Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Leistungen
Leistungen aus der Private Rentenversicherung werden bei Eintritt eines Leistungsfalles erbracht, wenn die Wartezeit erfüllt ist. Darüber hinaus
ist es bei einigen Leistungen erforderlich, dass bestimmte persönliche oder versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Private Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen hauptsächlich in Form von monatlich wiederkehrenden Rentenzahlungen und Zusatzleistungen
bzw. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Rentenzahlung
Zumeist wird die Rentenzahlung für mindestens fünf Jahre garantiert; d. h., beim Tod des Rentenbeziehers wird die Rente in voller
Höhe für maximal insgesamt fünf Jahre weitergezahlt. Überlebt der Versicherte die vereinbarte Rentengarantiezeit, so endet die
Rentenzahlung erst mit dem Tode, ohne dass eine weitere Todesfallleistung fällig wird. Auch längere Rentengarantien bis hin zu
20 Jahren sind möglich. Je länger die gewählte Rentengarantiezeit ist, desto niedriger ist die Monatsrente, die aus dem
Einmalbeitrag gezahlt wird.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung Waisenrenten-Zusatzversicherung
Die Waisenrenten-Zusatzversicherung schließt sich an die Witwen- bzw. Witwerrenten-Zusatzversicherung an, und zumeist ist deren
Vereinbarung Voraussetzung für die Integration der Waisenrente. Entsprechend den Regelungen in der gesetzlichen Private Rentenversicherung wird
die Witwen- bzw. Witwerrente häufig 60 Prozent der Mannes- bzw. Frauenrente betragen, die Waisenrente wird dementsprechend
zwischen 20 bis 30 Prozent davon festgelegt.
Zumeist wird diese Vertragsform bei der privaten Rentenversicherung berücksichtigt. Außerdem wird die Waisenrente in Verbindung
mit der Pensionsversicherung vereinbart. Dann wird die Waisenrente nach dem Tode des versicherten Vaters gewährt, wenn die Mutter
noch lebt. Voraussetzung ist also nicht, dass das Kind zur Vollwaise geworden ist. Die Rente wird meistens bis zum 18. oder 21.
Lebensjahr gewährt.