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Die Zusatzkrankenversicherung bietet Leistungen von Kombi-Paketen über klar definierte Zahnzusatzpolicen oder Krankenhaus-Zusatzversicherungen bis hin zu Pflegezusatzversicherungen, Leistungsangeboten speziell zum Einschluss von Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden auf der Basis des Hufeland-Verzeichnisses. Auch die Möglichkeit des Abschlusses von Krankentagegeldversicherungen und sog. reiner Ergänzungsversicherungen in der Kombination mehrerer Leistungsarten z. B. für Brillenkosten, Arzneimittel, Heilpraktikerbehandlung, Auslandsreise- Krankenversicherung und Zahnersatzmehrleistung wird angeboten.


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Zusatzkrankenversicherung

Zusatzkrankenversicherung Ergänzungsversicherungen zur GKV

Auf der Basis der unterschiedlichen Gesundheitsstruktur und der Reformgesetze der letzten 15 Jahre hat die PKV in aller Regel versucht, die entstandenen Lücken zumindest teilweise durch entsprechende Tarifangebote zu schließen. Diese Tarife waren allerdings im Zeitablauf recht schnell überholt und entsprachen dann nicht mehr den aktuellen Zuständen in der Leistungsergänzung.

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Zusatzkrankenversicherung Heilpraktikerleistung

Tarife für den Einschluss von Heilpraktikerleistungen werden ebenfalls angeboten. Die Zahl der Unternehmen, die sich hier profiliert, ist noch relativ gering. Auch der Leistungskatalog ist höchst unterschiedlich zu beurteilen. Insofern macht es Sinn, bei dem Wunsch nach bestimmten Kostenübernahmen für bestimmte alternative Heilmethoden die Leistungsfähigkeit der einzelnen Versicherer im Detail zu hinterfragen und zu prüfen.

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Auslandsreiseversicherung Zusatzkrankenversicherung

Grundsätzlich sind alle Personen versicherbar, die vorübergehend ins Ausland reisen und deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Eine Beschränkung besteht jedoch hinsichtlich des Höchsteintrittsalters; zumeist wird ein Vertragsabschluss nur bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres vorgenommen. Nur wenige Versicherer sehen ein höheres Eintrittsalter oder keine altersmäßige Begrenzung vor. Bislang sehen die am Markt angebotenen Tarife bei schwebenden Versicherungsfällen im Ausland eine Begrenzung der Nachleistungsdauer von zumeist längstens 28 Tagen vor. Erfordert eine Erkrankung, für die ein Leistungsanspruch besteht, eine längere Behandlung und ist eine Rückreise (Rücktransport) wegen der nachgewiesenen Transportunfähigkeit nicht möglich, so gewähren die Versicherer Leistungen längstens für diese vier Wochen über den Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsschutzes hinaus.

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Zusatzkrankenversicherung Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherungen werden von den privaten Krankenversicherern sowohl die Pflegetagegeldversicherung als auch die Pflegekosten-Versicherung angeboten. Die meisten Krankenversicherer haben sich allerdings auf die Pflegetagegeldversicherung konzentriert und bieten hier ein vielfältiges Leistungsangebot.

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Zusatzkrankenversicherung Lohnfortzahlung

Hinsichtlich der Karenzzeiten ist zu beachten, dass Angestellte normalerweise einen Anspruch auf sechs Wochen (= 42 Tage) Lohnfortzahlung haben. Diese 42 Karenztage werden dem Tarif der Krankentagegeldversicherung zu Grunde gelegt, so dass der Leistungsbeginn am 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit einsetzt. Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber kann aufgrund des Manteltarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder Sonderregelung für außertarifliche Angestellte im Einzelfall bis zu 78 Wochen gelten. Bei Selbstständigen kann Krankentagegeld je nach Unternehmen und Beruf für unterschiedliche Karenzzeiten versichert werden. Es existieren Tarife mit Leistungsbeginn ab dem 1., 3., 4., 8., 11., 15., 22., 29., 43., 64., 85., 92., 106., 127., 169., 174., 183., 365. Tag der Arbeitsunfähigkeit.