Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Rendite
Die in Aussicht gestellten Renditen sollten hinterfragt werden. Die Versicherer können nur das an die Kunden weitergeben,
was sie auf dem Kapitalmarkt auch realisieren. Ergeben sich hierbei deutliche Diskrepanzen, so ist Vorsicht geboten.
Interessant ist die Rentenversicherung in erster Linie als Vertrag mit Kapitalabfindung. Die spätere Leibrente ist nur für
Anleger sinnvoll, die im Ruhestand keine Grundrente beziehen, denn das Kapital ist beim Tod des Anlegers nach Ablauf der
Garantiezeit in der Regel verloren.
In Frage kommen vorrangig Lebensversicherer mit Finanzpolster, sodass auch die stillen Reserven Berücksichtigung finden sollten.
Sowohl bei hohen Einzahlungen als auch bei hohen Sparraten sollte das Risiko auf mehrere Versicherer verteilt werden.
Die steuerlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Voraussetzungen für steuerliche Förderungen müssen unbedingt beachtet
und eingehalten werden.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Rentenabrufoption und Rentenaufschuboption
Die Option der Renten-Abrufphase ermöglicht, die Rente bis zu zehn Jahre nach der Aufschubzeit abzurufen. Genutzt wird diese
Möglichkeit insbesondere aus steuerlichen Erwägungen. Rentenleistung oder Kapitalabfindung können so bedarfsgerecht geplant
werden. Fast zwei Drittel aller Tarife können mit einer solchen Option ausgestaltet werden. Typischerweise wird die Abrufoption
zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr wahrgenommen.
Durch die Rentenabrufoption kann der Rentenbeginn bis zu fünf Jahre vorverlegt werden; die Rente ist dann entsprechend niedriger.
Durch die Rentenaufschuboption kann der Rentenbeginn bis zu fünf Jahre hinausgezögert werden; die Rente erhöht sich dadurch.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Erhöhungsoption
Sind versicherte Person und Versicherungsnehmer identisch, so kann ohne ein besonderes Ereignis alle fünf Jahre ein zusätzlicher
Todesfallschutz in bestimmter Höhe ohne erneute Gesundheitsprüfung abgesichert werden.
Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung
einer selbstständigen Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung,
Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B.
maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr als um 100 Prozent der ursprünglichen
Beitragssumme erhöht werden.