Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Höhe der Rente
In der Private Rentenversicherung wird durch lebenslängliche Rentenzahlung einer monatlichen Rente (Leibrente) eine Versorgung erreicht,
bei der im Unterschied zu sonstigen Kapitalanlageformen nicht die Gefahr besteht, dass das Kapital (selbst bei Erreichen eines
ungewöhnlich hohen Alters) vorzeitig aufgezehrt wird.
Es wird somit das Langlebigkeitsrisiko versichert.
Die Rentenhöhe ist u. a. von folgenden Faktoren abhängig:
Grundrentenhöhe des Tarifs, Überschussrentenhöhe des Tarifs, Eintrittsalter bei Vertragsabschluss,
Rentenbeginnalter, Geschlecht, Rentenart und Kapitalverwendung beim Ableben,
Art der Finanzierung des Rentenanspruchs, Rentenzahlweise, Tarifformen und Zusatzversicherungen, Kostensituation des Tarifs.
Private Rentenversicherung
Aufgeschobene Private Rentenversicherung
Die aufgeschobene Rente wird erst ab einem späteren, fest vereinbarten Zeitpunkt gezahlt. Innerhalb der Aufschubfrist (Ansparzeit)
wird der erforderliche Kapitalwert bis zum Beginn der Rentenzahlung angespart.
Typischerweise werden die Beiträge zu aufgeschobenen Rentenversicherungen als laufende Beiträge in monatlichen, vierteljährlichen
oder halbjährlichen Beitragsraten oder jährlich erbracht. Auch die Einzahlung eines Einmalbeitrags und sogar die Kombination von
Einmalbeitrag und regelmäßiger monatlicher Beiträge ist möglich.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob
die private Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die
Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden.
Private Rentenversicherung
Vermögensbildungs Private Rentenversicherung
Diese bislang selten angebotene Tarifformkombination bietet die Möglichkeit, über den Zeitraum von zwölf Jahren die
vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in Höhe von 40 EUR in eine Lebensversicherung zu investieren. Gleichzeitig wird
eine aufgeschobene Private Rentenversicherung vereinbart, aus der ab dem vereinbarten Rentenbeginn eine lebenslange monatliche
Rentenzahlung erfolgt. Die Ablaufleistung der Vermögensbildungsversicherung fließt nach zwölf Jahren in ein Beitragsdepot,
das jährlich verzinst wird. Aus dem Beitragsdepot werden jährlich die für die Private Rentenversicherung erforderlichen Beiträge
entnommen.