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Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen.
Die Höchstversicherungsdauer für Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Diese Versicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll. Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Beiträge zu reinen Risikolebensversicherung sind stets als Sonderausgaben abziehbar, wenn das Versicherungsunternehmen das Versicherungsgeschäft im Inland betreiben darf. Sie dienen aber i. d. R. auch nicht zur privaten Kapitalanlage, sondern allenfalls zur privaten Absicherung. In den Beiträgen zu einer Risikolebensversicherung ist demnach auch kein Sparanteil enthalten. Einkünfte aus Kapitalvermögen können mit einer solchen Versicherung deshalb auch nicht anfallen.
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Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme

Die Versicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Die versicherte Summe wird beim Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer entsprechend dem sinkenden Deckungsbedarf zur Auszahlung kommen. Die Anfangsversicherungssumme wird jährlich um einen gleich bleibenden Betrag reduziert und so dem notwendigen Deckungsbedarf, z. B. im Zusammenhang mit einem Annuitätendarlehen angepasst. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung. Als sog. Restschuldversicherung zur Sicherung eines Darlehens passt sie sich völlig dem Tilgungsverlauf an

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Risikolebensversicherung Umtauschoption

Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme können während ihrer Laufzeit spätestens bis zum Ende des zehnten Versicherungsjahres ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung über dieselbe oder auch eine niedrigere Todesfallsumme umgetauscht werden. Dieser Umtausch ist einmal zulässig. Soll eine eingeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ebenfalls umgetauscht werden, so ist dies in der Regel von einer erneuten Gesundheitsprüfung abhängig. Bei einer Versicherungsdauer bis zu zehn Jahren muss der Umtausch spätestens drei Monate vor Ablauf der Risikolebensversicherung beantragt werden.

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Risikolebensversicherung Zusatzversicherung

Die Risiko-Zusatzversicherung bietet einen preisgünstigeren Versicherungsschutz als die separate Risikolebensversicherung . Der Beitragsvorteil ergibt sich aus der gemeinsam mit dem Hauptvertrag geführten Vertragsverwaltung. Die Risiko-Zusatzversicherung bietet sich dann an, wenn ein erhöhter Todesfallschutz insbesondere zur Hinterbliebenenversorgung benötigt wird, der über der Erlebensfallleistung liegen soll. Die Risiko-Zusatzversicherung kann mit gleich bleibender oder mit monatlich fallender Versicherungssumme vereinbart werden. In der Regel besteht innerhalb der ersten zehn Jahre eine Umtauschoption in eine Kapitallebensversicherung mit gleicher oder kleinerer Versicherungssumme. Dynamikanpassungen sind in der Regel nicht vorgesehen.

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Risikolebensversicherung Beiträge

Einige Bausparkassen verbinden die Darlehensauszahlung mit einer Pflichtlebensversicherung. Dabei handelt es sich durchweg um so genannte Risikolebensversicherung. Versichert ist der jeweilige Darlehensrestbetrag. Da eine Kapitalansammlung nicht erfolgt und im Erlebensfall somit kein Auszahlungsanspruch gegeben ist, können die Beiträge niedrig gehalten werden. Trotzdem sind zum Teil nicht unerhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bausparkassen zu verzeichnen. Die Beiträge werden meist zusätzlich zu den Tilgungsbeiträgen verlangt. Es gibt jedoch auch die Regelung, dass die Tilgungsbeiträge die Versicherungsprämien mit beinhalten. In diesem Fall erhöht sich durch den Versicherungsschutz die monatlich zu erbringende Leistung nicht. Dafür verlängert sich die Laufzeit geringfügig.

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Risikolebensversicherung Restschuldversicherung

Bei der Restschuldversicherung, auch Restkreditversicherung genannt, handelt es sich um eine Art Risikolebensversicherung. Sie löst die Restschuld eines Baukredits, eines Ratenkredits an Privatpersonen, eines Konsumentenkredits, einer Bauzwischenfinanzierung, eines Privatkredits für Hochschulabsolventen zur Rückzahlung der BAföG-Leistungen oder eines kleingewerblichen Darlehens auf einen Schlag ab, falls der Versicherte verstirbt. Familie oder Hinterbliebene können so mit dem Todesfallkapital den restlichen Kredit tilgen.