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Rentenfonds

Standard Rentenfonds waren lange Zeit die Favoriten bei deutschen Fondsanlegern. Im Vordergrund standen die Sicherheit und regelmäßige Auszahlungen. Inzwischen hat sich das Angebot stark aufgesplittet. Wie die jeweiligen Fonds-Konstruktionen in ihrem Chancen-Risiko-Profil einzuordnen sind, zeigt der folgende Beitrag.
Die Funktionsweise selbst eines Standardrentenfonds ist jedoch komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint. Insbesondere die Zinsempfindlichkeit des Anlageergebnisses wird häufig von Anlegern unterschätzt. Speziell im Jahr 1994, als es zu einem globalen Zinsanstieg kam, wurde manchem Anleger und Berater drastisch vor Augen geführt, dass in bestimmten Kapitalmarktphasen selbst zweistellige Verluste im Bereich der als sicher geltenden Rentenfonds auftreten können. Auch die Aufsplittung der Produktkategorie Rentenfonds in immer speziellere Segmente führte in den letzten Jahren zu einem erhöhten Beratungsbedarf in diesem Segment.
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Mindestverzinsung Rentenfonds

Es wird z. T. eine Mindestverzinsung zugesichert, eine jährliche Gewinnsicherung der Indexgewinne (so genannte Cliquet-Option) oder die Gewinnermittlung zwischen Indexwert zum Laufzeitende (z. B. nach 12 Jahren) und dem Index-Ausgangswert zu Vertragsbeginn vorgenommen. So wird am Ende der Indexphase die Summe aus allen Gewinnbeteiligungen und allen gezahlten Beteiligungsbeiträgen mit allen zum Ende der Indexphase mit 4 Prozent jährlich verzinsten Beteiligungsbeiträgen verglichen und der höhere Wert festgestellt.

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Rentenfonds Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Als Rückvergütung oder Rückkaufswert (RKW) wird das Fondsguthaben abzüglich Stornoabschlag, z. T. auch ohne Stornoanschlag geleistet. Als Variation des RKW wird auch die Todesfallleistung gezahlt.

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Leistung Rentenfonds

Anforderung von Gesundheitsauskünften und Ausstellung des Versicherungsscheins werden dem VN nicht gesondert in Rechnung gestellt; sie sind in den ausgewiesenen Beiträgen bereits eingerechnet und insofern enthalten. Auf den Teil der Kosten, der bei der Berechnung der Deckungsrückstellung angesetzt wird, verrechnen die Versicherer nach einem aufsichtsrechtlich geregelten Verfahren die eingehenden Beiträge, soweit diese nicht für Versicherungsleistungen und Verwaltungskosten vorgesehen sind. Falls aus besonderen, vom VN veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können in diesen Fällen durchschnittlich entstehende Kosten als pauschaler Abgeltungsbetrag gesondert berechnet werden. Die Versicherer erheben i. d. R. Gebühren für die Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheins, bei Verzug mit Beiträgen, bei schriftlicher Fristsetzung aufgrund Nichtzahlung von Folgebeiträgen, bei Rückläufern im Lastschriftverfahren, bei der Durchführung von Vertragsänderungen, bei der Bearbeitung von Abtretungen und Verpfändungen, bei Änderungen des Beitragssplittings bzw. beim Fondswechsel sowie bei der Wahl der Leistung in Form von Wertpapieren.

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Investmentzertifikaten Rentenfonds

Hybridprodukt aus einer fondsgebundenen Kapitalanlage und einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung. Garantiert wird ein bestimmter Todesfallschutz. Der Sparanteil wird in Investmentzertifikaten angelegt. Die Anlage kann gem. § 54b VAG in folgenden Anteilen erfolgen: Investmentfonds (Aktienfonds, Rentenfonds, gemischte Fonds oder Immobilienfonds) Managed Fonds, die ihre Anteile wiederum in andere Fonds investieren Sonderformen wie Dachfonds, Fonds mit besonderer Intention (Regionalfonds, Ethikfonds, Ökologiefonds), interne Fonds Üblich ist, dem Kunden entsprechend seinem Anlegerprofil alternativ besonders risikoorientierte Anlagen (bevorzugt Aktieninvestments, oft als Chance bezeichnet), mäßig risikoorientierte Anlagen (gemischte Anlage in Aktien- und Rentenfonds, oft als Ertrag bezeichnet) oder Anlagen mit niedrigem Risiko anzubieten (im Wesentlichen Rentenfonds, oft als Sicherheit bezeichnet). Ein Fondswechsel während der Laufzeit ist meistens möglich.

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Weiterentwicklung Rentenfonds

Die Weiterentwicklung der Produkte führte zur Auswahlmöglichkeit aus mehreren Fonds, der Festlegung der Anteilsmischungsverhältnisse durch den Kunden selbst (Mixen oder Splitting genannt), dem Wechsel des Fonds-Mix durch Switchen, zur gemanagten Police durch Vermögensverwalter, zu der Rentenfonds mit garantierter Mindestverzinsung und Beitragsrückgarantie, zu der Rentenfonds sowie zu den AILV/AIRV aktienindexgebundenen Produkten und der ÖKO-Rentenfonds. Es werden auch spezielle Nichtrauchertarife für den Risikoanteil des Vertrages sowie Zusatzversicherungen angeboten. Neueste Entwicklungen haben Tarife mit Erlebensfallgarantie, fondsgebundene Term-Fix-Versicherungen, Ausbildungs- und Seniorenversicherung ebenso hervorgebracht wie die Pflegerente auf Fondsbasis. Bei konventionellen Vertragsformen wird inzwischen die Anlage der Gewinnbeteiligung in Fonds sowie mit wahlweise reduziertem Rechnungszins angeboten.