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Beitragsrechner Private Krankenversicherung

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Durch die Wahl eines hohen Selbstbehalts bei Vertragsabschluss einer Private Krankenversicherung kann der Versicherte die monatliche Beitragsbelastung senken. Als Alternative zu den teureren Vollschutztarifen wurden beitragssparende Selbstbeteiligungstarife ausschließlich im ambulanten Bereich, aber auch im stationären und Zahnkostenbereich sowie sog. Kompakttarife mit SB entwickelt. Der Beitrag einer privaten Krankenversicherung richtet sich in erster Linie nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, sowie dem gesundheitlichen Zustand der zu versicherten Person. Berechnen Sie jetzt kostenlos Ihren individuellen Private Krankenversicherung Beitragssatz für eine mit unserem Beitragsrechner und finden Sie die günstigsten Anbieter.


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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung Versicherungsdauer

Die substitutive Private Krankenversicherung gilt grundsätzlich unbefristet gemäß § 195 Abs. 1 VVG und entspricht damit dem § 178a Abs. 4 Satz 1 VVG a. F. Dies bedeutet, dass die substitutive Krankenversicherung immer dort, wo sie ganz oder teilweise den gesetzlichen Sozialversicherungsschutz im Bereich der Kranken- oder Pflegeversicherung ersetzt, ohne feste Vertragslaufzeit vereinbart wird. Ausnahmen gelten ausschließlich bei der Ausbildungs-, Auslandsreise-, Reise- sowie der Restschuldkrankenversicherung, bei der KT sowie der Krankheitskostenversicherung für Beihilfeberechtigte. Bei der Ausbildungs-, Auslandsreise-, Reise- und Restschuldkrankenversicherung können feste Vertragslaufzeiten vereinbart werden. Diese Regelung ergibt sich aus § 195 Abs. 2 VVG. Diese Vorschrift übernimmt den bisherigen § 178a Abs. 4 Satz 3 VVG a. F. und erweitert die Befristungsmöglichkeit auf die Restschuldkrankenversicherung, die wegen ihrer Bindung an die Laufzeit des zugrunde liegenden Darlehens nicht unbefristet vereinbart werden kann.

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Private Krankenversicherung Schließung von Deckungslücken

Auslandsreise- Krankenversicherungen sowohl bei Urlaubsreisen als auch bei berufsbedingten Auslandsaufenthalten werden traditionell in der PKV als Ergänzung zum unzureichenden Versicherungsschutz in der GKV abgeschlossen. Denn bei Erkrankungen außerhalb der Europäischen Union und in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen besteht kein Leistungsanspruch. Selbst bei Erkrankungen in EU-Ländern und solchen, mit denen ein Abkommen besteht, sind nennenswerte Eigenleistungen nicht auszuschließen. Die Kosten des Krankenrücktransportes und Rettungsfluges in die Bundesrepublik Deutschland übernimmt die GKV generell nicht. Auch für den Pflegefall werden Ergänzungstarife angeboten (Pflegekosten-, Pflegetagegeldversicherung).

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Private Krankenversicherung Beitragssicherung

Beitragsentlastungstarife - Garantierter Beitragsnachlass ab dem 65. Lebensjahr Der Alterungsrückstellung eines jeden Versicherten wird jährlich mindestens ein Prozent zusätzlich zugeführt, und zwar aus dem Ertrag aus Kapitalanlagen, also vor der Dotierung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Diese zusätzliche Alterungsrückstellung wird den Einzelverträgen zugeordnet und beitragsmindernd ab dem 65. Lebensjahr eingesetzt. Dadurch soll ein Beitragsnachlass garantiert werden können. Als mittel- und langfristiger Effekt ist eine Beitragsentlastung im Alter zu erwarten.

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Private Krankenversicherung Beitragsrückerstattung

In der Private Krankenversicherung werden unterschiedlich hohe und z. T. auf bestimmte Tarife beschränkte Beitragsrückerstattungen vorgenommen. Unter Beitragsrückerstattung oder Beitragsrückgewähr versteht man die Rückzahlung von Beiträgen oder Beitragsteilen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Man unterscheidet zwischen erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung. Die erfolgsabhängige Rückerstattung wird nur dann gewährt, wenn der betreffende Tarif oder die zu einem Gewinnverband zusammengeschlossenen Tarife im abgelaufenen Versicherungsjahr einen Überschuss erzielt haben. Es handelt sich hierbei um eine Gewinnbeteiligung im weiteren Sinne. Die erfolgsunabhängige (garantierte) Beitragsrückerstattung ist eine Versicherungsleistung, die nicht vom Überschuss abhängt. Beträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung werden außerdem dazu verwandt, notwendige Beitragserhöhungen zu mildern, extreme Erhöhungen zu vermeiden oder die Beiträge älterer Versicherter herabzusetzen.

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Private Krankenversicherung Basistarif

Der Basistarif muss von jedem privaten Krankenversicherer ab 1.1.2009 angeboten werden. Der Leistungsumfang ist einheitlich und entspricht dem der GKV. Die Versicherer dürfen dabei keine Gesundheitsprüfung oder Risikozuschläge vorsehen, da die Prämien nur nach Alter und Geschlecht differenziert werden. Der neue Tarif steht allen offen, die bislang nicht krankenversichert, zuletzt aber privat versichert waren.