Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Altersversorge
Die Private Rentenversicherung dient primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko
absichern. Sie eignen sich insbesondere für Personen, die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den
Todesfall über eine traditionelle Kapitallebensversicherung versichert werden können.
Zu beachten ist hierbei allerdings, dass von den Lebensversicherern zum Teil zu optimistische Sterbetafeln verwendet wurden.
Diese Verwendung falscher Sterbetafeln hat in der Vergangenheit bei den Kunden zu erheblicher Verärgerung geführt.
Deshalb ist darauf zu achten, dass Tarife vereinbart werden, die auf den jeweils aktuellsten Sterbetafeln basieren. Hinzu kommt,
dass die Prognoseberechnungen über die zu erwartenden Renditen in vielen Fällen keine Marktergebnisse darstellen, sondern
auch gezielte Subventionen sein können.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Kapitalwahlrecht
Es besteht ein Wahlrecht, auf Antrag anstelle der lebenslangen monatlichen Rente eine einmalige Kapitalleistung zu erhalten. Mit
Auszahlung der Kapitalabfindung erlischt der Versicherungsvertrag. Der Antrag kann während der Aufschubzeit, bei den meisten
Versicherern allerdings bis spätestens drei Monate vor Rentenbeginn, gestellt werden.
Private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht behalten alle Steuervorteile, auch wenn die Vertragsdauer nicht zwölf Jahre
beträgt. Die Form der Beitragszahlung ist frei vereinbar, also sind auch Einmalbeiträge zulässig.
Sofern Sie sich für die Private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht entscheiden und planen, das Kapitalwahlrecht auszuüben, sollten
Sie jährliche Rentenzahlung und lange Garantiezeiten vereinbaren. Es empfiehlt sich hier die steuerlich optimierte
Rentengarantiedauer vorzusehen. Denn diese ergibt in der Regel die höchste Kapitalabfindung.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Waisenrenten-Zusatzversicherung
Die Waisenrenten-Zusatzversicherung schließt sich an die Witwen- bzw. Witwerrenten-Zusatzversicherung an, und zumeist ist deren
Vereinbarung Voraussetzung für die Integration der Waisenrente. Entsprechend den Regelungen in der gesetzlichen Private Rentenversicherung wird
die Witwen- bzw. Witwerrente häufig 60 Prozent der Mannes- bzw. Frauenrente betragen, die Waisenrente wird dementsprechend
zwischen 20 bis 30 Prozent davon festgelegt.
Zumeist wird diese Vertragsform bei der privaten Rentenversicherung berücksichtigt. Außerdem wird die Waisenrente in Verbindung
mit der Pensionsversicherung vereinbart. Dann wird die Waisenrente nach dem Tode des versicherten Vaters gewährt, wenn die Mutter
noch lebt. Voraussetzung ist also nicht, dass das Kind zur Vollwaise geworden ist. Die Rente wird meistens bis zum 18. oder 21.
Lebensjahr gewährt.