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Rentenversicherung Versicherungsvergleiche

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Rentenversicherung Versicherungsvergleiche

Eine Rentenversicherung dient primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko absichern. Sie eignen sich insbesondere für Personen, die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den Todesfall über eine traditionelle Kapitallebensversicherung versichert werden können.
Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Rentenversicherung ist die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die Rentenversicherung wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen.



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Rentenversicherung

Rentenversicherung Antrag

In § 4 SGB VI bestimmte Personenkreise können auch auf Antrag eine Pflichtversicherung durchführen. Nach § 7 SGB VI können Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, freiwillige Rentenversicherungsbeiträge entrichten. Personen, die versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind, können jedoch nur dann freiwillig versichert werden, wenn sie mindestens für fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Rentenversicherung

Rentenversicherung garantierte Rente

In Deutschland zugelassene und niedergelassene britische Versicherer bieten britische Produkte an, die in ihrer Rentenhöhe ab Beginn vollständig garantiert werden. Anders als bei den üblichen Rententarifen wird nicht zwischen einem garantierten und überschussabhängigen Anteil der Gesamtrente differenziert. Die Höhe der Rentenzahlung ist vielmehr abhängig von der Höhe des Einzahlungsbetrages, dem gewählten Prozentsatz der Steigung der Rentenzahlungen, der Rendite, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mittels festverzinslichen Wertpapieren erzielt werden kann.

Rentenversicherung

Rentenversicherung Erhöhungsoption

Sind versicherte Person und Versicherungsnehmer identisch, so kann ohne ein besonderes Ereignis alle fünf Jahre ein zusätzlicher Todesfallschutz in bestimmter Höhe ohne erneute Gesundheitsprüfung abgesichert werden. Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung einer selbstständigen Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung, Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B. maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr als um 100 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme erhöht werden.

Rentenversicherung

Rentenversicherung geringe Einkünfte

Erwarten Sie bei bestehender Versicherungspflicht nur geringe Einkünfte oder sogar Verluste? Beantragen Sie einkommensgerechte Beitragszahlung. Durch die einkommensgerechte Beitragszahlung zahlen Sie den Betrag zur Rentenversicherung prozentual in der Höhe des gültigen Beitragssatzes zur Rentenversicherung (19,9 %) von Ihrem Einkommen Wird die einkommensgerechte Beitragszahlung nicht beantragt, ist ein Regelbeitrag zu zahlen. Die einkommensgerechte Zahlung ist in 2009 bei monatlichen Einkünften bis zu 2.520 EUR in den alten und 2.135 EUR in den neuen Bundesländern (2008: 2.485 EUR bzw. 2.100 EUR) günstiger als der Regelbeitrag. Liegt das monatliche Einkommen unter 400 EUR ist im Jahr 2009 und 2008 ein monatlicher Mindestbeitrag von 79,60 EUR zu entrichten.

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Rentenversicherung

Überschüsse Rentenversicherung

Die Überschüsse stammen im Wesentlichen aus den Erträgen der Kapitalanlagen. Von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen vorgesehen sind (§ 3 der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung), erhalten die Versicherungsnehmer insgesamt mindestens den in dieser Verordnung genannten Prozentsatz. In der derzeitigen Fassung der Verordnung sind 90 Prozent vorgeschrieben. Aus diesem Betrag werden zunächst die Zinsen gedeckt, die zur Finanzierung der garantierten Versicherungsleistungen benötigt werden (§ 1 Abs. 2 der Verordnung). Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.