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Rentenversicherung billig

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Rentenversicherung billig

Eine Rentenversicherung dient primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko absichern. Sie eignen sich insbesondere für Personen, die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den Todesfall über eine traditionelle Kapitallebensversicherung versichert werden können.
Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Rentenversicherung ist die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die Rentenversicherung wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen.



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Rentenversicherung

Rentenversicherung Rente

Renten werden erbracht als Altersrente, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderung) und Renten wegen Todes (Witwen-/ WitwerrenteWaisenrente, Erziehungsrente) Die Höhe einer Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Das versicherte Arbeitsentgelt eines Kalenderjahres wird ins Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten desselben Jahres gesetzt. Die für jedes Jahr ermittelten Verhältniswerte (Entgeltpunkte) werden zusammengerechnet. Anschließend werden Zeiten, die ohne Beitragszahlung eine rentenrechtliche Bedeutung haben (z. B. Schulzeiten) mit einer Art Durchschnittsentgeltpunkten versehen.

Rentenversicherung

Rentenversicherung Überschussverteilungsarten während des Rentenbezugs

Die Rentenversicherung sind während ihrer Zahlungsdauer an Überschüssen des Lebensversicherers beteiligt. Hierbei sind verschiedene Überschussverteilungsarten während der Rentenphase zu unterscheiden: Bei der dynamischen Zusatzrente wird der Zinsgewinn zur Erhöhung der Rente verwendet. Diese Form der Überschussbeteiligung führt zu einer jährlich steigenden Rente, die für die lebenslängliche Rentenzahlungsdauer garantiert ist, während der Rentensteigerungssatz selbst von Jahr zu Jahr neu festgesetzt wird. Bei der gleich bleibenden Zusatzrente wird ab Rentenbeginn in den ersten Jahren des Rentenbezuges eine deutlich höhere Gesamtrente im Vergleich zur dynamischen Zusatzrente gezahlt.

Rentenversicherung

Sofort beginnende Rentenversicherung

Zu Beginn der Rentenversicherung wird der erforderliche Kapitalbarwert durch Einmalbeitrag eingezahlt. Daran schließt sich sofort die Rentenleistung an. Die Höhe des zu zahlenden Einmalbeitrages ist vom Alter der zu versichernden Person ebenso abhängig wie vom angestrebten Versorgungsrentenniveau und der MRG. Die Zahlung beginnt im Allgemeinen am Ersten des auf die Einzahlung des Einmalbeitrags folgenden Monats. Als Zahlungsweise wird überwiegend die monatliche vereinbart, bei kleinen Rentenbeträgen sind aber auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen denkbar. Üblich ist ein Rentenbeginnalter, das in etwa mit dem Beginn des Ruhestandes übereinstimmen, also zum Alter 60, 63 oder 65. Bei der Versorgung von Selbstständigen ist auch ein späteres Rentenbeginnalter denkbar.

Rentenversicherung

Rentenversicherung Rückdeckungsversicherung

Diese Vertragsform sichert die Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, wenn dieser ihm unmittelbare Versorgungszusagen gegeben hat, aus denen sich die Ansprüche ausschließlich gegen den Arbeitgeber richten. Solche betriebsfremden Versorgungsrisiken werden über eine Rückdeckungsversicherung auf einen externen Versicherer abgewälzt und vorfinanziert. Bei der vollständigen oder kongruenten Rückdeckung entsprechen die Versicherungsleistungen genau den zugesagten Versorgungsleistungen. Die partielle Rückdeckung bietet sich an, wenn der Arbeitgeber den Aufwand für die Vorfinanzierung der Versorgungsleistungen einschränken will und daher das Risiko eingeht, eigene Mittel zur Auffüllung und Erfüllung der gegebenen Versorgungsverpflichtungen aufbringen zu müssen. Sie wird dazu verwandt, entweder nur einen Teil einer zugesagten Leistung zu versichern oder aber die Rückdeckung auf die Versorgungsberechtigten bis zu einem gewissen Höchstalter zu beschränken. Teilweise wird auch nur die Altersversorgung über Rentenversicherungen abgesichert

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Rentenversicherung

Rentenversicherung Beitragszahlung

Die Beiträge zu Ihrer Rentenversicherung können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichten. Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbeitrags- und Jahreszahlung ein Jahr, bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr. Der erste oder einmalige Beitrag wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.