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Berufsunfähigkeitsversicherung

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt mit zu den sehr wichtigen Versicherungen, will man sich vor finanziellen Problemen bei plötzlich eintretender Berufsunfähigkeit (z.B. durch Unfall) schützen. Die BU-Rente sollte auf die persönliche Situation bzgl. Rentenhöhe, Versicherungsdauer und Leistungsdauer abgestimmt sein und möglichst verbraucherfreundliche Bedingungen beinhalten. Durch Staffelung der Renten für einzelne Lebensphasen mit unterschiedlicher Versicherungs- und Leistungsdauer sowie unterschiedlichen Pauschalregelungen (ab 50, 75, 100 Prozent) können Einsparungen erzielt werden. Berechnen Sie mit unserem Beitragsrechner die verschiedensten Tarif- und Leistungsbeispiele einer Berufsunfähigkeitsversicherung , die für Sie in Frage kämen.


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Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherbare Personengruppen Berufsunfähigkeitsversicherung

Von besonderem Interesse ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige, (insbesondere Ärzte, Apotheker, Notare, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten), Unternehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, Freiberufler, Handwerker, Gewerbetreibende, aber auch für Berufseinsteiger und Hausfrauen, Hausmänner. Grundsätzlich ist eine Zusatzabsicherung für gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Akademiker interessant. Für Schüler und Studenten ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) bedeutsam. Insbesondere Freiberufler und Selbstständige sind zumeist nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und erhalten im Schadenfall keine entsprechenden Rentenleistungen vom Rentenversicherungsträger.

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gesundheitliche Beeinträchtigung Berufsunfähigkeitsversicherung

Besteht eine ärztlich nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung, so ist damit noch nicht automatisch ein Leistungsanspruch verbunden. Vielmehr ist zu prüfen, ob die versicherte Person in ihrer Fähigkeit zur Berufsausübung ganz oder teilweise voraussichtlich dauernd oder länger als sechs Monate eingeschränkt ist. Liegt ein voraussichtlich dauerndes Leiden aus ärztlicher Sicht vor und hat dies konkrete Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Berufsausübung, so ist der Beruf der versicherten Person zu untersuchen.

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Nachprüfung Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Bedingungen sehen ein ausdrückliches Nachprüfungsrecht des Versicherers vor. Damit verbunden ist die Berechtigung, eine inzwischen eingetretene tatsächliche Änderung des Grades der BU uneingeschränkt berücksichtigen zu können. Die Herabsetzung bzw. vollständige Einstellung von Leistungen ist aber nur dann möglich, wenn die erforderlichen Abänderungsvoraussetzungen vorliegen und der Versicherer die Nachprüfungsentscheidung auch formell ordnungsgemäß mitteilt. Eine der folgenden Abänderungsvoraussetzungen muss vorliegen:
- Der Grad der BU muss sich gemindert haben, d. h. nur eine Gesundheitsverbesserung kann eine Leistungsänderung rechtfertigen.
- Auch ohne gesundheitliche Verbesserungen kann der BU-Grad gemindert sein, wenn aufgrund neu erworbener Fähigkeiten der Versicherte im Überprüfungszeitraum erstmals einem Beruf nachgehen kann, mit dem er ein seiner früheren Lebensstellung angemessenes Einkommen erzielen kann (gilt für Verträge auf Grundlage der BB-BUZ 1984 und später).

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Schadenfall Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Obliegenheiten sollten stets berücksichtigt werden. Gerade im Schadenfall sollten dem Versicherer alle erforderlichen Informationen zur Feststellung und Ermittlung seiner Leistungspflicht eröffnet werden. Hierzu zählen eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der BU ebenso wie ausführliche ärztliche Berichte, gutachterliche Untersuchungen, die Entbindung der Ärzte und Krankenanstalten von der Schweigepflicht sowie Unterlagen und Darstellungen des zuletzt ausgeübten Berufs und der durch die BU eingetretenen Veränderungen (Inhalte, zeitliche Aufteilung, Arbeitsplatzgestaltung, Umorganisation etc.).

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Berufsunfähigkeitsversicherung Anzeigepflicht Berufswechsel und Risikoerhöhung

Verzicht auf die Anzeigepflicht für Risikoänderungen im privaten oder beruflichen Umfeld in der Policierungsphase und/oder während der gesamten Vertragsdauer, auch wenn z. B. der Berufswechsel zu einem erhöhten Risiko geführt hat oder gefährliche Hobbys ausgeübt werden. Verzicht auf die Verpflichtung zur Befolgung von ärztlichen Anordnungen und damit teilweise auf gewisse Mitwirkungspflichten der versicherten Person. Der Versicherte kann in freier persönlicher Verantwortung darüber entscheiden, ob er ärztliche Anordnungen oder Empfehlungen zur Verbesserung seines Gesundheitszustandes, z. B. Medikamenteneinnahme, Therapieformen, Operationen, befolgt oder nicht.