Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Rehabilitation und Teilhabe
Im Bereich der Rehabilitation / Teilhabe werden Leistungen erbracht als
medizinische Leistungen zur Rehabilitation (u. a. Badekuren und stationäre Rehabilitationsleistungen);
Leistungen zur Teilhabe (u. a. Umschulungen, Leistungen zur Erlangung und Erhaltung eines Arbeitsplatzes, Zuschüsse an Arbeitgeber);
ergänzende und sonstige Leistungen (u. a. Haushaltshilfen und Reisekosten im Zusammenhang mit Rehabilitationsleistungen,
Kinderkuren, Nach- und Festigungskuren z. B. bei Krebs).
Private Rentenversicherung
Aufgeschobene Private Rentenversicherung
Die aufgeschobene Rente wird erst ab einem späteren, fest vereinbarten Zeitpunkt gezahlt. Innerhalb der Aufschubfrist (Ansparzeit)
wird der erforderliche Kapitalwert bis zum Beginn der Rentenzahlung angespart.
Typischerweise werden die Beiträge zu aufgeschobenen Rentenversicherungen als laufende Beiträge in monatlichen, vierteljährlichen
oder halbjährlichen Beitragsraten oder jährlich erbracht. Auch die Einzahlung eines Einmalbeitrags und sogar die Kombination von
Einmalbeitrag und regelmäßiger monatlicher Beiträge ist möglich.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob
die private Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die
Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Witwen (Witwer)-Renten Zusatzversicherung
Zu einer Private Rentenversicherung kann zusätzlich die Hinterbliebenen- oder Witwenrenten-Zusatzversicherung vereinbart werden. Sie sieht die
Zahlung der Witwenrente nach dem Tod des Ehemannes bis zum Tod der Ehefrau vor. Erstmalig ist die Witwenrente an dem auf den
Tod des Ehemannes folgenden Monatsersten, bei Tod während der Mindestlaufzeit der Rente erstmalig nach Ablauf der Mindestlaufzeit
zu zahlen. Ein entsprechender Vertragsabschluss ist auch für eine Witwerrente möglich. Die Rentenhöhe kann 100 Prozent der
Altersrente betragen.
Die Leistung besteht in der Zahlung der Hinterbliebenen- Zusatzrente ab dem Monat nach dem Tod der versicherten Person der
Hauptversicherung bis zum Tod der mitversicherten Person.
Die Witwenrenten-Zusatzversicherung kann zwar für sich im Rahmen der geschäftsplanmäßigen Bestimmungen eines Versicherers ganz
oder teilweise gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden, allerdings nicht ohne die Hauptversicherung, mit der sie eine Einheit
bildet, fortgesetzt werden. Sie ist entsprechend den jeweiligen Bestimmungen des Versicherers überschussberechtigt.