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Sterbegeldversicherung

Form der Todesfallversicherung. Der Vertrag wird lebenslänglich abgeschlossen und sieht eine Leistung nur im Todesfall vor. Vielfach wird allerdings die Versicherungssumme spätestens mit dem Endalter 85 ausgezahlt und die Beitragszahlung mit 85, teilweise auch schon deutlich früher - z.B. mit 65 - beendet.
Die Versicherungssummen der Sterbegeldversicherung sind meist relativ gering und liegen bei etwa 5.000 EUR, in Einzelfällen bis zu 20.000 EUR. Besonderen Auftrieb erhielt die Sterbegeldversicherung durch die Streichung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung, die seit 1989 in mehreren Stufen erfolgte. Außerdem gilt sie als wichtiger Bestandteil im Angebot der Seniorenversicherungen. Bei Senioren steht hier das Motiv einer würdigen Beerdigung im Vordergrund, die durch diese Versicherung gewährleistet werden soll.
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Sterbegeldversicherung Sterbegeld

Die Versicherungssummen der Sterbegeldversicherung ist meist relativ gering und liegen bei etwa 5.000 EUR, in Einzelfällen bis zu 20.000 EUR. Besonderen Auftrieb erhielt die Sterbegeldversicherung durch die Streichung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung, die seit 1989 in mehreren Stufen erfolgte. Außerdem gilt sie als wichtiger Bestandteil im Angebot der Seniorenversicherungen. Bei Senioren steht hier das Motiv einer würdigen Beerdigung im Vordergrund, die durch diese Versicherung gewährleistet werden soll.

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Sterbegeldversicherung versicherte Person

Die versicherte Person ist die im Versicherungsvertrag als versichert bezeichnete Person. Dies kann, muss aber nicht der Versicherungsnehmer (VN) sein. In der Lebensversicherung muss eine nicht mit dem VN identische versicherte Person der Versicherung zustimmen, soweit die Versicherungssumme die für Sterbegeldversicherung übliche Höhe überschreitet. Ist ein Minderjähriger versicherte Person, muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.

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Sterbegeldversicherung Leistungen

Zu der Frage, ob und in welchem Umfang Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung auf die als außergewöhnliche Belastung anzuerkennenden Aufwendungen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen (Ehefrau) anzurechnen sind. Die Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung hängen mit den gemäß § 33 EStG zu berücksichtigenden Aufwendungen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen zusammen. Die Leistungen sind allerdings nicht ausschließlich auf diejenigen Aufwendungen anzurechnen, die als eigentliche Bestattungskosten gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.

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Sterbegeldversicherung Hinterbliebenenleistung

Die Nachweisung ist von allen Sterbekassen einzureichen. Von Pensionskassen ist die Nachweisung nur dann einzureichen, wenn sie rechtlich selbständige Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben, die nicht Hinterbliebenenleistung einer Pensionsversicherung darstellen.

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Sterbegeldversicherung Pfändungsschutzbestimmung

Der Gesetzgeber will mit der Pfändungsschutzbestimmung des § 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO nur solche Versicherungen erfassen, mit denen die beim Tode des Versicherungsnehmers anfallenden Ausgaben, vor allem die Bestattungskosten, abgedeckt werden sollen (vgl. BTDrucks 1/4452, S. 3; OLG Bamberg, JurBüro 1985, S. 1739 <1740>; AG Köln, VersR 1967, S. 948). Dem entsprach die ursprüngliche im Regierungsentwurf vorgesehene Fassung der Norm; es sollten nur Sterbegeldversicherung beschränkt pfändungsfrei bleiben (vgl. BTDrucks, a.a.O., S. 20).