Zusatzkrankenversicherung
Zusatzkrankenversicherung Ergänzungsversicherungen zur GKV
Auf der Basis der unterschiedlichen Gesundheitsstruktur und der Reformgesetze der letzten 15 Jahre hat die PKV in aller Regel
versucht, die entstandenen Lücken zumindest teilweise durch entsprechende Tarifangebote zu schließen. Diese Tarife waren allerdings
im Zeitablauf recht schnell überholt und entsprachen dann nicht mehr den aktuellen Zuständen in der Leistungsergänzung.
Zusatzkrankenversicherung
Zusatzkrankenversicherung Heilpraktikerleistung
Tarife für den Einschluss von Heilpraktikerleistungen werden ebenfalls angeboten. Die Zahl der Unternehmen, die sich hier
profiliert, ist noch relativ gering. Auch der Leistungskatalog ist höchst unterschiedlich zu beurteilen. Insofern macht es Sinn,
bei dem Wunsch nach bestimmten Kostenübernahmen für bestimmte alternative Heilmethoden die Leistungsfähigkeit der einzelnen
Versicherer im Detail zu hinterfragen und zu prüfen.
Zusatzkrankenversicherung
Auslandsreiseversicherung Zusatzkrankenversicherung
Grundsätzlich sind alle Personen versicherbar, die vorübergehend ins Ausland reisen und deren ständiger Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland liegt. Eine Beschränkung besteht jedoch hinsichtlich des Höchsteintrittsalters; zumeist wird ein
Vertragsabschluss nur bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres vorgenommen. Nur wenige Versicherer sehen ein höheres Eintrittsalter
oder keine altersmäßige Begrenzung vor.
Bislang sehen die am Markt angebotenen Tarife bei schwebenden Versicherungsfällen im Ausland eine Begrenzung der Nachleistungsdauer
von zumeist längstens 28 Tagen vor. Erfordert eine Erkrankung, für die ein Leistungsanspruch besteht, eine längere
Behandlung und ist eine Rückreise (Rücktransport) wegen der nachgewiesenen Transportunfähigkeit nicht möglich, so gewähren die
Versicherer Leistungen längstens für diese vier Wochen über den Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsschutzes hinaus.