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Kfz Versicherung

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Die Kfz Versicherung schützt die versicherten Personen vor Schadenersatzansprüchen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen. Der Kfz Versicherer erbringt seine Leistung entweder dadurch, dass er begründete Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt oder unbegründete Schadenersatzansprüche abwehrt. Berechnen Sie mit unserem Rechner die Tarife Ihrer Kfz Versicherung und finden Sie die besten Anbieter zum günstigsten Beitragssatz.


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Deckungssumme Bei kleineren Unternehmen wird in der Regel eine Deckungssumme ab 500.000 EUR aufwärts vereinbart, bei größeren Unternehmen ab 5 Mio. EUR aufwärts. Selbstbehalt Meistens wird die Übernahme eines deutlichen Selbstbehalts, der selten unter 50.000 EUR liegt, von den Versicherern verlangt. Auslandsrisiken Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf im Ausland vorkommende Versicherungsfälle durch Erzeugnisse, die der Versicherungsnehmer ins Ausland geliefert hat oder dorthin hat liefern lassen, oder wegen Erzeugnissen des Versicherungsnehmers, die ins Ausland gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer sie dorthin geliefert hat oder hat liefern lassen.

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Kfz Versicherung Krankenhausaufenthalt

Hier geht es um einen Krankenhausaufenthalt von mehr als zwei Wochen wegen einer Erkrankung des Versicherten anlässlich einer Reise, die auch im Inland stattfinden kann. Voraussetzung ist lediglich eine Mindestentfernung von 50 km Luftlinie zum Wohnort des Versicherten. Die Benutzung eines bestimmten Beförderungsmittels wird nicht vorgeschrieben. Für die anfallenden Besuchskosten (Reise- und Übernachtungskosten) stellt der Versicherer insgesamt einen Pauschalbetrag von 500 EUR zur Verfügung. Dennoch sind zwar mehrere Besuche einzelner Personen, aber kein gleichzeitiger Besuch mehrerer Personen versichert. Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass eine Unterschreitung der Mindestaufenthaltszeit, z. B. wegen vorzeitiger Entlassung oder Tod, unweigerlich einen Rückforderungsanspruch des Versicherers nachziehen würde. Dies dürfte nur insoweit zutreffend sein, als es um Sachverhalte geht, bei denen keine Einschätzung des behandelnden Arztes vorlag. Anderenfalls darf das Prognoserisiko nicht zu Lasten des Versicherten gehen, wenn er berechtigterweise auf die fachärztliche Diagnose vertraut hat.

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Kfz Versicherung Versicherte und nicht versicherte Gefahren

Zu den versicherten Gefahren gehören insbesondere Raub, Diebstahl, Blitzschlag und Brand, Sturm, Hagel oder Überschwemmung. Auch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (vorsätzliche Sachbeschädigung) gehören dazu. Ausgeschlossen bleiben politische Schäden.

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Kfz Versicherung Gefährdungshaftung bei Betrieb

Bei der Kfz - Haftpflichtversicherung handelt es sich nicht um eine freiwillige Versicherung . Vielmehr ist der Kfz -Halter verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges deckt, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird. Nähere Einzelheiten zur Versicherungspflicht regelt § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes.

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Kfz Versicherung Umwelthaftpflichtversicherung

Kfz-Betriebe gehen täglich mit gewässerschädlichen Stoffen um. Als Inhaber von Anlagen zur Lagerung solcher Stoffe (z. B. Tanks, Fässer, Kleingebinde, Kanister, Auffangwannen, Container) haften sie nach der (verschuldensunabhängigen) Gefährdungshaftung des § 22 WHG (Wasserhaushaltsgesetz). Gleiches gilt in Bezug auf Öl- und Benzinabscheider, die in den Autohäusern vorhanden sind. Sind Anlagen vorhanden, die der Lagerung oder Behandlung von Autowracks im Sinne des § 5 des Abfallgesetzes dienen, besteht eine Haftung nach dem Umwelthaftungsgesetz. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Umwelthaftpflichtversicherung. Aufwendungen zur Beseitigung von Kontaminationen des Betriebsgrundstücks deckt die Bodenkaskoversicherung (siehe Beitrag Bodenkaskoversicherung).