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Private Rentenversicherung Preisvergleiche

Die Private Rentenversicherung ist für alle Einkommensbezieher interessant, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben möchten. Wenn diese Versicherungsnehmer ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf Immobilien aufbauen möchten, werden sie an die Private Rentenversicherung in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die private Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden.


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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Höhe der Rente

In der Private Rentenversicherung wird durch lebenslängliche Rentenzahlung einer monatlichen Rente (Leibrente) eine Versorgung erreicht, bei der im Unterschied zu sonstigen Kapitalanlageformen nicht die Gefahr besteht, dass das Kapital (selbst bei Erreichen eines ungewöhnlich hohen Alters) vorzeitig aufgezehrt wird. Es wird somit das Langlebigkeitsrisiko versichert. Die Rentenhöhe ist u. a. von folgenden Faktoren abhängig: Grundrentenhöhe des Tarifs, Überschussrentenhöhe des Tarifs, Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, Rentenbeginnalter, Geschlecht, Rentenart und Kapitalverwendung beim Ableben, Art der Finanzierung des Rentenanspruchs, Rentenzahlweise, Tarifformen und Zusatzversicherungen, Kostensituation des Tarifs.

Private Rentenversicherung

Leistungen Private Rentenversicherung

Für Verträge, die vor dem 01.07.2000 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin der Zins von 4 Prozent. Für den Neukunden bedeutet der niedrigere Garantiezins, dass der garantierte Betrag von 4 Prozent auf 3,25 Prozent sinkt. An den Überschüssen oberhalb des Garantiezinses muss sich nichts ändern. Der VN kann weiterhin daran partizipieren. Für eine gleich hohe Garantierentenleistung muss vom Neukunden allerdings jetzt eine höhere Prämie gezahlt werden. Die Höhe der konkreten Gesamtrente inkl. Überschussanteile oder der Gesamtkapitalleistung bei Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts, sind von den Kapitalerträgen insgesamt abhängig und nicht von der Rechnungszinssenkung.

Private Rentenversicherung

Aktienindexgebundene Private Rentenversicherung

Aktienindexgebundene Private Rentenversicherung zeichnen sich durch ihre direkte Wertabhängigkeit von Indices aus, beispielsweise vom DAX, STOXX, SMI, EBI usw. Als Private Rentenversicherung angeboten, erfolgt eine indexierte Kapitalanlage, die Teilnahme an Kursverlusten ausschließt und eine Gewinnbeteiligung in Höhe des Beteiligungssatzes vorsieht, der wiederum von der Produktgestaltung und dem Verkaufszeitraum abhängt. Achten Sie beim Abschluss einer aktienindexgebundenen Private Rentenversicherung auf die entstehenden Gebühren und darauf, wie viel Flexibilität Ihnen eingeräumt wird. Vertrauen Sie nicht auf exorbitant hohe Prognoserechnungen, sondern betrachten Sie realistisch die Fondsperformance in den einschlägigen Publikationen. Beachten Sie, über welchen Zeitraum und zu welchem Zeitpunkt besonders herausgehobene Topergebnisse erreicht wurden.

Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Mindesttodesfallschutz

Die Regelungen zum Mindesttodesfallschutz gelten für Rentenversicherungen grundsätzlich nicht. Das gilt auch dann, wenn im Todesfall die eingezahlten Beiträge inkl. Gewinnanteile zurückerstattet werden oder eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Wird allerdings ein zusätzlicher Todesfallschutz vereinbart, so sind die Vorschriften für den Mindesttodesfallschutz zu beachten.

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Private Rentenversicherung bei Wehrdienst, Unruhen oder Krieg

Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir gewähren Versicherungsschutz insbesondere auch dann, wenn die versicherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den Tod gefunden hat. Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen beschränkt sich eine für den Todesfall vereinbarte Kapitalleistung auf die Auszahlung des für des Todestag berechneten Zeitwertes der Versicherung (§ 176 Abs. 3 VVG entsprechend). Für den Todesfall versicherte Rentenleistungen vermindern sich auf den Betrag, den wir aus dem für den Todestag berechneten Zeitwert erbringen können.