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Eine Rentenversicherung dient primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko absichern. Sie eignen sich insbesondere für Personen, die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den Todesfall über eine traditionelle Kapitallebensversicherung versichert werden können.
Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Rentenversicherung ist die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die Rentenversicherung wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen.



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Rentenversicherung

Rentenversicherung Versicherter Personenkreis

Versicherungspflichtig zur gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Ausgenommen hiervon sind lediglich versicherungsfreie Personen wie z. B. Beamte, geringfügig Beschäftigte, ordentlich Studierende in daneben ausgeübten Beschäftigungen oder Vollrentner wegen Alters (§ 5 SGB VI). Darüber hinaus ist auf Antrag eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 SGB VI u. a. möglich für Angestellte, die Mitglied einer öffentlich-rechtlichen oder berufsständischen Versorgungseinrichtung sind (z. B. Architekten, Ärzte, Anwälte) Lehrer oder Erzieher an nichtöffentlichen Schulen mit Versorgungsanwartschaften nach beamtenrechtlichen Grundsätzen, selbstständige tätige Handwerker, wenn sie mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Rentenversicherung

Rentenversicherung Mindestrente

Eine Mindestrentengarantie wird auch bei dieser Art der Rentenversicherung vereinbart. Beim Tod des Versicherten während des Rentenbezugs wird die Rente in voller Höhe an die Hinterbliebenen im Rahmen der Mindestgarantie geleistet. Die Rentengarantie ist die Mindestlaufzeit der monatlichen oder jährlichen Zahlung, unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Zeitraum überlebt hat oder nicht. Empfehlenswert ist die steuerlich optimierte Garantiedauer. Einige Versicherer bieten wahlweise Vorschusszahlungen auf die noch ausstehenden Garantierenten an. Wenn die Garantierente die durchschnittliche Lebenserwartung der versicherten Person übersteigt, entfällt die vorteilhafte Besteuerung des Ertragsanteils der Rente. Geeigneter ist dann bei derartigem Bedarf eine Hinterbliebenenrente.

Rentenversicherung

Rentenversicherung sofort beginnende Rente

Die gewünschte sofort beginnende Rente wird entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise regelmäßig nachschüssig gezahlt, solange die versicherte Person lebt (lebenslängliche Rentenzahlung). Wird der Einmalbeitrag aus einer Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung mit Rentenoption finanziert, wird die Rente i. d. R. im Voraus erbracht. Sofort beginnende Rentenversicherung werden in unterschiedlicher Ausgestaltung angeboten, wobei die Unterschiede in der Gestaltung der mitversicherten Todesfallleistung liegen. Eine Gestaltungsform ist die MRG neben der Erstattungsmöglichkeit der getätigten Einzahlung abzüglich der bereits gezahlten Renten. Auch die Vereinbarung einer Witwer- oder Witwenrente wird angeboten. Ihre Höhe wird in einem Prozentsatz der Hauptrente, typischerweise in Anlehnung an die Rentenversicherung mit 60 Prozent, aber auch 50 Prozent oder bis zu 100 Prozent, fixiert.

Rentenversicherung

Rentenversicherung geringe Einkünfte

Erwarten Sie bei bestehender Versicherungspflicht nur geringe Einkünfte oder sogar Verluste? Beantragen Sie einkommensgerechte Beitragszahlung. Durch die einkommensgerechte Beitragszahlung zahlen Sie den Betrag zur Rentenversicherung prozentual in der Höhe des gültigen Beitragssatzes zur Rentenversicherung (19,9 %) von Ihrem Einkommen Wird die einkommensgerechte Beitragszahlung nicht beantragt, ist ein Regelbeitrag zu zahlen. Die einkommensgerechte Zahlung ist in 2009 bei monatlichen Einkünften bis zu 2.520 EUR in den alten und 2.135 EUR in den neuen Bundesländern (2008: 2.485 EUR bzw. 2.100 EUR) günstiger als der Regelbeitrag. Liegt das monatliche Einkommen unter 400 EUR ist im Jahr 2009 und 2008 ein monatlicher Mindestbeitrag von 79,60 EUR zu entrichten.

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Rentenversicherung

Rentenversicherung bei Wehrdienst, Unruhen oder Krieg

Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir gewähren Versicherungsschutz insbesondere auch dann, wenn die versicherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den Tod gefunden hat. Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen beschränkt sich eine für den Todesfall vereinbarte Kapitalleistung auf die Auszahlung des für des Todestag berechneten Zeitwertes der Versicherung (§ 176 Abs. 3 VVG entsprechend). Für den Todesfall versicherte Rentenleistungen vermindern sich auf den Betrag, den wir aus dem für den Todestag berechneten Zeitwert erbringen können.