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Risikolebensversicherung Leistungsvergleich

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Risikolebensversicherung Leistungsvergleich

Die Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen.
Eine Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll. Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung.


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Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung Überschussanteile

Seltener werden die Überschussanteile bei Risikolebensversicherung angesammelt und zum Vertragsende ausgezahlt. Eine solche Regelung ist insofern ungünstiger, als sie nicht wie die Beitragsreduzierung durch die Sofortgewinnbeteiligung zu niedrigeren Beiträgen führt. Bei Risikolebensversicherung besteht ein Umtauschrecht. Der VN kann eine andere Form der Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit gleich hoher oder niedrigerer Versicherungssumme vereinbaren. Für die Anschlussversicherung werden die Beiträge nach dem dann geltenden Eintrittsalter und Tarif berechnet. Der Umtausch kann bis spätestens zum Ende des 10. Versicherungsjahres erfolgen. Besondere Bedeutung hat diese Versicherung für die Darlehens- und Hypothekenabsicherung. Bausparkassen verlangen grundsätzlich die Absicherung des Todesfallrisikos zumeist über Risikolebensversicherung.

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Risikolebensversicherung Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Die BUZ ist anwendbar als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung, einer Kapitallebensversicherung, der aufgeschobenen Rentenversicherung und der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung. Die Zusatzversicherung kann sowohl zusätzlich zur Kapital- und Risikolebensversicherung vereinbart werden wie auch zur Rentenversicherung. Die Ausführungen zur selbstständigen BUV gelten grundsätzlich auch für die BUZ, sodass auf den Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung verwiesen werden kann. Zur reinen Risikoabsicherung empfiehlt sich die Kombination mit einer Risikolebensversicherung. Für Singles kann die Kombination mit der Rentenversicherung interessant sein. Als Koppelung mit fondsgebundenen Produkten ist die BUZ eher fehl am Platze.

Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung

Besteht Versorgungsbedarf für eine BU-Leistung, so sollte zunächst geprüft werden, ob und zu welchen Konditionen ein Einschluss in schon bestehende Kapitalleben-, Renten- oder Risikolebensversicherung möglich ist. Dabei sollte auf identische Vertragsdauern der Haupt- und BU-Zusatzversicherung geachtet werden. Möglichst sollte die BUZ bis zum 65. Lebensjahr, mindestens 63. Lebensjahr eingeschlossen werden. Normalerweise ist eine erneute Gesundheitsprüfung für den Einschluss der BUZ erforderlich.

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Risikolebensversicherung Beiträge

Einige Bausparkassen verbinden die Darlehensauszahlung mit einer Pflichtlebensversicherung. Dabei handelt es sich durchweg um so genannte Risikolebensversicherung. Versichert ist der jeweilige Darlehensrestbetrag. Da eine Kapitalansammlung nicht erfolgt und im Erlebensfall somit kein Auszahlungsanspruch gegeben ist, können die Beiträge niedrig gehalten werden. Trotzdem sind zum Teil nicht unerhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bausparkassen zu verzeichnen. Die Beiträge werden meist zusätzlich zu den Tilgungsbeiträgen verlangt. Es gibt jedoch auch die Regelung, dass die Tilgungsbeiträge die Versicherungsprämien mit beinhalten. In diesem Fall erhöht sich durch den Versicherungsschutz die monatlich zu erbringende Leistung nicht. Dafür verlängert sich die Laufzeit geringfügig.

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Risikolebensversicherung Restschuldversicherung

Bei der Restschuldversicherung, auch Restkreditversicherung genannt, handelt es sich um eine Art Risikolebensversicherung. Sie löst die Restschuld eines Baukredits, eines Ratenkredits an Privatpersonen, eines Konsumentenkredits, einer Bauzwischenfinanzierung, eines Privatkredits für Hochschulabsolventen zur Rückzahlung der BAföG-Leistungen oder eines kleingewerblichen Darlehens auf einen Schlag ab, falls der Versicherte verstirbt. Familie oder Hinterbliebene können so mit dem Todesfallkapital den restlichen Kredit tilgen.