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Vergleich Private Rentenversicherung

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Vergleich Private Rentenversicherung

Die Private Rentenversicherung ist für alle Einkommensbezieher interessant, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst und im Todesfall ihre Familien ausreichend abgesichert haben möchten. Wenn diese Versicherungsnehmer ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf Immobilien aufbauen möchten, werden sie an die Private Rentenversicherung in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die private Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden.


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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Leistungen

Leistungen aus der Private Rentenversicherung werden bei Eintritt eines Leistungsfalles erbracht, wenn die Wartezeit erfüllt ist. Darüber hinaus ist es bei einigen Leistungen erforderlich, dass bestimmte persönliche oder versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die Private Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen hauptsächlich in Form von monatlich wiederkehrenden Rentenzahlungen und Zusatzleistungen bzw. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben.

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Aufgeschobene Private Rentenversicherung

Die aufgeschobene Rente wird erst ab einem späteren, fest vereinbarten Zeitpunkt gezahlt. Innerhalb der Aufschubfrist (Ansparzeit) wird der erforderliche Kapitalwert bis zum Beginn der Rentenzahlung angespart. Typischerweise werden die Beiträge zu aufgeschobenen Rentenversicherungen als laufende Beiträge in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Beitragsraten oder jährlich erbracht. Auch die Einzahlung eines Einmalbeitrags und sogar die Kombination von Einmalbeitrag und regelmäßiger monatlicher Beiträge ist möglich. Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die private Rente abgerufen wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der Beitragsbelastung erreicht werden.

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Aktienindexgebundene Private Rentenversicherung

Aktienindexgebundene Private Rentenversicherung zeichnen sich durch ihre direkte Wertabhängigkeit von Indices aus, beispielsweise vom DAX, STOXX, SMI, EBI usw. Als Private Rentenversicherung angeboten, erfolgt eine indexierte Kapitalanlage, die Teilnahme an Kursverlusten ausschließt und eine Gewinnbeteiligung in Höhe des Beteiligungssatzes vorsieht, der wiederum von der Produktgestaltung und dem Verkaufszeitraum abhängt. Achten Sie beim Abschluss einer aktienindexgebundenen Private Rentenversicherung auf die entstehenden Gebühren und darauf, wie viel Flexibilität Ihnen eingeräumt wird. Vertrauen Sie nicht auf exorbitant hohe Prognoserechnungen, sondern betrachten Sie realistisch die Fondsperformance in den einschlägigen Publikationen. Beachten Sie, über welchen Zeitraum und zu welchem Zeitpunkt besonders herausgehobene Topergebnisse erreicht wurden.

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Private Rentenversicherung geringe Einkünfte

Erwarten Sie bei bestehender Versicherungspflicht nur geringe Einkünfte oder sogar Verluste? Beantragen Sie einkommensgerechte Beitragszahlung. Durch die einkommensgerechte Beitragszahlung zahlen Sie den Betrag zur Rentenversicherung prozentual in der Höhe des gültigen Beitragssatzes zur Rentenversicherung (19,9 %) von Ihrem Einkommen Wird die einkommensgerechte Beitragszahlung nicht beantragt, ist ein Regelbeitrag zu zahlen. Die einkommensgerechte Zahlung ist in 2009 bei monatlichen Einkünften bis zu 2.520 EUR in den alten und 2.135 EUR in den neuen Bundesländern (2008: 2.485 EUR bzw. 2.100 EUR) günstiger als der Regelbeitrag. Liegt das monatliche Einkommen unter 400 EUR ist im Jahr 2009 und 2008 ein monatlicher Mindestbeitrag von 79,60 EUR zu entrichten.

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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Kündigung

Sie können Ihre Private Rentenversicherung - jedoch nur vor dem vereinbarten Rentenbeginn - jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode ganz oder teilweise schriftlich kündigen. Kündigen Sie Ihre Private Rentenversicherung nur teilweise, ist diese Kündigung unwirksam, wenn die verbleibende beitragspflichtige Rente unter einen Mindestbetrag von sinkt. Wenn Sie in diesem Falle Ihre Versicherung beenden wollen, müssen Sie also ganz kündigen. Die jeweils vereinbarte Rentenzahlungsperiode muss bei berücksichtigt werden.