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Für einige Gesellschaften gibt es eigene Tarife für diese Berufe.
Grundinvalidität
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Diese Summe sollte bei etwa dem 2-3 fachen des Jahresbruttoverdienstes liegen. Je nach gewählter Progression steigt die Entschädigungsleistung bei Invalidität progressiv an.
Progression Diagramm anzeigen
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Wer vor allem im oberen Invaliditätsbereich gut abgesichert sein will sollte eine hohe Progression wählen. Empfehlen würden wir aber hier 225% oder 350%. Schauen Sie sich bitte dazu auch die Infografik an.
Vollinvalidität
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Die max. Leistung bei 100% Invalidität.
Todesfall
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Kommt man durch einen Unfall zu Tode, wird die vereinbarte Leistung gezahlt.
Übergangsleistung
Hilfe
Diese Leistung wird in der Regel nach 6 Monaten gezahlt, wenn die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit mindestens 50% beeinträchtigt ist. Unserer Meinung nach ist es nicht sinnvoll diese Leistung zu versichern.
Krankenhaus+ Genesungsgeld
Hilfe
Liegt man nach einem Unfall im Krankenhaus wird für jeden Tag das vereinbarte Krankenhaustagegeld gezahlt. Zusätzlich erhält man Genesungsgeld für die Tage im Krankenhaus. Das Genesungsgeld wird jedoch ab dem 10. Tag nur noch abgestuft gezahlt.
Unfall-Rente
Hilfe
Nach einem Unfall wird die vereinbarte Rente lebenslang gezahlt, allerdings erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Unserer Meinung ist diese Leistung sehr teuer zu versichern. Sie sollten statt dessen eine höhere Grundsumme versichern, da gibt es auch schon ab 1% Invalidität mehr Leistung.
Knochenbruch (siehe Hilfe)
Hilfe
Es gibt nur wenig Anbieter die nach einem Unfall bestimmt Knochenbrüche mit einer Einmalzahlung abfinden. Sie finden diese Leistungen im Berechnungsergebnis im Leistungsvergleich und noch näher beschrieben im Bedingungswerk des Anbieters.
Einschluß Schwere Krankheiten (Krebserkrankung, Schlaganfall, Herzinfarkt)
Hilfe
Absicherung gegen Schlaganfall, Herzinfarkt und fortgeschrittene Krebserkrankungen
Sofortige Leistung bei Anspruchanerkennung
Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr
Besonders günstige Prämien für Nichtraucher
Unkomplizierte Risikoprüfung
Nichtraucher ist wer in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung kein Nikotin aktiv zu sich genommen hat.
Diese Einmalzahlung wir geleistet bei erstmaliger Diagnose von fortgeschrittener Krebserkrankung, Schlaganfall oder Herzinfarkt.

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

[ Häufig gestellte Fragen ]

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist nach wie vor die größte Gewinnsparte der Versicherer. Mehr als 29 Millionen Versicherungsnehmer haben in Deutschland eine Unfallversicherung abgeschlossen. Bemerkenswert ist, dass es in dieser Versicherungssparte kaum real existierenden Wettbewerb gibt - horrende Unterschiede beim Beitragssatz von bis zu 375 Prozent belegen dies recht eindrucksvoll. Um so mehr sollte der potenziell Interessierte vor Vertragsabschluss mehrere Angebote einholen und nicht das Erstbeste annehmen. Dass die Absicherung des Unfallrisikos sinnvoll und eine empfehlenswerte Ergänzung zur Gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sein kann, zeigen die Unfallstatistiken.
Die private und betriebliche Unfallversicherung kann mit ihren Leistungen dazu beitragen, empfindliche Einkommensverluste und Einbussen an Lebensqualität abzufedern sowie Geldmittel für Umbaumaßnahmen und Existenzgründungen bereitzustellen.
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Unfallversicherung

Unfallversicherung Todesfallleistung

Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalles, so entsteht ein Anspruch auf die für den Todesfall versicherte Summe. Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist dies dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn der Unfall schon angezeigt wurde. Die Frist beginnt, sobald Kenntnis vom Tod der versicherten Person und der Möglichkeit einer Unfallursächlichkeit gegeben sind. Bis zu einem Betrag von 5.000 EUR werden die Ausschlussbestimmungen beispielsweise für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen von einigen Versicherern nicht angewandt. Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder gleichgültig aus welcher Ursache später als ein Jahr nach dem Unfall und war der Anspruch auf Invaliditätsleistung bereits entstanden, so leistet der Versicherer nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.

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Unfallversicherung Vertrag

Die private Unfallversicherung ist nach wie vor die größte Gewinnsparte der Versicherer. Mehr als 29 Millionen Versicherungsnehmer haben in Deutschland eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Bemerkenswert ist, dass es in dieser Versicherungssparte kaum real existierenden Wettbewerb gibt - horrende Unterschiede beim Beitragssatz von bis zu 375 Prozent belegen dies recht eindrucksvoll. Um so mehr sollte der potenziell Interessierte vor Vertragsabschluss mehrere Angebote einholen und nicht das Erstbeste annehmen.

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Unfallversicherung

Auch für ältere und kranke Personen, die wegen Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr vereinbaren können, ist eine Unfallversicherung eine Alternative. Schließlich bieten eine ganze Reihe von Betrieben und Unternehmen ihren Mitarbeitern im Rahmen von Sozialleistungen betriebliche Gruppen- Unfallversicherungen , finanziert vom Arbeitgeber, an. Dadurch kann der auf Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Wegerisiken beschränkte Unfallversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften in sinnvoller Weise auf einen 24-Stunden-Rundum-Deckungsschutz einschl. Freizeitunfälle abgerundet werden. Sondertarife und Sonderbedingungen existieren darüber hinaus für einzelne Berufsgruppen wie z. B. für die Heilberufe, Musiker, Friseure, Bauhandwerker, aber auch für Juweliere, Gold- und Silberschmiede, Uhrmacher, Augenoptiker und Hörgeräteakustiker, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Instrumentenbauer, Winzer und Kellermeister, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Masseure, Krankengymnasten und Heilpraktiker.

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Unfallversicherung Invaliditätsleistungen

Leistungsvoraussetzung ist, dass die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und somit der Invaliditätsfall gegeben ist. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht worden sein. Dies ist die Generalklausel in den Standard-AUB. Die Meldefrist wird einzelvertraglich, insbesondere bei betrieblichen Gruppen-Unfallversicherungsverträgen deutlich verlängert. Hier ist es üblich, dass eine Verlängerung von 15 Monaten auf 18 Monate, 21 Monate oder 24 Monate nach dem Unfall vorgesehen wird, innerhalb der Invalidität von einem Arzt schriftlich festgestellt und geltend gemacht sein muss. Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt.

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Unfallversicherung Regelungen

Der neue § 179 VVG entspricht weitestgehend dem § 179 VVG a. F. Entfallen ist die Anwendung der Regelungen über die Versicherung für fremde Rechnung in den §§ 75 bis 79 VVG gemäß § 179 Abs. 2 Satz 2 VVG. Der Grund dafür liegt darin, dass diese nun nicht mehr im Teil für die Schadenversicherung, sondern im auch für die Summenversicherung unmittelbar anwendbaren Allgemeinen Teil vorgesehen wurden. Die Unfallversicherung kann für den Eintritt eines Unfalles des VN oder eines anderen vereinbart werden. Wird sie vom VN gegen Unfälle eines anderen für eigene Rechnung vereinbart, dann ist für die Wirksamkeit des Vertrags die schriftliche Einwilligung der versicherten Person notwendig.