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Optimale Rürup Rente

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Optimale Rürup Rente

Rürup Rente heißt die seit 2005 am Markt angebotene, private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG. Sie richtet sich primär an Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Rentner und Arbeitnehmer. Die Finanzverwaltung prüft die Einhaltung der steuerlichen Voraussetzungen, ob der steuerliche Abzug der Beiträge gerechtfertigt ist. Sie verlangt vom Steuerpflichtigen entsprechende Versicherungs- oder Vertragsunterlagen.
Für Senioren ergibt sich bei einem Einmalbeitrag in Höhe von 20.000 EUR p. a. ein beachtlicher Steuervorteil.


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Rürup Rente Alterseinkünftegesetz

Das Alterseinkünftegesetz beinhaltet Vorgaben und Voraussetzungen, die in Rürup Rente enthalten sein müssen: Es müssen lebenslange Rentenleistungen garantiert werden. Es darf frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine Leistung in Anspruch genommen werden. Die Leistungen sind grundsätzlich nur an den Versicherten selbst auszuzahlen, wobei allerdings eine begrenzte Vererbbarkeit durch den Einschluss einer Hinterbliebenenversorgung zulässig ist. Diese Vererbbarkeit erstreckt sich allerdings nur auf Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder. Der Vertrag darf nicht beliehen, übertragen oder veräußert werden.

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Rürup Rente Flexibilität

Als Konsequenz stellt sich eine sehr differenzierte Betrachtung der Rürup-Rentenangebote dar. Für Frauen dürften sie nachteiliger sein als für Männer, für Singles wiederum interessanter als für kinderreiche Familien, die sicherlich mit der Riester-Rente besser gefördert werden. Eine vergleichbare Familienkomponente gibt es bei der Rürup Rente im Übrigen nicht. Daraus ergibt sich in der Konsequenz, dass die private Basisrente à la Rürup die bessere Lösung für Singles männlichen Geschlechts ist. Bei variabler Einzahlungshöhe - eine laufende jährliche Beitragsentrichtung ist nicht erforderlich - bietet die Rürup Rente auch eine entsprechende Flexibilität und kann daher den aktuellen finanziellen Spielräumen angepasst werden. Ein Anpassungsautomatismus in Form von dynamischen Erhöhungen ist nicht vorgesehen. Dafür ist die private Basisrente à la Rürup Hartz-IV-fest, d.h. das angesammelte Kapital bleibt beim Arbeitslosengeld II unberücksichtigt.

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Rürup Rente Basisversorgung

In dieser Schicht ist die gesetzliche Rentenversicherung ebenso enthalten wie die berufsständischen Versorgungswerke, die landwirtschaftliche Alterskasse und die private, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung, die sog. Rürup Rente - oder Basis-Rente. Von den als Sonderausgaben abzugsfähigen Versicherungsbeiträgen werden Beiträge zu GRV, landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Rürup-Rente gesondert berücksichtigt. Diese werden als Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 Abs. 3 EStG für 2005 auf 60 Prozent bis max. 12.000 EUR bei Alleinstehenden bzw. 24.000 EUR bei Verheirateten erhöht. Ab 2006 steigen sie jährlich um 2 Prozent, liegen ab 2025 bei 100 Prozent und erreichen die Höchstgrenze von 20.000 EUR bei Alleinstehenden bzw. 40.000 EUR bei Verheirateten.

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Rürup Rente Kapitalanlageprodukte

Zu den Kapitalanlageprodukten zählen alle Rentenversicherungen, die nicht Rürup Rente -konform sind, alle Kapital- und fondsgebundene Lebensversicherungen und sonstigen Anlageprodukte wie Aktien und Rentenpapiere, Fonds, Immobilien etc. Für alle ab 01.01.2005 neu abgeschlossenen Renten- und Lebensversicherungen gilt: Die Beiträge können steuerlich nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Erträge werden grundsätzlich steuerpflichtig, wobei als Berechnungsformel Versicherungsleistung - Summe der auf sie entrichteten Beiträge = steuerpflichtiger Ertrag gilt. Eine Besteuerung beim Versicherungsnehmer entfällt künftig nur noch dann, wenn das Versicherungsverhältnis durch dessen Tod endet.

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Rürup Rente Veränderungen ab 2005

Die in den letzten Monaten vor der Neuregelung insbesondere populären Depotbeitragsversicherungen oder Renditemodelle 5+7 oder 12-Jahres-Verträge dürften ab dem 01.01.2005 aufgrund ihrer steuerlichen Nachteiligkeit weitgehend ihre Bedeutung einbüssen. Die steuerlichen Veränderungen ab 2005 führen zu einer Konzentration der Tarifangebote auf verschiedene Varianten der Rürup Rente, von Rentenpolicen, bAV und Invaliditätsschutz.