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Leistungsvergleich Rentenversicherung

Eine Rentenversicherung dient primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko absichern. Sie eignen sich insbesondere für Personen, die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den Todesfall über eine traditionelle Kapitallebensversicherung versichert werden können.
Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Rentenversicherung ist die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die Rentenversicherung wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen.



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Rentenversicherung

Rentenversicherung Rendite

Die in Aussicht gestellten Renditen sollten hinterfragt werden. Die Versicherer können nur das an die Kunden weitergeben, was sie auf dem Kapitalmarkt auch realisieren. Ergeben sich hierbei deutliche Diskrepanzen, so ist Vorsicht geboten. Interessant ist die Rentenversicherung in erster Linie als Vertrag mit Kapitalabfindung. Die spätere Leibrente ist nur für Anleger sinnvoll, die im Ruhestand keine Grundrente beziehen, denn das Kapital ist beim Tod des Anlegers nach Ablauf der Garantiezeit in der Regel verloren. In Frage kommen vorrangig Lebensversicherer mit Finanzpolster, sodass auch die stillen Reserven Berücksichtigung finden sollten. Sowohl bei hohen Einzahlungen als auch bei hohen Sparraten sollte das Risiko auf mehrere Versicherer verteilt werden. Die steuerlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Voraussetzungen für steuerliche Förderungen müssen unbedingt beachtet und eingehalten werden.

Rentenversicherung

Leistungen Rentenversicherung

Für Verträge, die vor dem 01.07.2000 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin der Zins von 4 Prozent. Für den Neukunden bedeutet der niedrigere Garantiezins, dass der garantierte Betrag von 4 Prozent auf 3,25 Prozent sinkt. An den Überschüssen oberhalb des Garantiezinses muss sich nichts ändern. Der VN kann weiterhin daran partizipieren. Für eine gleich hohe Garantierentenleistung muss vom Neukunden allerdings jetzt eine höhere Prämie gezahlt werden. Die Höhe der konkreten Gesamtrente inkl. Überschussanteile oder der Gesamtkapitalleistung bei Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts, sind von den Kapitalerträgen insgesamt abhängig und nicht von der Rechnungszinssenkung.

Rentenversicherung

Rentenversicherung Erhöhungsoption

Sind versicherte Person und Versicherungsnehmer identisch, so kann ohne ein besonderes Ereignis alle fünf Jahre ein zusätzlicher Todesfallschutz in bestimmter Höhe ohne erneute Gesundheitsprüfung abgesichert werden. Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung einer selbstständigen Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung, Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B. maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr als um 100 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme erhöht werden.

Rentenversicherung

Leistungen Rentenversicherung

Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentezahlungsbeginn, zahlen wir die versicherte Rente lebenslänglich je nach vereinbarter Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen. Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die vereinbarte Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt. Ist für den Todesfall eine Leistung vereinbart, so wird diese bei Tod der versicherten Person fällig. Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen garantierten Leistungen erhalten Sie weitere Leistungen aus der Überschussbeteiligung

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Rentenversicherung

Überschüsse Rentenversicherung

Die Überschüsse stammen im Wesentlichen aus den Erträgen der Kapitalanlagen. Von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen vorgesehen sind (§ 3 der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung), erhalten die Versicherungsnehmer insgesamt mindestens den in dieser Verordnung genannten Prozentsatz. In der derzeitigen Fassung der Verordnung sind 90 Prozent vorgeschrieben. Aus diesem Betrag werden zunächst die Zinsen gedeckt, die zur Finanzierung der garantierten Versicherungsleistungen benötigt werden (§ 1 Abs. 2 der Verordnung). Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.