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Tarifvergleich Private Rentenversicherung

Die Private Rentenversicherung ist für alle Einkommensbezieher interessant, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben möchten. Wenn diese Versicherungsnehmer ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf Immobilien aufbauen möchten, werden sie an die Private Rentenversicherung in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die private Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden.


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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Versicherter Personenkreis

Versicherungspflichtig zur gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Ausgenommen hiervon sind lediglich versicherungsfreie Personen wie z. B. Beamte, geringfügig Beschäftigte, ordentlich Studierende in daneben ausgeübten Beschäftigungen oder Vollrentner wegen Alters (§ 5 SGB VI). Darüber hinaus ist auf Antrag eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 SGB VI u. a. möglich für Angestellte, die Mitglied einer öffentlich-rechtlichen oder berufsständischen Versorgungseinrichtung sind (z. B. Architekten, Ärzte, Anwälte) Lehrer oder Erzieher an nichtöffentlichen Schulen mit Versorgungsanwartschaften nach beamtenrechtlichen Grundsätzen, selbstständige tätige Handwerker, wenn sie mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.

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Ertragsanteilsbesteuerung Private Rentenversicherung

Die Ertragsanteilsbesteuerung auf Leibrenten findet auch auf die der Leibrente üblicherweise vorgeschaltete Rentengarantie Anwendung. Geht die Rentengarantiezeit jedoch über die mittlere Lebenserwartung hinaus, so wird die Rente in voller Höhe als Zeitrente angesehen. Dies bedeutet, dass sie in voller Höhe zu versteuern wäre. Der Rentenbesteuerung wird teilweise dadurch begegnet, dass nach der Tarifgestaltung bei Tod anstelle der Auszahlung der garantierten Rente eine steuerfreie Beitragsrückerstattung vorgenommen wird. Auch Kapitalabfindungen bereits laufender Renten sind steuerfrei. Allerdings kann ein steuerschädlicher Gestaltungsmissbrauch vorliegen, wenn Renten innerhalb einer der statistischen Lebenserwartung entsprechenden Garantiezeit durch eine Kapitalzahlung abgefunden werden.

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Private Rentenversicherung Rente bei kürzerer Lebenserwartung

Eine völlig neue Vertragsform ist die extra-Rente eines Lebensversicherers, der höhere Renten leistet, wenn bei Antragstellung Besonderheiten des Kunden festgestellt werden, die unter Hinzuziehung der Statistik die Lebenserwartung verringern können. Damit wird die lebenslange Zahlung einer garantierten Grundrente als Sofortrente nach der gesundheitlichen Verfassung des Kunden differenziert. Je nach Art und Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Erkrankung wird eine entsprechende Rentenerhöhung angeboten. Im Ergebnis soll die eXtra-Rente eine ca. 28 Prozent höhere garantierte Rente gegenüber dem konventionellen Tarif des Unternehmens ergeben.

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Private Rentenversicherung Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist nach dem Betriebsrentengesetz auch eine Private Rentenversicherung auf das Leben eines Arbeitnehmers, die durch den Arbeitgeber abgeschlossen wird und bei der der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind. Diese Vertragsform dient der betrieblichen Altersversorgung, d. h., sie muss als Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Verbindung zu einem Arbeitsverhältnis stehen. Als Direktversicherung können alle Vertragsformen vorgesehen werden, die der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung dienen. Auch der Abschluss von Gruppen-Renten-Direktversicherungen ist grundsätzlich möglich.

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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Informationen zur Überschussermittlung und -beteiligung

Charakteristisch für die Lebensversicherung sind die langfristigen Garantien. Garantiert wird über eine lange Vertragslaufzeit hinweg die vereinbarte Versicherungsleistung bei gleichbleibenden Beiträgen.[1] Unabhängig von dem jeweiligen Verlauf der Kapitalmärkte haben Sie damit in jeder Lebensphase die Planungssicherheit, die Sie für die Altersvorsorge brauchen. Die Ihnen gegebenen Garantien erfordern von uns eine vorsichtige Tarifkalkulation. Wir müssen ausreichend Vorsorge treffen für Veränderungen der Kapitalmärkte, eine ungünstige Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten. Unsere vorsichtigen Annahmen bezüglich der Kapitalanlagenverzinsung und der Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten führen zu Überschüssen, an denen wir Sie beteiligen. Durch die jährliche Überschussbeteiligung erhöht sich die Ihnen garantierte Versicherungsleistung.