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Zusatzkrankenversicherung Preisvergleich

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Zusatzkrankenversicherung Preisvergleich

Die Zusatzkrankenversicherung bietet Leistungen von Kombi-Paketen über klar definierte Zahnzusatzpolicen oder Krankenhaus-Zusatzversicherungen bis hin zu Pflegezusatzversicherungen, Leistungsangeboten speziell zum Einschluss von Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden auf der Basis des Hufeland-Verzeichnisses. Auch die Möglichkeit des Abschlusses von Krankentagegeldversicherungen und sog. reiner Ergänzungsversicherungen in der Kombination mehrerer Leistungsarten z. B. für Brillenkosten, Arzneimittel, Heilpraktikerbehandlung, Auslandsreise- Krankenversicherung und Zahnersatzmehrleistung wird angeboten.


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Zusatzkrankenversicherung Krankenhaus-Zusatzversicherung

Krankenhaus-Zusatzversicherungen beinhalten die freie Klinikwahl und die Übernahme des vollen Kostensatzes bei Einbettzimmer- oder Zweibettzimmerbelegung und Chefarztbehandlung.

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Zusatzkrankenversicherung Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherungen können von privat Krankenversicherten, Angestellten und Arbeitern sowie Selbstständigen vereinbart werden. Auch freiwillig in der GKV Versicherten ist die Möglichkeit geboten, mit einer Krankentagegeldversicherung zusätzlich zum Krankengeld der GKV den nicht gedeckten Tagessatz abzusichern; entsprechend bei einer Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch kann das volle Krankentagegeld vereinbart werden. Versicherbar ist das Jahresnettoeinkommen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der jeweilige Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist hinzuzurechnen, denn dieser muss nach Wegfall der Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber weiterhin gezahlt werden. Gleiches gilt für den Beitrag an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, der ebenfalls in das Tagegeld mit eingerechnet werden sollte.

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Zusatzkrankenversicherung Auslandsreiseversicherung

Für gesetzlich Krankenversicherte ergeben sich Versicherungslücken sowohl bei Aufenthalten in Ländern mit und ohne Sozialversicherungsabkommen als auch bei Krankenrücktransporten und Rettungsflügen aus dem Ausland sowie für Schutzimpfungen bei privaten Urlaubsreisen. Letztere Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen müssen die Kosten der ärztlichen Behandlung vom Versicherten selbst getragen werden, wenn nicht entsprechender Versicherungsschutz durch eine Auslandsreise-Krankenversicherung vereinbart wurde. In Ländern mit Sozialversicherungsabkommen werden im Übrigen auch nur die Kosten ersetzt, die bei Behandlung auf Krankenschein für die Krankenkasse entstanden wären. Daher ergibt sich auch hier eine Notwendigkeit zur Eigenvorsorge.

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Zusatzkrankenversicherung Pflegetagegeldversicherung

Als Pflegetagegeld kann ein Betrag zwischen 5 bis höchstens 80 EUR am Tag, also monatlich zwischen 150 bis 2.400 EUR, vereinbart werden. Bei Festlegung der Höhe des Tagegeldes sollte berücksichtigt werden, dass die Beiträge für die Pflegeversicherung auch weitergezahlt werden müssen, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist, also Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung erbracht werden.

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Zusatzkrankenversicherung Krankheitskostenteilversicherung

Krankheitskostenteilversicherungen sind für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich ebenso versicherbar wie Kurkostentarife, die Operationskostenversicherung sowie die Zusatzleistung im Todesfall. Als Krankenhauszusatzversicherung wird der ergänzende Versicherungsschutz für GKV-Versicherte bei stationärer Heilbehandlung bezeichnet.