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Beitragsvergleich Sterbegeldversicherung

Der Vertrag einer Sterbegeldversicherung wird lebenslänglich abgeschlossen und sieht eine Leistung nur im Todesfall vor. Vielfach wird allerdings die Versicherungssumme spätestens mit dem Endalter 85 ausgezahlt und die Beitragszahlung mit 85, teilweise auch schon deutlich früher - z.B. mit 65 - beendet.
Die Versicherungssummen der Sterbegeldversicherungen sind meist relativ gering und liegen bei etwa 5.000 EUR, in Einzelfällen bis zu 20.000 EUR. Besonderen Auftrieb erhielt die Sterbegeldversicherung durch die Streichung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung, die seit 1989 in mehreren Stufen erfolgte.


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Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung Todesfallversicherung

Eine spezielle Todesfallversicherung stellt die Sterbegeldversicherung insofern dar, als sie nur kleine Summen bis zu 5.000 EUR zur Deckung der Beerdigungskosten bereitstellen soll. Sie hat insbesondere nach der Reduzierung bzw. Streichung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Gesundheitsreformgesetz 1989 erheblichen Zulauf erfahren.

Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung versicherte Person

Die versicherte Person ist die im Versicherungsvertrag als versichert bezeichnete Person. Dies kann, muss aber nicht der Versicherungsnehmer (VN) sein. In der Lebensversicherung muss eine nicht mit dem VN identische versicherte Person der Versicherung zustimmen, soweit die Versicherungssumme die für Sterbegeldversicherung übliche Höhe überschreitet. Ist ein Minderjähriger versicherte Person, muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.

Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung Leistungen

Zu der Frage, ob und in welchem Umfang Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung auf die als außergewöhnliche Belastung anzuerkennenden Aufwendungen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen (Ehefrau) anzurechnen sind. Die Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung hängen mit den gemäß § 33 EStG zu berücksichtigenden Aufwendungen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen zusammen. Die Leistungen sind allerdings nicht ausschließlich auf diejenigen Aufwendungen anzurechnen, die als eigentliche Bestattungskosten gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.

Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung Hinterbliebenenleistung

Die Nachweisung ist von allen Sterbekassen einzureichen. Von Pensionskassen ist die Nachweisung nur dann einzureichen, wenn sie rechtlich selbständige Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben, die nicht Hinterbliebenenleistung einer Pensionsversicherung darstellen.

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Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung Voraussetzungen

Kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 53 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7631-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3139), sind von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sich ihr Geschäftsbetrieb auf die Sterbegeldversicherung beschränkt und sie im übrigen die Voraussetzungen des § 1 erfüllen.