer mehr an Zuspruch, da Fondsanlagemöglichkeiten eine wachsende Akzeptanz erleben. Der aus den
eingezahlten Beiträgen erwirtschaftete Überschuss, eben dieser Überzins, der die Zinsgarantie von derzeit 3,25 Prozent übersteigt,
wird mittels der Überschussbeteiligungsform verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage angelegt.
Einige Versicherer eröffnen die Möglichkeit, einen niedrigeren Garantiezins von z. B. 1,5 Prozent statt 3,25 Prozent zu vereinbaren.
Dadurch wird ein größerer Teil der Überschüsse in Aktienfonds investiert.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Witwen (Witwer)-Renten Zusatzversicherung
Zu einer Private Rentenversicherung kann zusätzlich die Hinterbliebenen- oder Witwenrenten-Zusatzversicherung vereinbart werden. Sie sieht die
Zahlung der Witwenrente nach dem Tod des Ehemannes bis zum Tod der Ehefrau vor. Erstmalig ist die Witwenrente an dem auf den
Tod des Ehemannes folgenden Monatsersten, bei Tod während der Mindestlaufzeit der Rente erstmalig nach Ablauf der Mindestlaufzeit
zu zahlen. Ein entsprechender Vertragsabschluss ist auch für eine Witwerrente möglich. Die Rentenhöhe kann 100 Prozent der
Altersrente betragen.
Die Leistung besteht in der Zahlung der Hinterbliebenen- Zusatzrente ab dem Monat nach dem Tod der versicherten Person der
Hauptversicherung bis zum Tod der mitversicherten Person.
Die Witwenrenten-Zusatzversicherung kann zwar für sich im Rahmen der geschäftsplanmäßigen Bestimmungen eines Versicherers ganz
oder teilweise gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden, allerdings nicht ohne die Hauptversicherung, mit der sie eine Einheit
bildet, fortgesetzt werden. Sie ist entsprechend den jeweiligen Bestimmungen des Versicherers überschussberechtigt.