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Private Rentenversicherung Vergleich

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Private Rentenversicherung Vergleich

Die Private Rentenversicherung ist für alle Einkommensbezieher interessant, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben möchten. Wenn diese Versicherungsnehmer ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf Immobilien aufbauen möchten, werden sie an die Private Rentenversicherung in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die private Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden.


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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Rentenzahlung

Anstelle der lebenslangen Rente besteht bei einigen Versicherern auch die Möglichkeit, eine abgekürzte Rente zu vereinbaren. Die abgekürzte Rente wird für einen konkreten Zeitraum gezahlt, jedoch nur solange der Versicherte lebt. Die abgekürzte Rente kann alternativ auch zu einem späteren Zeitpunkt gewählt werden. Sie ist spätestens drei Monate vor Rentenbeginn zu beantragen. Dafür können bestimmte Voraussetzungen gefordert sein, wie Rentengarantiezeit fünf Jahre oder Todesfallleistung mind. 60 Prozent der Beitragssumme oder 100 Prozent des Fondsguthabens. Die Dauer der abgekürzten Rentenzahlung muss um mind. zwei Jahre eine vereinbarte Garantiezeit überschreiten. Der VN kann die Rentenzahlung wahlweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder in monatlichen Raten vereinbaren.

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Private Rentenversicherung Besteuerung

Bei der Besteuerung von Private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist zu unterscheiden zwischen den Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden, und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn erzielt wurden, sind steuerpflichtig. Die Höhe dieser Zinserträge wird pauschal über den sog. Ertragsanteil ermittelt (§ 22 EStG). Je höher das Lebensalter zu Beginn der Rente, desto niedriger ist der zugrunde zu legende Ertragsanteil. Er bleibt über die gesamte Rentenbezugsdauer hinweg konstant.

Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Erhöhungsoption

Sind versicherte Person und Versicherungsnehmer identisch, so kann ohne ein besonderes Ereignis alle fünf Jahre ein zusätzlicher Todesfallschutz in bestimmter Höhe ohne erneute Gesundheitsprüfung abgesichert werden. Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung einer selbstständigen Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung, Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B. maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr als um 100 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme erhöht werden.

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Beitragsberechnung Private Rentenversicherung

Der Beitrag in der Private Rentenversicherung berechnet sich nach dem Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Beitragssatz beträgt derzeit (2007) 19,9 Prozent. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung. Andere Versicherte tragen den Beitrag grundsätzlich selbst in voller Höhe. Zum beitragspflichtigen Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers gehören das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen, nicht jedoch monatlich ausgezahlte Provisionen (allerdings gehören Provisionsvorschüsse doch wieder zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt). Beim Selbstständigen gilt grundsätzlich die Bezugsgröße (bei Existenzgründern vorübergehend die halbe Bezugsgröße) als Berechungsgrundlage, auf Antrag aber auch abweichend mehr oder weniger, je nach dem steuerlichen Gewinn aus Gewerbetrieb bzw. aus selbstständiger Arbeit.

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Private Rentenversicherung Versicherungsschutz

Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag (Einlösungsbeitrag) gezahlt und wir die Annahme Ihres Antrages schriftlich oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins erklärt haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung besteht jedoch noch kein Versicherungsschutz.