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Der Staat fördert die Vermögensbildung durch die Anlage Vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG).
Die staatliche Förderung besteht nach diesem Gesetz in einer steuer- und sozialabgabenfreien Arbeitnehmer-Sparzulage, die für
bestimmte, gesetzlich abschließend geregelte Anlageformen Vermögenswirksame Leistungen vom Finanzamt gewährt wird.
Die Höchstbeträge begünstigter Vermögenswirksame Leistungen unterscheiden sich in Anlagen zum Wohnungsbau und Anlagen in
betriebliche bzw. außerbetriebliche Beteiligungen. Sie betragen 470 EUR bzw. 400 EUR. Während der Zulagensatz im Wohnungsbau
mit 9 % festgelegt ist, verdoppelt er sich auf 18 % bei den zuletzt genannten Anlagen in Aktien, Wertpapieren u. a.
Die maximale Sparzulage berechnet sich mit 114,30 EUR, weil beide Förderungen nebeneinander zulässig sind. Für vermögenswirksame
Leistungen , die ab dem 1.1.2009 in Mitarbeiterbeteilungen angelegt werden, soll der Sparzulagesatz auf 18% und die Einkommensgrenze
auf 20.000 EUR (bisher: 17.900 EUR) bzw. 40.000 EUR (bisher: 35.800 EUR bei Ehegatten angehoben werden[2]. Die Änderungen betreffen
die Arbeitnehmer-Sparzulage 2009, die ab 1.1.2010 beantragt werden kann. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist deshalb
abzuwarten.
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