Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Versicherter Personenkreis
Versicherungspflichtig zur gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer
Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Ausgenommen hiervon sind lediglich versicherungsfreie
Personen wie z. B. Beamte, geringfügig Beschäftigte, ordentlich Studierende in daneben ausgeübten Beschäftigungen oder
Vollrentner wegen Alters (§ 5 SGB VI).
Darüber hinaus ist auf Antrag eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 SGB VI u. a. möglich für
Angestellte, die Mitglied einer öffentlich-rechtlichen oder berufsständischen Versorgungseinrichtung sind (z. B. Architekten,
Ärzte, Anwälte)
Lehrer oder Erzieher an nichtöffentlichen Schulen mit Versorgungsanwartschaften nach beamtenrechtlichen Grundsätzen,
selbstständige tätige Handwerker, wenn sie mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Prämienrückgewähr im Todesfall
Falls zusätzlich eine Prämienrückgewähr vereinbart wurde, werden die Beiträge bei Ableben der versicherten Person vor Rentenbeginn
zurückgezahlt. Die Prämienrückgewähr umfasst dabei die Summe der gezahlten Beiträge, allerdings ohne Ratenzuschläge, Zinsen,
Gebühren und ohne Beiträge für etwaige Zusatzversicherungen wie Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Einige Versicherer zahlen zusätzlich die bis zum Zeitpunkt des Todes bereits erzielte Überschussbeteiligung aus.
Bei der fondsgebundenen Variante (FRV) wird teilweise neben den eingezahlten Beiträgen auch das restliche Fondsguthaben als
Rente ausgezahlt.
Private Rentenversicherung
Vermögensbildungs Private Rentenversicherung
Diese bislang selten angebotene Tarifformkombination bietet die Möglichkeit, über den Zeitraum von zwölf Jahren die
vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in Höhe von 40 EUR in eine Lebensversicherung zu investieren. Gleichzeitig wird
eine aufgeschobene Private Rentenversicherung vereinbart, aus der ab dem vereinbarten Rentenbeginn eine lebenslange monatliche
Rentenzahlung erfolgt. Die Ablaufleistung der Vermögensbildungsversicherung fließt nach zwölf Jahren in ein Beitragsdepot,
das jährlich verzinst wird. Aus dem Beitragsdepot werden jährlich die für die Private Rentenversicherung erforderlichen Beiträge
entnommen.