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Unfallversicherung

Wir vergleichen für Sie kostenlos und unverbindlich zwischen den besten und günstigsten Anbietern.
Sie können durch unseren unabhängigen Unfallversicherung Vergleich bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.

Beitragsberechnung und Vergleich

Unfallversicherung

Unfallversicherung Vergleich
Wieviele Personen möchten Sie versichern?
Tarifgruppe des Antragstellers (Öffentlichen Dienst?)
Eingabemaske Unfallversicherung - Person 1
Vorname
Geburtsdatum
Geschlecht
Handwerkliche/körperliche Tätigkeit
Tätig als (es gibt Sondereinstufungen für diese Berufe)
Hilfe
Für einige Gesellschaften gibt es eigene Tarife für diese Berufe.
Grundinvalidität
Hilfe
Diese Summe sollte bei etwa dem 2-3 fachen des Jahresbruttoverdienstes liegen. Je nach gewählter Progression steigt die Entschädigungsleistung bei Invalidität progressiv an.
Progression Diagramm anzeigen
Hilfe
Wer vor allem im oberen Invaliditätsbereich gut abgesichert sein will sollte eine hohe Progression wählen. Empfehlen würden wir aber hier 225% oder 350%. Schauen Sie sich bitte dazu auch die Infografik an.
Vollinvalidität
Hilfe
Die max. Leistung bei 100% Invalidität.
Todesfall
Hilfe
Kommt man durch einen Unfall zu Tode, wird die vereinbarte Leistung gezahlt.
Übergangsleistung
Hilfe
Diese Leistung wird in der Regel nach 6 Monaten gezahlt, wenn die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit mindestens 50% beeinträchtigt ist. Unserer Meinung nach ist es nicht sinnvoll diese Leistung zu versichern.
Krankenhaus+ Genesungsgeld
Hilfe
Liegt man nach einem Unfall im Krankenhaus wird für jeden Tag das vereinbarte Krankenhaustagegeld gezahlt. Zusätzlich erhält man Genesungsgeld für die Tage im Krankenhaus. Das Genesungsgeld wird jedoch ab dem 10. Tag nur noch abgestuft gezahlt.
Unfall-Rente
Hilfe
Nach einem Unfall wird die vereinbarte Rente lebenslang gezahlt, allerdings erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Unserer Meinung ist diese Leistung sehr teuer zu versichern. Sie sollten statt dessen eine höhere Grundsumme versichern, da gibt es auch schon ab 1% Invalidität mehr Leistung.
Knochenbruch (siehe Hilfe)
Hilfe
Es gibt nur wenig Anbieter die nach einem Unfall bestimmt Knochenbrüche mit einer Einmalzahlung abfinden. Sie finden diese Leistungen im Berechnungsergebnis im Leistungsvergleich und noch näher beschrieben im Bedingungswerk des Anbieters.
Einschluß Schwere Krankheiten (Krebserkrankung, Schlaganfall, Herzinfarkt)
Hilfe
Absicherung gegen Schlaganfall, Herzinfarkt und fortgeschrittene Krebserkrankungen
Sofortige Leistung bei Anspruchanerkennung
Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr
Besonders günstige Prämien für Nichtraucher
Unkomplizierte Risikoprüfung
Nichtraucher ist wer in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung kein Nikotin aktiv zu sich genommen hat.
Diese Einmalzahlung wir geleistet bei erstmaliger Diagnose von fortgeschrittener Krebserkrankung, Schlaganfall oder Herzinfarkt.

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

[ Häufig gestellte Fragen ]

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist nach wie vor die größte Gewinnsparte der Versicherer. Mehr als 29 Millionen Versicherungsnehmer haben in Deutschland eine Unfallversicherung abgeschlossen. Bemerkenswert ist, dass es in dieser Versicherungssparte kaum real existierenden Wettbewerb gibt - horrende Unterschiede beim Beitragssatz von bis zu 375 Prozent belegen dies recht eindrucksvoll. Um so mehr sollte der potenziell Interessierte vor Vertragsabschluss mehrere Angebote einholen und nicht das Erstbeste annehmen. Dass die Absicherung des Unfallrisikos sinnvoll und eine empfehlenswerte Ergänzung zur Gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sein kann, zeigen die Unfallstatistiken.
Die private und betriebliche Unfallversicherung kann mit ihren Leistungen dazu beitragen, empfindliche Einkommensverluste und Einbussen an Lebensqualität abzufedern sowie Geldmittel für Umbaumaßnahmen und Existenzgründungen bereitzustellen.
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Unfallversicherung

Unfallversicherung Gliedertaxe

Wenn eine verbesserte Gliedertaxe zugrunde gelegt wird, können sich daraus zusätzliche materielle Verbesserungen des Versicherungsschutzes in Form von höheren Invaliditätssummenleistungen durch den Versicherer ergeben. Für zahlreiche Berufsgruppen existieren ebenso spezielle Gliedertaxen, wie dies auch in Sondervereinbarungen bei betrieblichen Gruppen- Unfallversicherungen bereits Standard geworden ist. Lediglich im Bereich der privaten Einzel- Unfallversicherung versuchen bisher nur einige wenige Versicherer sich durch leistungsmäßige Vorteile zu profilieren wie beispielsweise InterRisk, Baden-Badener, Würzburger, Aspecta, WÜBA sowie insbesondere Maklerzusammenschlüsse und Spezialangebote wie Best Advice, Best Intention, CHARTA, FIRST, GSR, Comfort etc.

Unfallversicherung

Unfallversicherung Unfallrente

Für die Leistung einer Unfallrente gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Invaliditätsleistung. Der Unfall muss dann allerdings i. d. R. zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent geführt haben. Die Unfallrente wird ab dem Schadentag lebenslang gezahlt, und zwar monatlich im Voraus bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person verstirbt. Unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person wird die Unfallrente in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unberücksichtigt. Ebenso bleiben vereinbarte besondere Gliedertaxen unberücksichtigt. Eine Erhöhung der laufenden Rentenansprüche ist von den entsprechenden Vereinbarungen zur Überschussbeteiligungsberücksichtigung abhängig.

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Unfallversicherung Schwerverletztengeld

Führt ein Unfall zu einer mitversicherten Verletzung, so entsteht ein Anspruch auf Leistung aus der versicherten Summe von 500 EUR. Die Höhe der Leistung richtet sich nach den in einer Schwerverletztengeldtabelle festgelegten Prozentsätzen. Sind durch einen Unfall mehrere der aufgeführten Verletzungen entstanden, so werden die entsprechenden Leistungsprozentsätze zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht angenommen. Die Verletzung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Unfall ärztlich festgestellt und der Anspruch auf diese Leistung innerhalb eines Monats nach der ärztlichen Feststellung geltend gemacht worden sein.

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Unfallversicherung Versicherungsleistungen

Eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungsarten können inzwischen im Rahmen eines Unfallversicherungsvertrages vereinbart werden. Die Zusammenstellung ist entweder in Paketangeboten vorgegeben oder kann individuell nach Bedarf zusammengestellt werden. Letztere Vorgehensweise ist stets zu empfehlen, da von vielen Versicherern zum Teil unnütze Leistungskomponenten, die auch noch recht teuer sind, angeboten werden. Bei den Leistungsarten sollte die Invaliditätsleistung grundsätzlich im Vordergrund stehen. Alle anderen sonstigen Leistungen sind Kann-Leistungen und in der Regel weitestgehend verzichtbar. Jedoch sollte stets eine individuelle Bedarfsanalyse einem Vertragsabschluss vorangehen.

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Unfallversicherung Regelungen

Der neue § 179 VVG entspricht weitestgehend dem § 179 VVG a. F. Entfallen ist die Anwendung der Regelungen über die Versicherung für fremde Rechnung in den §§ 75 bis 79 VVG gemäß § 179 Abs. 2 Satz 2 VVG. Der Grund dafür liegt darin, dass diese nun nicht mehr im Teil für die Schadenversicherung, sondern im auch für die Summenversicherung unmittelbar anwendbaren Allgemeinen Teil vorgesehen wurden. Die Unfallversicherung kann für den Eintritt eines Unfalles des VN oder eines anderen vereinbart werden. Wird sie vom VN gegen Unfälle eines anderen für eigene Rechnung vereinbart, dann ist für die Wirksamkeit des Vertrags die schriftliche Einwilligung der versicherten Person notwendig.