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Die Private Rentenversicherung ist für alle Einkommensbezieher interessant, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben möchten. Wenn diese Versicherungsnehmer ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf Immobilien aufbauen möchten, werden sie an die Private Rentenversicherung in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die private Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden.


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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Urlaubs- und Weihnachtsrenten

Zusätzlich zur monatlichen Rentenzahlung können bei Rentenbeginn jährlich bis zu zwei weitere Rentenzahlungen als Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gewählt werden. Anstelle der sonst üblichen monatlichen Rentenzahlungsweise bieten einige Versicherer an, 13, 14 oder sogar 15 Zahlungen zu leisten, allerdings dann natürlich mit vergleichsweise niedrigeren Einzelbeträgen als bei monatlicher Zahlungsweise für zwölf Monate.

Private Rentenversicherung

Überschussverteilung Private Rentenversicherung

Wer in Fonds investieren möchte, sollte dies unabhängig von einer Lebens- oder Private Rentenversicherung tun. Dies dürfte in der Regel kostengünstiger und effektiver sein. Im Sinne der sicheren Private Rentenversicherung können ungewollte negative Effekte entstehen, wenn sich die Wertsteigerung der Fondsanlagen nicht gem. Prognoserechnungen entwickelt. Aktienorientierte Private Rentenversicherung nutzen ähnlich den fondsorientierten die Möglichkeit, Überschüsse chancenorientiert anzulegen. Bei der Bonusrente wird der Jahr für Jahr entstehende Überschuss in eine aufgeschobene Private Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag investiert. Dadurch erhöht sich die Todesfallleistung, wenn die versicherte Person schon vor Rentenbeginn verstirbt.

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Private Rentenversicherung Pflegerenten-Zusatzversicherung

Auch zur aufgeschobenen Private Rentenversicherung kann eine zusätzliche Pflegeversicherung vereinbart werden, die bei Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe III eine lebenslange monatliche Rente in voller Höhe vorsieht (vgl. hierzu auch den Abschnitt 15 sowie den Beitrag Die Pflegeversicherung). Die Beiträge sind für den Zeitraum zu entrichten, in dem auch die Hauptversicherung besteht. Versicherungsschutz besteht hiervon unabhängig lebenslang. Für den Anspruch auf Zahlung der Pflegerente müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Sie orientieren sich an der Fähigkeit, Verrichtungen des täglichen Lebens selbst durchzuführen. Ein Sechs-Punkte-Katalog regelt die Einstufung in drei Pflegestufen. Je ein Punkt wird vergeben, wenn Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr ausgeführt werden können.

Private Rentenversicherung

Beitragsberechnung Private Rentenversicherung

Der Beitrag in der Private Rentenversicherung berechnet sich nach dem Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Beitragssatz beträgt derzeit (2007) 19,9 Prozent. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung. Andere Versicherte tragen den Beitrag grundsätzlich selbst in voller Höhe. Zum beitragspflichtigen Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers gehören das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen, nicht jedoch monatlich ausgezahlte Provisionen (allerdings gehören Provisionsvorschüsse doch wieder zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt). Beim Selbstständigen gilt grundsätzlich die Bezugsgröße (bei Existenzgründern vorübergehend die halbe Bezugsgröße) als Berechungsgrundlage, auf Antrag aber auch abweichend mehr oder weniger, je nach dem steuerlichen Gewinn aus Gewerbetrieb bzw. aus selbstständiger Arbeit.

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Private Rentenversicherung vorvertragliche Anzeigepflicht

Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir binnen drei Jahren seit Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt können wir aber nur innerhalb eines Monats erklären, nachdem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erhalten haben; die Kenntnis eines Vermittlers steht hinsichtlich des Fristbeginns unserer Kenntnis nicht gleich. Wenn uns nachgewiesen wird, dass die falschen oder unvollständigen Angaben nicht schuldhaft gemacht worden sind, wird unser Rücktritt gegenstandslos.