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Private Rentenversicherung Preisvergleich

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Private Rentenversicherung Preisvergleich

Die Private Rentenversicherung ist für alle Einkommensbezieher interessant, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben möchten. Wenn diese Versicherungsnehmer ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf Immobilien aufbauen möchten, werden sie an die Private Rentenversicherung in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die private Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden.


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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Antrag

In § 4 SGB VI bestimmte Personenkreise können auch auf Antrag eine Pflichtversicherung durchführen. Nach § 7 SGB VI können Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, freiwillige Rentenversicherungsbeiträge entrichten. Personen, die versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind, können jedoch nur dann freiwillig versichert werden, wenn sie mindestens für fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

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Aufgeschobene Private Rentenversicherung

Die aufgeschobene Rente wird erst ab einem späteren, fest vereinbarten Zeitpunkt gezahlt. Innerhalb der Aufschubfrist (Ansparzeit) wird der erforderliche Kapitalwert bis zum Beginn der Rentenzahlung angespart. Typischerweise werden die Beiträge zu aufgeschobenen Rentenversicherungen als laufende Beiträge in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Beitragsraten oder jährlich erbracht. Auch die Einzahlung eines Einmalbeitrags und sogar die Kombination von Einmalbeitrag und regelmäßiger monatlicher Beiträge ist möglich. Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die private Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden.

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Sofort beginnende Private Rentenversicherung

Zu Beginn der Private Rentenversicherung wird der erforderliche Kapitalbarwert durch Einmalbeitrag eingezahlt. Daran schließt sich sofort die Rentenleistung an. Die Höhe des zu zahlenden Einmalbeitrages ist vom Alter der zu versichernden Person ebenso abhängig wie vom angestrebten Versorgungsrentenniveau und der MRG. Die Zahlung beginnt im Allgemeinen am Ersten des auf die Einzahlung des Einmalbeitrags folgenden Monats. Als Zahlungsweise wird überwiegend die monatliche vereinbart, bei kleinen Rentenbeträgen sind aber auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen denkbar. Üblich ist ein Rentenbeginnalter, das in etwa mit dem Beginn des Ruhestandes übereinstimmen, also zum Alter 60, 63 oder 65. Bei der Versorgung von Selbstständigen ist auch ein späteres Rentenbeginnalter denkbar.

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Private Rentenversicherung Gesetzesänderung

Durch die vielen Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre gibt es eine Reihe von Stichtagen, die in der Private Rentenversicherung von Bedeutung sind. Viele Gesetzesänderungen zielten auf eine Verschlechterung der Rentenhöhe ab oder sollten die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente erschweren. Wer bei einer Rechtsänderung kurz vor der Rente steht, kann sich jedoch bis zur Rente nicht mehr angemessen auf die Veränderung einstellen. Daher wurden mit fast jeder Rechtsänderung Vertrauensschutzregelungen für rentennahe Jahrgänge eingeführt. Diese Vertrauensschutzregelungen beinhalten fast immer eine Stichtagsregelung. Wer an einem Stichtag ein bestimmter Sachverhalt oder ein bestimmtes Lebensalter erfüllt, hat die Rechtsänderung für den Betroffenen keine Auswirkungen - das alte Recht ist weiterhin anzuwenden.

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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Kapitalanlageergebnis

Beim Kapitalanlageergebnis wirken sich natürlich auch die Aufwendungen für das Management der Kapitalanlagen, Abschreibungen, Zuschreibungen und die Realisierung von Bewertungsreserven aus. Kapitalanlagen dürfen höchstens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden. Haben sie zum Bilanzstichtag einen niedrigeren Marktwert, müssen aus Gründen der Vorsicht überschussmindernde Abschreibungen vorgenommen werden (sog. Niederstwertprinzip). Steigt der Wert von Kapitalanlagen, auf die in der Vergangenheit Abschreibungen vorgenommen wurden, wieder an, so ist der Wert in der Bilanz zu erhöhen (sog. Wertaufholungsgebot). Dies führt zu einem höheren Überschuss. Obergrenze für diese Zuschreibung sind in jedem Fall die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Auch dies ist eine Ausprägung des Vorsichtsprinzips.