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Rentenfonds Vergleich

Häufig wird der Begriff Rentenfonds als Ausdruck für ein konservativ anmutendes Investment benutzt. Da die Spezialisierung im Bereich der Rentenfonds ebenso wie bei den Aktienfonds weit gediehen ist, muss eine differenzierte Betrachtungsweise verfolgt werden. Auf den ersten Blick ist es zwar kaum zu glauben, aber manche Rentenfonds haben tatsächlich höhere Anlagerisiken als mancher Aktienfonds. Bei Rentenfonds gibt es genauso wie bei Aktienfonds prinzipiell eine Produkteinteilung nach Ländern und Währungen sowie unter anderem zusätzlich sogar nach Laufzeiten, den Gläubigern. Darüber hinaus spielten auch steuerliche Gesichtspunkte eine wichtige Rolle bei der Konzipierung von Rentenfonds.


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Rentenfonds

Beteiligungssatz Rentenfonds

Der Beteiligungssatz bestimmt, wie stark ein Anleger an einem Indexanstieg partizipiert; er allein besagt allerdings wenig über die Renditechancen. Deshalb ist die Bezugsbasis des Beteiligungssatzes wichtig. Eine direkte Vergleichbarkeit ist nur bei der Betrachtung identischer Einflussfaktoren möglich. Diese sind: identische Kapitalmarktsituation, identischer Anlagezeitpunkt, Zeitpunkt der Tranchenauflage, Niveau des Index bei der Zeichnung Indexart, Beitragszahlungsweise, Vertragsdauer, Vertragsform, regelmäßige Gewinnsicherung, Stichtag der Gewinnsicherung Höhe der garantierten Leistungen, Mindestverzinsung, Wiederanlage der Gewinne, Ansammlung der Gewinne, Einschluss von Zusatzversicherungen

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Todesfall Leistung Rentenfonds

Im Todesfall während der Aufschubzeit einer Rentenfonds werden die bis dahin für die Hauptversicherung gezahlten Beiträge unabhängig von der Höhe des Anteilsguthabens zurückerstattet. Es kann, tarif- und versichererabhängig, eine Beitragsrückgewähr zuzüglich Überschussguthaben erfolgen oder ein bestimmter Prozentsatz des Fondsguthabens gezahlt werden. Verstirbt die versicherte Person während der Rentengarantiezeit, so wird die Rente an die bezugsberechtigte Person bis zum Ende der Rentengarantiedauer gezahlt. Bei einer abgekürzten Rentenzahlung wird im Todesfall der versicherten Person während der Rentenzahldauer eine fallende Todesfallleistung erbracht.

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Risikostreuung Rentenfonds

Der Anlageerfolg ist von den gewählten Anlagen und damit von der Risikostreuung und den Anlageschwerpunkten direkt abhängig. Bei Aktienfonds sind insbesondere Anlageschwerpunkte in deutsche Aktien, europäische Aktien und internationale Aktien sowie als Länderfonds in nordamerikanische Aktien, lateinamerikanische, japanische und südostasiatische Aktien üblich. Rentenfonds können in deutsche Rentenwerte, internationale Rentenwerte, festverzinsliche Wertpapiere, Obligationen oder Dollaranleihen anlegen. Außerdem werden offene Immobilienfonds offeriert und Spezialfonds Edelmetallmärkte sowie Genussscheine und Wertpapiere ähnlichen Charakters.

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Rentenfonds Leistungen

Da die Entwicklung der Werte des Anlagestocks nicht vorauszusehen ist, können wir den … -Wert der Leistung - außer im Todesfall - nicht garantieren. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen der Wertpapiere des Anlagestocks einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie das Risiko der Wertminderung. Bei Werten, die nicht in Euro geführt werden, können Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage zusätzlich beeinflussen. Im Todesfall ist jedoch die vereinbarte Todesfallleistung garantiert. Die Höhe der Versicherungsleistungen ist vom Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten (Deckungskapital) abhängig. Das Deckungskapital Ihrer Versicherung ergibt sich aus der Anzahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Anteileinheiten. Den Wert des Deckungskapitals ermitteln wir dadurch, dass wir die Anzahl der Anteileinheiten Ihrer Versicherung mit dem am jeweiligen Stichtag ermittelten Wert einer Anteileinheit multiplizieren.

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Ablaufoption Rentenfonds

Ablaufoption, Auslaufphase oder Ablaufphase sind Vertragsmöglichkeiten, die bereits bei Vertragsabschluss integriert werden können. Dabei wird die Versicherung auf das Alter abgeschlossen, an dem die Erlebensfallleistung spätestens fällig wird. Während der Ablaufphase besteht jährlich zur Hauptfälligkeit die Möglichkeit, die Versicherungsleistung abzurufen. Wird diese vorzeitige Abrufmöglichkeit nicht genutzt, so wird die Versicherungsleistung zum Ende der Ablaufphase fällig. Die Ablaufphase ist dabei i. d. R. auf die Hälfte der beitragspflichtigen Zeit, maximal aber fünf Jahre beschränkt, zumeist zwischen dem 55. und 70. Lebensjahr.