Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Urlaubs- und Weihnachtsrenten
Zusätzlich zur monatlichen Rentenzahlung können bei Rentenbeginn jährlich bis zu zwei weitere Rentenzahlungen als Urlaubs- oder
Weihnachtsgeld gewählt werden. Anstelle der sonst üblichen monatlichen Rentenzahlungsweise bieten einige Versicherer an, 13, 14
oder sogar 15 Zahlungen zu leisten, allerdings dann natürlich mit vergleichsweise niedrigeren Einzelbeträgen als bei monatlicher
Zahlungsweise für zwölf Monate.
Private Rentenversicherung
Überschussverteilung Private Rentenversicherung
Wer in Fonds investieren möchte, sollte dies unabhängig von einer Lebens- oder Private Rentenversicherung tun. Dies dürfte in der Regel
kostengünstiger und effektiver sein. Im Sinne der sicheren Private Rentenversicherung können ungewollte negative Effekte entstehen,
wenn sich die Wertsteigerung der Fondsanlagen nicht gem. Prognoserechnungen entwickelt.
Aktienorientierte Private Rentenversicherung nutzen ähnlich den fondsorientierten die Möglichkeit, Überschüsse chancenorientiert
anzulegen.
Bei der Bonusrente wird der Jahr für Jahr entstehende Überschuss in eine aufgeschobene Private Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag
investiert. Dadurch erhöht sich die Todesfallleistung, wenn die versicherte Person schon vor Rentenbeginn verstirbt.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Pflegerenten-Zusatzversicherung
Auch zur aufgeschobenen Private Rentenversicherung kann eine zusätzliche Pflegeversicherung vereinbart werden, die bei
Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe III eine lebenslange monatliche Rente in voller Höhe vorsieht (vgl. hierzu auch den
Abschnitt 15 sowie den Beitrag Die Pflegeversicherung).
Die Beiträge sind für den Zeitraum zu entrichten, in dem auch die Hauptversicherung besteht. Versicherungsschutz besteht hiervon
unabhängig lebenslang.
Für den Anspruch auf Zahlung der Pflegerente müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Sie orientieren sich an der Fähigkeit,
Verrichtungen des täglichen Lebens selbst durchzuführen. Ein Sechs-Punkte-Katalog regelt die Einstufung in drei Pflegestufen. Je
ein Punkt wird vergeben, wenn Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr ausgeführt werden können.