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Private Rentenversicherung Versicherungsvergleich

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Private Rentenversicherung Versicherungsvergleich

Die Private Rentenversicherung ist für alle Einkommensbezieher interessant, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben möchten. Wenn diese Versicherungsnehmer ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf Immobilien aufbauen möchten, werden sie an die Private Rentenversicherung in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die private Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden.


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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Beiträge

Die Private Rentenversicherung wird durch Beiträge der Arbeitgeber und der Versicherten sowie durch Zuschüsse des Bundes finanziert. Die Beiträge werden nach einem Vorhundertsatz (Beitragssatz) von der Beitragsbemessungsgrundlage (z. B. der Bruttolohn) erhoben. Die Beitragsbemessungsgrundlage ist auf einen Höchstbetrag, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze, begrenzt. Bei Arbeitnehmern werden die Beiträge vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). In besonderen Fällen kann es auch dazu kommen, dass nur der Arbeitgeber seinen Anteil zur Private Rentenversicherung abführen muss. Selbstständig tätige Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte müssen den vollen Beitrag alleine tragen. Bei Sozialleistungsbeziehern zahlt auch der Träger, der die Leistung erbringt, Beiträge zur Private Rentenversicherung. Für Wehr- und Zivildienstleistende trägt der Bund die Beiträge.

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Private Rentenversicherung Besteuerung

Bei der Besteuerung von Private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist zu unterscheiden zwischen den Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden, und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn erzielt wurden, sind steuerpflichtig. Die Höhe dieser Zinserträge wird pauschal über den sog. Ertragsanteil ermittelt (§ 22 EStG). Je höher das Lebensalter zu Beginn der Rente, desto niedriger ist der zugrunde zu legende Ertragsanteil. Er bleibt über die gesamte Rentenbezugsdauer hinweg konstant.

Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Teilrentenoption

Der Versicherungsnehmer kann während der Vertragsdauer in der Abruf- und der Verlängerungsphase auch Teilrenten beantragen. Für die Teilrenten muss eine vom Versicherer vorgegebene Mindestrentenhöhe erreicht werden. Außerdem muss der verbleibende Vertragsteil den tariflichen Mindestbedingungen genügen. Beitragsstundung bei Arbeitslosigkeit Nach Ablauf von fünf Jahren kann bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers die Stundung der Beiträge für maximal ein Jahr beantragt werden.

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Private Rentenversicherung geringe Einkünfte

Erwarten Sie bei bestehender Versicherungspflicht nur geringe Einkünfte oder sogar Verluste? Beantragen Sie einkommensgerechte Beitragszahlung. Durch die einkommensgerechte Beitragszahlung zahlen Sie den Betrag zur Rentenversicherung prozentual in der Höhe des gültigen Beitragssatzes zur Rentenversicherung (19,9 %) von Ihrem Einkommen Wird die einkommensgerechte Beitragszahlung nicht beantragt, ist ein Regelbeitrag zu zahlen. Die einkommensgerechte Zahlung ist in 2009 bei monatlichen Einkünften bis zu 2.520 EUR in den alten und 2.135 EUR in den neuen Bundesländern (2008: 2.485 EUR bzw. 2.100 EUR) günstiger als der Regelbeitrag. Liegt das monatliche Einkommen unter 400 EUR ist im Jahr 2009 und 2008 ein monatlicher Mindestbeitrag von 79,60 EUR zu entrichten.

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Private Rentenversicherung Versicherungsschutz

Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag (Einlösungsbeitrag) gezahlt und wir die Annahme Ihres Antrages schriftlich oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins erklärt haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung besteht jedoch noch kein Versicherungsschutz.