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Beitragsrechner Private Krankenversicherung

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Durch die Wahl eines hohen Selbstbehalts bei Vertragsabschluss einer Private Krankenversicherung kann der Versicherte die monatliche Beitragsbelastung senken. Als Alternative zu den teureren Vollschutztarifen wurden beitragssparende Selbstbeteiligungstarife ausschließlich im ambulanten Bereich, aber auch im stationären und Zahnkostenbereich sowie sog. Kompakttarife mit SB entwickelt. Der Beitrag einer privaten Krankenversicherung richtet sich in erster Linie nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, sowie dem gesundheitlichen Zustand der zu versicherten Person. Berechnen Sie jetzt kostenlos Ihren individuellen Private Krankenversicherung Beitragssatz für eine mit unserem Beitragsrechner und finden Sie die günstigsten Anbieter.


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Private Krankenversicherung Befristung der Krankentagegeldversicherung

Für die KT kann eine Beendigungsmöglichkeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres (§ 196 Abs. 1 VVG) vorgesehen werden. Der VN kann in einem solchen Fall vom Versicherer verlangen, dass dieser den Antrag auf Abschluss einer mit Vollendung des 65. Lebensjahres beginnenden neuen KT annimmt, die spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres endet. Auf dieses Recht hat der Versicherer ihn frühestens sechs Monate vor dem Ende der Versicherung unter Beifügung des Wortlauts dieser Vorschrift in Textform hinzuweisen. Wird der Antrag bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Vollendung des 65. Lebensjahres gestellt, so muss der Versicherer den Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten gewähren, entsprechend in der Höhe und Umfang der Vorversicherung.

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Private Krankenversicherung Leistungseinschränkungen

Die Bestimmungen über Leistungseinschränkungen ergeben sich einheitlich aus dem § 5 MB/KK 94, MB/KT 94. Keine Leistungspflicht besteht grundsätzlich für folgende Versicherungsfälle bzw. Ursachen: Krieg und Wehrdienstbeschädigung; Vorsatz oder Sucht einschließlich Entziehungskuren; Behandlung durch Leistungserbringer, deren Leistung der Krankenversicherer nicht übernimmt, und nachdem er dies dem VN mitgeteilt hat (§ 5 [1] c MB/KK 94); Kur- und Sanatoriumsbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger (§ 5 [1] d MB/KK 94 und 5 [1] g MB/KT 94);

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Private Krankenversicherung Beitragssicherung

Beitragsentlastungstarife - Garantierter Beitragsnachlass ab dem 65. Lebensjahr Der Alterungsrückstellung eines jeden Versicherten wird jährlich mindestens ein Prozent zusätzlich zugeführt, und zwar aus dem Ertrag aus Kapitalanlagen, also vor der Dotierung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Diese zusätzliche Alterungsrückstellung wird den Einzelverträgen zugeordnet und beitragsmindernd ab dem 65. Lebensjahr eingesetzt. Dadurch soll ein Beitragsnachlass garantiert werden können. Als mittel- und langfristiger Effekt ist eine Beitragsentlastung im Alter zu erwarten.

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Private Krankenversicherung Kündigung durch den Versicherer

Die Versicherer verzichten in der Krankheitskostenvollversicherung (Krankheitskosten, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld) ausdrücklich auf das Recht der ordentlichen Kündigung. Geregelt ist dies in § 178i VVG. Der Versicherer hat jedoch ein ordentliches Kündigungsrecht, wenn lediglich eine Krankenhaustagegeld-, eine Krankheitskostenteilversicherung oder beides vereinbart ist. Dies gilt auch für eine separate Krankentagegeldversicherung, für die kein Anspruch auf Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber besteht. Dann kann er das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 14 Abs. 1 MB/KK 94). Aus den Tarifbedingungen ist ersichtlich, ob der Versicherer das Recht der ordentlichen Kündigung auf die Krankenhaustagegeldversicherung beschränkt. In der Krankentagegeldversicherung verzichten viele Versicherer auch auf das ordentliche Kündigungsrecht für die ersten drei Versicherungsjahre, wenn ambulante und stationäre Tarife mitversichert sind.

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Private Krankenversicherung Basistarif

Der Basistarif muss von jedem privaten Krankenversicherer ab 1.1.2009 angeboten werden. Der Leistungsumfang ist einheitlich und entspricht dem der GKV. Die Versicherer dürfen dabei keine Gesundheitsprüfung oder Risikozuschläge vorsehen, da die Prämien nur nach Alter und Geschlecht differenziert werden. Der neue Tarif steht allen offen, die bislang nicht krankenversichert, zuletzt aber privat versichert waren.