Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Rehabilitation und Teilhabe
Im Bereich der Rehabilitation / Teilhabe werden Leistungen erbracht als
medizinische Leistungen zur Rehabilitation (u. a. Badekuren und stationäre Rehabilitationsleistungen);
Leistungen zur Teilhabe (u. a. Umschulungen, Leistungen zur Erlangung und Erhaltung eines Arbeitsplatzes, Zuschüsse an Arbeitgeber);
ergänzende und sonstige Leistungen (u. a. Haushaltshilfen und Reisekosten im Zusammenhang mit Rehabilitationsleistungen,
Kinderkuren, Nach- und Festigungskuren z. B. bei Krebs).
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Überschussverteilung
Die Private Rentenversicherung sind während der Ansparphase in der Aufschubzeit an den Überschüssen beteiligt.
Einige Versicherer bieten inzwischen auch die sog. Fondsvariante an, d. h. die Investition des Überzinses in Investmentfonds.
Diese Alternative gewinnt immer mehr an Zuspruch, da Fondsanlagemöglichkeiten eine wachsende Akzeptanz erleben. Der aus den
eingezahlten Beiträgen erwirtschaftete Überschuss, eben dieser Überzins, der die Zinsgarantie von derzeit 3,25 Prozent übersteigt,
wird mittels der Überschussbeteiligungsform verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage angelegt.
Einige Versicherer eröffnen die Möglichkeit, einen niedrigeren Garantiezins von z. B. 1,5 Prozent statt 3,25 Prozent zu vereinbaren.
Dadurch wird ein größerer Teil der Überschüsse in Aktienfonds investiert.
Private Rentenversicherung
Pensions- Private Rentenversicherung
Diese Vertragsform kombiniert eine Altersvorsorge mit einer Absicherung der Hinterbliebenen auf der Basis einer einmaligen
Kapitalzahlung im vorzeitigen Todesfall. Dem Versicherten wird eine Altersrente auf Lebenszeit garantiert. Im Todesfall vor
Rentenbeginn sind die Hinterbliebenen durch das garantierte Todesfallkapital abgesichert. Der Versicherungsschutz lässt sich
auf die individuellen Lebensbedürfnisse zuschneiden, sodass eine höhere Altersrente oder ein höherer Todesfallschutz bis hin
zum Kapitalbedarf für den Fall einer schweren Erkrankung (Dread-Disease) und die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos
eingeschlossen werden kann.