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Risikolebensversicherung Anbieter

Die Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen.
Eine Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll. Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung.


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Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben

Sie dient der gegenseitigen Absicherung von zwei Ehegatten oder Geschäftspartnern sowie der Hinterbliebenenabsicherung. Die Todesfallsumme wird jedoch nur einmal im Todesfall des Erstversterbenden gezahlt. Dadurch kann diese Vertragsform beitragsgünstiger als zwei getrennte Versicherungen angeboten werden.

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Risikolebensversicherung Nicht abzugsfähige Versicherungsprämien

Nicht abzugsfähig sind insbesondere: die Risikolebensversicherung. Die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung sind nur als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG im Rahmen der Höchstbeträge abzugsfähig. Dies gilt auch, wenn zum Beispiel eine Grundstücksgemeinschaft eine Risikolebensversicherung auf das Leben eines Gemeinschafters abschließt (vgl. analog BFH, Urteil v. 11.5.1989, IV R 56/87, BStBl 1989 II S. 657), wenn die Risikolebensversicherung zur Absicherung von Baukrediten dient (vgl. BFH, Urteil v. 29.10.1985, IX R 56/82, BStBl 1986 II S. 143) oder wenn die Darlehensgewährung vom Abschluss einer Lebensversicherung abhängig gemacht wird (vgl. Hessisches FG, Urteil v. 26.5.1993, 12 K 2330/90, EFG 1993, S. 779, rkr.).

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Risikolebensversicherung Absicherungsform

Die Kombination mit der privaten Rentenpolice vereint Altersversorgung in Form der Rentenleistung oder Kapitalabfindung und den Risikoschutz bei Berufsunfähigkeit miteinander, wobei diese Vertragsform preisgünstiger als eine Kapitallebensversicherung ist und zu einer höheren Kapitalzahlung führen kann. Der Grund liegt in der fehlenden Absicherung des Todesfallrisikos. Die Rentenversicherung kann mit Beitragsrückgewähr und Mindest-Rentengarantiedauer vereinbart werden. Die Kombination mit der Risikolebensversicherung dürfte die preisgünstigste Absicherungsform für das BU-Risiko sein. Es wird auf die Kapitalbildung und die hierfür erforderlichen Sparanteile der Beiträge verzichtet. Dafür handelt es sich auch um eine ausgesprochene Risikoabsicherung für Todesfall und BU. Eine Umtauschoption in eine Kapitallebensversicherung wird oft angeboten.

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Risikolebensversicherung Finanzierung

Preisangabenverordnung Nach der Preisangaben-Verordnung müssen bei einer Finanzierung die Beiträge der Restschuldversicherung in den Effektivzins mit eingerechnet werden, falls der Kredit nur dann gewährt wird, wenn auch die Restschuld- oder Risikolebensversicherung abgeschlossen wird. Dies hat dazu geführt, dass einige Bausparkassen im Gegensatz zu früher ihre Bausparbedingungen dahingehend geändert haben, dass eine Restschuld- oder Risikoversicherung nicht mehr obligatorisch ist. Damit vermeiden die Bausparkassen die Angabe der Restschuldversicherung im Effektivzins.

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Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung Restschuldversicherung

Bei der Restschuldversicherung, auch Restkreditversicherung genannt, handelt es sich um eine Art Risikolebensversicherung. Sie löst die Restschuld eines Baukredits, eines Ratenkredits an Privatpersonen, eines Konsumentenkredits, einer Bauzwischenfinanzierung, eines Privatkredits für Hochschulabsolventen zur Rückzahlung der BAföG-Leistungen oder eines kleingewerblichen Darlehens auf einen Schlag ab, falls der Versicherte verstirbt. Familie oder Hinterbliebene können so mit dem Todesfallkapital den restlichen Kredit tilgen.