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Rentenversicherung Online Vergleich

Eine Rentenversicherung dient primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko absichern. Sie eignen sich insbesondere für Personen, die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den Todesfall über eine traditionelle Kapitallebensversicherung versichert werden können.
Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Rentenversicherung ist die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die Rentenversicherung wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen.



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Rentenversicherung

Rentenversicherung Auskunft und Beratung

Die Rentenversicherung Träger sind verpflichtet, die Bevölkerung in allgemein gehaltener Form über ihre sozialen Rechte und Pflichten aufzuklären. Das geschieht z. B. durch Herausgabe von Zeitschriften oder Merkblättern. Ferner sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, über die Leistungsvoraussetzungen und Verfahren zur Grundsicherung zu informieren, zu beraten und entsprechende Anträge anzunehmen und weiterzuleiten. Darüber hinaus hat der einzelne Versicherte Anspruch auf umfassende Beratung durch seinen Rentenversicherungsträger, dessen Auskunfts- und Beratungsstellen, Geschäftsstellen und örtliche Beratungsstellen sowie durch die für den Versicherungsträger ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten.

Rentenversicherung

Rentenversicherung garantierte Rente

In Deutschland zugelassene und niedergelassene britische Versicherer bieten britische Produkte an, die in ihrer Rentenhöhe ab Beginn vollständig garantiert werden. Anders als bei den üblichen Rententarifen wird nicht zwischen einem garantierten und überschussabhängigen Anteil der Gesamtrente differenziert. Die Höhe der Rentenzahlung ist vielmehr abhängig von der Höhe des Einzahlungsbetrages, dem gewählten Prozentsatz der Steigung der Rentenzahlungen, der Rendite, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mittels festverzinslichen Wertpapieren erzielt werden kann.

Rentenversicherung

Rentenversicherung Optionsrentenversicherung

Bei fast allen Kapitallebensversicherungen hat der VN das Recht, seine Versicherung bei Ablauf oder im Todesfall in eine sofort beginnende Rentenversicherung umzutauschen. In der Regel erfolgt der Umtausch nach einem speziellen Tarif, der günstiger als der normale Rententarif ist, da niedrigere Kostensätze enthalten sind. Die Leistung besteht in einer sofort beginnenden lebenslänglichen Rentenzahlung mit Rentengarantiezeit. Die Rente wird monatlich im Voraus gezahlt.

Rentenversicherung

Rentenversicherung Rückdeckungsversicherung

Diese Vertragsform sichert die Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, wenn dieser ihm unmittelbare Versorgungszusagen gegeben hat, aus denen sich die Ansprüche ausschließlich gegen den Arbeitgeber richten. Solche betriebsfremden Versorgungsrisiken werden über eine Rückdeckungsversicherung auf einen externen Versicherer abgewälzt und vorfinanziert. Bei der vollständigen oder kongruenten Rückdeckung entsprechen die Versicherungsleistungen genau den zugesagten Versorgungsleistungen. Die partielle Rückdeckung bietet sich an, wenn der Arbeitgeber den Aufwand für die Vorfinanzierung der Versorgungsleistungen einschränken will und daher das Risiko eingeht, eigene Mittel zur Auffüllung und Erfüllung der gegebenen Versorgungsverpflichtungen aufbringen zu müssen. Sie wird dazu verwandt, entweder nur einen Teil einer zugesagten Leistung zu versichern oder aber die Rückdeckung auf die Versorgungsberechtigten bis zu einem gewissen Höchstalter zu beschränken. Teilweise wird auch nur die Altersversorgung über Rentenversicherungen abgesichert

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Rentenversicherung

Rentenversicherung bei Wehrdienst, Unruhen oder Krieg

Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir gewähren Versicherungsschutz insbesondere auch dann, wenn die versicherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den Tod gefunden hat. Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen beschränkt sich eine für den Todesfall vereinbarte Kapitalleistung auf die Auszahlung des für des Todestag berechneten Zeitwertes der Versicherung (§ 176 Abs. 3 VVG entsprechend). Für den Todesfall versicherte Rentenleistungen vermindern sich auf den Betrag, den wir aus dem für den Todestag berechneten Zeitwert erbringen können.