Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Urlaubs- und Weihnachtsrenten
Zusätzlich zur monatlichen Rentenzahlung können bei Rentenbeginn jährlich bis zu zwei weitere Rentenzahlungen als Urlaubs- oder
Weihnachtsgeld gewählt werden. Anstelle der sonst üblichen monatlichen Rentenzahlungsweise bieten einige Versicherer an, 13, 14
oder sogar 15 Zahlungen zu leisten, allerdings dann natürlich mit vergleichsweise niedrigeren Einzelbeträgen als bei monatlicher
Zahlungsweise für zwölf Monate.
Private Rentenversicherung
Leistungen Private Rentenversicherung
Für Verträge, die vor dem 01.07.2000 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin der Zins von 4 Prozent. Für den Neukunden bedeutet der
niedrigere Garantiezins, dass der garantierte Betrag von 4 Prozent auf 3,25 Prozent sinkt. An den Überschüssen oberhalb des
Garantiezinses muss sich nichts ändern. Der VN kann weiterhin daran partizipieren. Für eine gleich hohe Garantierentenleistung
muss vom Neukunden allerdings jetzt eine höhere Prämie gezahlt werden. Die Höhe der konkreten Gesamtrente inkl. Überschussanteile
oder der Gesamtkapitalleistung bei Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts, sind von den Kapitalerträgen insgesamt abhängig und
nicht von der Rechnungszinssenkung.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Erhöhungsoption
Sind versicherte Person und Versicherungsnehmer identisch, so kann ohne ein besonderes Ereignis alle fünf Jahre ein zusätzlicher
Todesfallschutz in bestimmter Höhe ohne erneute Gesundheitsprüfung abgesichert werden.
Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung
einer selbstständigen Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung,
Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B.
maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr als um 100 Prozent der ursprünglichen
Beitragssumme erhöht werden.